Ein junger Mann im Rollstuhl. Daneben stehen ein persönlicher Assistent und eine Frau.

Persönliche Assistenz

ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens. und Assistenten unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder bei Freizeit-Aktivitäten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen möchten. Hier im Text bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zur , zum Beispiel zur Organisation, Beratung und Bezahlung.

Was ist Assistenz?

Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderung. Die Aufgaben der Assistent*innen sind vielfältig: Von kleinen Botengängen, über die Begleitung zur Schule, im Beruf und in der Freizeit, bis hin zur Betreuung rund-um-die-Uhr.
Deshalb sind die Anforderungen an Assistent*innen auch ganz unterschiedlich. Manchmal sind Fähigkeiten im Bereich der Pflege wichtig. Ein andermal die Unterstützung am Arbeitsplatz oder in der Schule. Immer sollten sich aber der Mensch mit Behinderung und seine Assistent*innen auf der persönlichen Ebene verstehen.

Meist wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistent*innen selbst aus und arbeiten diese auch selbst ein. Es gibt aber auch , die die Personalauswahl, die Einarbeitung, die Bezahlung und andere Aufgaben übernehmen. Die Organisation der Assistenz sowie die Arbeit der Assistent*innen können Menschen mit Behinderung mit dem persönlichen Budget bezahlen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Abschnitt Wer bezahlt die Assistenz?

In Videos auf YouTube können Sie sich Berichte von Menschen mit Behinderung ansehen, die von ihrem Leben mit Assistenz erzählen:

Welche Assistenz-Bereiche gibt es?

Ein Assistent hilft einem Mann mit Behinderung bei der Arbeit.

Assistent*innen können in den Bereichen Pflege zu Hause, Haushalt, Beruf, Ausbildung, Alltag und Freizeit helfen. Zum Beispiel:

  • Pflege zu Hause (Körperpflege, Duschen, Anziehen, Toilettengang)
  • Unterstützung im Haushalt (zum Beispiel beim Putzen, Kochen oder Einkaufen)
  • Besuch von Kindergarten oder Kita
  • Schul- und Hochschulbesuch
  • Arbeit (Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Arbeiten mit Behinderung: Besondere Angebote, Infos und Unterstützung).
  • Aufenthalt in einem Krankenhaus (Krankenhaus-Assistenz)
  • Freizeitgestaltung (zum Beispiel Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Sport, Reise-Begleitung)
  • Erwachsenenbildung (zum Beispiel Begleitung bei Kursen der Volkshochschule)
  • Hilfen für Eltern mit Behinderung und ihre Kinder (Eltern-Assistenz)
    Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Eltern-Assistenz.

Meistens helfen Assistent*innen einzelnen Personen. Es gibt aber auch Persönliche Assistenz für mehrere Personen, zum Beispiel in einer Wohngruppe.

Welche Ausbildung haben Persönliche Assistent*innen?

Oft suchen erwachsene Menschen mit Behinderung selbst nach ihren Assistent*innen und stellen diese ein. So können sie auch selbst entscheiden, welche Ausbildung nötig ist. Es gibt Assistent*innen, die keine besondere Ausbildung haben. Manchmal sind Assistent*innen Studierende, die Soziale Arbeit, oder Sozialpädagogik studieren. Es gibt auch Assistent*innen mit Erfahrung oder Ausbildung im Bereich der Pflege. Eine vorgeschriebene Ausbildung oder Berufserfahrung gibt es für Assistent*innen nicht.
Für die meisten Menschen mit Behinderung ist es aber am wichtigsten, dass sie sich gut mit ihren Assistent*innen verstehen. Und, dass sie ihnen vertrauen können. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich beide Seiten erst einmal kennenlernen, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Sie sollten sich die Zeit nehmen, für ein längeres gemeinsames Gespräch oder einen gemeinsamen Ausflug. Das gibt ihnen die Möglichkeit, über gegenseitige Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche zu sprechen.

Wo steht es im Gesetz?

Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu gehören Assistenz-Leistungen bei der Arbeit oder in Schule und Ausbildung. Aber auch bei der Pflege, im Haushalt, in der Freizeit oder auf Urlaubsreisen. Außerdem gibt es Assistenz für Mütter und Väter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder ( 9, Paragraf 4). Der Fachbegriff dafür lautet: Eltern-Assistenz.
Die rechtliche Grundlage für die Assistenz-Leistungen im Bereich "" ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78, 81 und 113 bis 116.

Wie finde ich eine Assistentin oder einen Assistenten?

