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Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass es für Menschen mit Behinderung keine Hindernisse gibt. Sie ist in vielen verschiedenen Bereichen wichtig: zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im Internet. Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel Rampen statt Treppen, breite Türen und Aufzüge. Aber auch Leichte Sprache für Menschen mit Lernbehinderung oder barrierefreie Internetseiten, die auch von blinden und gehörlosen Menschen genutzt werden können.
Barrieren
Barrieren sind Hindernisse für Menschen mit Behinderung. Sie verhindern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Barrieren gibt es in vielen Lebensbereichen. Beispiel für Barrieren:
- Treppen vor und in Gebäuden,
- Stufen und Bordsteinkanten auf öffentlichen Wegen,
- fehlende Gebärdensprach-Dolmetscher bei Kulturveranstaltungen,
- schwere Sprache in Texten.
Betreutes Wohnen
Das sind Wohnformen, bei denen Menschen Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen. Zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt oder beim Einkaufen. Betreutes Wohnen gibt es für alte Menschen und Menschen mit körperlicher, psychischer oder geistiger Behinderung. Umfang und Art der Hilfe hängen ab vom jeweiligen Bedarf der Menschen. Betreutes Wohnen gibt es in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Wohnheimen.
Mehr Informationen lesen Sie hier: Ambulante Wohnformen
Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht regelt die gesetzliche Betreuung von Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Es setzt für diese Menschen einen Betreuer ein. Außerdem entscheidet es über den Umfang und eventuell über eine Aufhebung der Betreuung. Zudem berät und beaufsichtigt das Gericht den Betreuer.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht gibt es für Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können. Das können zum Beispiel alte Menschen sein oder Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Das Recht regelt dann, wer für diese Menschen Entscheidungen trifft und sie betreut. Diese Person nennt man Betreuer oder Betreuerin. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person darf es, laut Gesetz, keine Betreuung geben.
Mehr Informationen zum Betreuungsrecht
Bobath-Konzept/Bobath-Methode
Das Bobath-Konzept , auch Bobath-Methode, wird in der Krankengymnastik angewendet. Es soll zum Beispiel bei einer Lähmung verhindern, dass die Patienten sich falsche oder schädliche Bewegungsabläufe angewöhnen. Gesunde Teile des Gehirns sollen die Arbeit geschädigter Gehirnabschnitte übernehmen. Dazu werden bestimmte Bewegungsabläufe gezielt immer wieder wiederholt. Das Konzept ist nach deren Erfindern, dem Ehepaar Bobath benannt.
Braille
Braille oder Blindenschrift ist eine spezielle Schrift für blinde Menschen. Sie besteht aus erhöhten Punktmustern auf Papier. Mit den Fingerspitzen kann man diese Muster ertasten. Der Franzose Louis Braille hat die Schrift im Jahr 1825 entwickelt. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen die Brailleschrift sowohl für das Lesen als auch für das Schreiben von Texten.
Burnout
Der Begriff „burn-out“ ist englisch und bedeutet übersetzt „ausgebrannt“. Burnout ist eine Krankheit, bei der man sich körperlich erschöpft und überfordert fühlt. Menschen, die unter Burnout leiden fühlen sich oft antriebslos, müde oder mutlos. Vielen fällt es dann schwer, Entscheidungen zu treffen, oft gelingt die Arbeit nicht mehr befriedigend. Eine klare Trennlinie zur Depression gibt es nicht.
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