Prozess-Kosten-Hilfe
Vielleicht wollen Sie beim Gericht klagen:
Weil Sie mit einer bestimmten Sache nicht einverstanden sind.
Zum Beispiel:
Das Amt soll ein bestimmtes Hilfs-Mittel für Sie bezahlen,
weil Sie dieses Hilfs-Mittel brauchen.
Aber das Amt will nicht bezahlen.
Damit sind Sie nicht einverstanden.
Deshalb klagen Sie beim Gericht.
Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld dafür.
Dann können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Das ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Sie:
In diesem Text können Sie
wichtige Informationen zur Prozess-Kosten-Hilfe lesen.
Achtung!
Manchmal können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe nicht bekommen:
Auch wenn Sie nur wenig Geld haben.
Sie bekommen zum Beispiel keine Prozess-Kosten-Hilfe:
- Wenn Ihr Ehe-Partner viel Geld hat.
- Wenn Ihre Eltern viel Geld haben.
- Oder wenn Sie eine Rechts-Schutz-Versicherung haben.
Dann bezahlt die Rechts-Schutz-Versicherung
für das Gericht und für den Anwalt.
Was Sie machen müssen: Damit Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
1. Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
2. Sie müssen auch noch ein anderes Papier schreiben.
Es heißt in schwerer Sprache:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
In diesem Text heißt das Papier:
Auskunft über Ihr Vermögen.
Mit diesem Papier zeigen Sie:
Sie haben nur wenig Geld.
3. Sie brauchen noch andere wichtige Papiere.
Zum Beispiel:
- Einen Bescheid, dass Sie das Bürger-Geld bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie Grund-Sicherung bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie Sozial-Hilfe bekommen.
Dann schicken Sie den Antrag und alle wichtigen Papiere
an das Gericht.
Es gibt noch andere Möglichkeiten für den Antrag:
- Vielleicht können Sie den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe
im Internet schreiben.
Holen Sie sich Hilfe!
Der Antrag für die Prozess-Kosten-Hilfe
ist nicht so einfach zu verstehen.
Holen Sie sich deshalb Hilfe bei Fach-Leuten.
Sprechen Sie zum Beispiel mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Mitarbeiter von der EUTB können viele Fragen be-antworten.
Und sie können Ihnen genau sagen:
Wo Sie noch mehr Hilfe bekommen können.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen: EUTB
Auch hier können Sie noch viele nützliche Informationen bekommen:
Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage
Die Auskunft über Ihr Vermögen ist wichtig
Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen,
dann müssen Sie dem Gericht zeigen:
Sie haben nur wenig Geld.
Das bedeutet:
Sie müssen das Papier: Auskunft über Ihr Vermögen schreiben.
Schreiben Sie darin all Ihr Geld auf.
Seien Sie dabei ehrlich.
Und lassen Sie nichts weg.
Sonst bekommen Sie vielleicht keine Prozess-Kosten-Hilfe.
Was zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel diese Sachen dazu:
- Ihr Lohn.
- Das Geld auf allen Ihren Konten.
- Geld aus Lebens-Versicherungen.
- Aktien.
Vielleicht bekommen Sie Geld von einer Renten-Versicherung.
Dieses Geld zählt nicht immer zum Vermögen dazu.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Dann fragen Sie bei der EUTB nach.
Dort bekommen Sie Hilfe.
Was nicht zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Vielleicht haben Sie:
- Ein Haus,
das Ihnen gehört. - Oder eine Wohnung,
die Ihnen gehört.
Diese Sachen gehören nicht zum Vermögen dazu.
Das bedeutet:
Sie müssen diese Sachen
nicht in der Auskunft über Ihr Vermögen aufschreiben.
Wie Sie das Geld von der Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
Das Gericht prüft:
- Ihren Antrag
- und die wichtigen Papiere.
Vielleicht sagt das Gericht dann zu Ihrem Antrag ja.
In schwerer Sprache heißt das auch:
Das Gericht bewilligt Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie die Prozess-Kosten-Hilfe.
Das bedeutet:
- Der Staat bezahlt Ihnen das Geld für das Gericht.
- Und der Staat bezahlt Ihnen das Geld für Ihren Anwalt.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen das Geld als Zuschuss.
- Oder Sie bekommen das Geld als Kredit.
Diese 2 Möglichkeiten werden hier erklärt.
Der Zuschuss
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Und Sie müssen dieses Geld später nicht zurück-bezahlen.
Der Kredit
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Wenn Sie die Gerichts-Verhandlung gewinnen:
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück-bezahlen.
Aber wenn Sie die Gerichts-Verhandlung verlieren:
Dann müssen Sie das Geld zurück-bezahlen.
Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit.
Das bedeutet:
Sie bezahlen in jedem Monat
ein bisschen Geld an den Staat.
Das machen Sie 4 Jahre lang.
Dann haben Sie alles Geld zurück-bezahlt.
Regeln für den Zuschuss und für den Kredit
Es gibt bestimmte Regeln.
Diese Regeln bestimmen:
- Ob Sie das Geld als Zuschuss bekommen.
- Oder ob Sie das Geld als Kredit bekommen.
Bei den Regeln kommt es zum Beispiel darauf an:
- Wie viel Geld Sie haben.
- Ob Sie einen Ehe-Partner haben.
- Und ob Sie Kinder haben.
Ein Beispiel:
Ein Mensch wohnt alleine in einer Wohnung.
Er hat keinen Ehe-Partner und keine Kinder.
Für diesen Menschen gilt die Regel:
- Wenn der Mensch mehr als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe nur als Kredit. - Wenn er weniger als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe als Zuschuss.
Auf einer bestimmten Internet-Seite können Sie aus-rechnen:
Ob Sie die Prozess-Kosten-Hilfe
als Kredit oder als Zuschuss bekommen.
Das ist die Internet-Seite: PKH-Rechner
Achtung: Es gibt die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.
Manche Gerichte haben andere Regeln für die Prozess-Kosten-Hilfe
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Sozial-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim Sozial-Gericht.
Dort sind manche Regeln anders.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen erst einen Anwalt.
Erst dann können Sie den Antrag
für die Prozess-Kosten-Hilfe schreiben.
- Und Sie müssen kein Geld für das Sozial-Gericht bezahlen.
Sondern Sie müssen nur das Geld für den Anwalt bezahlen.
Das bedeutet:
Wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen,
dann können Sie dafür nicht so viel Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Hier können Sie mehr Informationen zum Sozial-Gericht lesen:
Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen
Sprechen Sie auch mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen genau sagen:
Wer Ihnen bei Ihrer Klage helfen kann.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen:
EUTB
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Familien-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim Familien-Gericht.
Dort gibt es ein anderes Wort für die Prozess-Kosten-Hilfe.
Es heißt dort: Verfahrens-Kosten-Hilfe.
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