Einige Internet-Seiten bieten eine Stellen-Vermittlung von Assistenz. Dort können Sie eine Stellenausschreibung einstellen. Es gibt zum Beispiel diese Seiten:

Sie können auch die Hilfe von Assistenz-Diensten in Anspruch nehmen. Diese Dienste übernehmen die Organisation der Assistenz. Zum Beispiel das Einstellen der Assistent*innen, die Bezahlung und die Abrechnung mit den . Die Dienste müssen Sie in der Regel bezahlen. Hier finden Sie eine Auswahl von Assistenz-Diensten:
Eine Liste von Anbietern von Assistenz-Leistungen auf der Internetseite Rehadat.
Eine Liste mit Assistenzdiensten bietet auch der Berliner Verein ambulante dienste e.V.
 
Auch die EUTB-Beratungsstellen können Ihnen einen Überblick über Assistenz-Anbieter in Ihrer Region geben. Die Beratungsstellen selbst vermitteln keine Assistent*innen, weil sie unabhängig arbeiten. Aber die Berater*innen können Ihnen Kontaktdaten nennen.

Wer bezahlt die Assistenz?

In Deutschland gibt es verschiedene Stellen, die die Kosten der Assistenz bezahlen. Diese Stellen heißen Leistungsträger, früher . Welcher Leistungsträger für Sie bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Und davon, welche Assistenz-Leistungen Sie brauchen. Wenn Sie zum Beispiel Arbeits-Assistenz benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit oder das die Kosten bezahlen. Wenn Eltern mit Behinderung Eltern-Assistenz bekommen, zahlt meist der Träger der .
 
Es gibt folgende Leistungsträger:

  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jugendamt
  • Sozialamt

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Persönliche Assistenz bekommen können:

  1. Sie können die Assistenz als Sach-Leistung beziehen. Zum Beispiel als Unterstützung von einem Pflege-Dienst. Sie brauchen sich dann nicht um die Organisation und Bezahlung der Assistenz zu kümmern. Das übernimmt der Leistungsträger für Sie.
  2. Sie bezahlen die Assistenz mit dem Persönlichen Budget selbst. Das ist eine Geld-Leistung. Mit dem Geld können Sie selbst Assistent*innen einstellen und bezahlen. Sie klären dann selbst, wer für Sie arbeitet und wann. Und Sie kümmern sich selbst um die Bezahlung Ihrer Assistent*innen. Sie können das Persönliche Budget aber nur erhalten, wenn Sie Anspruch auf -Leistungen haben. Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, sollten Sie sich vorher beraten lassen.
    Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Es gibt verschiedene Beratungsmöglichkeiten für Sie. Sie können sich persönlich bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Oder Sie nutzen eine Telefon-Beratung. Möglich ist auch eine Beratung im Internet, zum Beispiel per E-Mail. Hier einige Beratungsangebote:

  • Die EUTB-Beratungsstellen beraten zu allen Themen aus dem Bereich Behinderung und Teilhabe. In den haben viele Beraterinnen und Berater selbst eine Behinderung. Sie können dort anrufen, eine E-Mail schreiben oder persönlich dort vorbeigehen.
  • Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) berät zum Thema Persönliches Budget und Assistenz. Die Beratung ist per Telefon möglich. Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190. Oder per E-Mail: persoenliches.budget@isl-ev.de. Die Sprechzeiten stehen auf der Internetseite der ISL.
  • Unabhängige Beratung bekommen Sie auch beim für , Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz NITSA e.V. Alle Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Die Beratung ist per E-Mail möglich: beratung@nitsa-ev.de. Zur Beratung von NITSA e.V.
  • Die Caritas bietet eine Online-Beratung für Menschen mit Behinderung an. Sie müssen Ihren Namen nicht zu nennen und Sie brauchen keine E-Mail-Adresse. Die Expert*innen der Caritas antworten innerhalb von zwei Werktagen.
  • Der Verein Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) bietet sehr viele Informationen und Tipps zum Thema Assistenz. Unter "Beratung behinderter Arbeitgeber*innen" finden Sie zum Beispiel Informationen zu Honorarkräften, Entlohnungsmodellen und Haftungsfragen. Unter "Rechtliches" können Sie Informationen zu wichtigen rechtlichen Regelungen, Urteilen und eine Anwaltsliste finden.
  • Auch die Leistungsträger beraten zum Thema Assistenz-Leistungen. Die Leistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu beraten. Die Beratung ist aber nicht unabhängig.

Alle Beratungs-Angebote sind kostenlos!

Online-Tipp: Infoportal Persönliche Assistenz

Die Internetseite "Persönliche Assistenz- das Infoportal" informiert über die Grundlagen der Persönlichen Assistenz. Sie stellt die verschiedenen Assistenz-Bereiche vor. Und sie gibt Infos zum Berufsbild Assistent*in.

Zum Infoportal

Zuletzt aktualisiert am 05. Juli 2024

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