Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Prozess-Kosten-Hilfe

Vielleicht wollen Sie beim Gericht klagen:
Weil Sie mit einer bestimmten Sache nicht einverstanden sind.
Zum Beispiel:
Das Amt soll ein bestimmtes Hilfs-Mittel für Sie bezahlen,
weil Sie dieses Hilfs-Mittel brauchen.
Aber das Amt will nicht bezahlen.
Damit sind Sie nicht einverstanden.
Deshalb klagen Sie beim Gericht.

Wenn Sie beim Gericht klagen:
Dann müssen Sie dafür einige Dinge bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Sie müssen Geld an das Gericht bezahlen.
  • Und Sie müssen Geld für einen Anwalt bezahlen.

Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld dafür.
Dann können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Das ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Sie:

In diesem Text können Sie
wichtige Informationen zur Prozess-Kosten-Hilfe lesen.

Wann Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen können

Sie können die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen:

  • Wenn Sie beim Gericht klagen,
  • wenn Sie dafür einen Anwalt brauchen
  • und wenn Sie nur wenig Geld haben.

Achtung!
Manchmal können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe nicht bekommen:
Auch wenn Sie nur wenig Geld haben.
Sie bekommen zum Beispiel keine Prozess-Kosten-Hilfe:

Was Sie machen müssen: Damit Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen

1. Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
 
2. Sie müssen auch noch ein anderes Papier schreiben.
Es heißt in schwerer Sprache:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
In diesem Text heißt das Papier:
Auskunft über Ihr Vermögen.
Mit diesem Papier zeigen Sie:
Sie haben nur wenig Geld.

3. Sie brauchen noch andere wichtige Papiere.
Zum Beispiel:

Dann schicken Sie den Antrag und alle wichtigen Papiere
an das Gericht.

Es gibt noch andere Möglichkeiten für den Antrag:

  • Wenn Sie schon einen Anwalt haben:
    Dann kann er den Antrag für Sie schreiben.
  • Sie können zum Gericht hin-gehen.
    Dort können Sie zu einem Mitarbeiter sagen:
    Sie wollen den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellen.
    Der Mitarbeiter schreibt dann den Antrag mit Ihnen zusammen.

Holen Sie sich Hilfe!

Der Antrag für die Prozess-Kosten-Hilfe
ist nicht so einfach zu verstehen.
Holen Sie sich deshalb Hilfe bei Fach-Leuten.
Sprechen Sie zum Beispiel mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Mitarbeiter von der EUTB können viele Fragen be-antworten.
Und sie können Ihnen genau sagen:
Wo Sie noch mehr Hilfe bekommen können.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen: EUTB
 
Auch hier können Sie noch viele nützliche Informationen bekommen:
Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage

Die Auskunft über Ihr Vermögen ist wichtig

Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen,
dann müssen Sie dem Gericht zeigen:
Sie haben nur wenig Geld.

Das bedeutet:
Sie müssen das Papier: Auskunft über Ihr Vermögen schreiben.
Schreiben Sie darin all Ihr Geld auf.
Seien Sie dabei ehrlich.
Und lassen Sie nichts weg.
Sonst bekommen Sie vielleicht keine Prozess-Kosten-Hilfe.

Was zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
 
Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel diese Sachen dazu:

Vielleicht bekommen Sie Geld von einer Renten-Versicherung.
Dieses Geld zählt nicht immer zum Vermögen dazu.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Dann fragen Sie bei der EUTB nach.
Dort bekommen Sie Hilfe.

Was nicht zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Vielleicht haben Sie:

  • Ein Haus,
    das Ihnen gehört.
  • Oder eine Wohnung,
    die Ihnen gehört.

Diese Sachen gehören nicht zum Vermögen dazu.
Das bedeutet:
Sie müssen diese Sachen
nicht in der Auskunft über Ihr Vermögen aufschreiben.

Wie Sie das Geld von der Prozess-Kosten-Hilfe bekommen

Das Gericht prüft:

  • Ihren Antrag
  • und die wichtigen Papiere.

Vielleicht sagt das Gericht dann zu Ihrem Antrag ja.
In schwerer Sprache heißt das auch:
Das Gericht bewilligt Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie die Prozess-Kosten-Hilfe.
Das bedeutet:

 
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Sie bekommen das Geld als Zuschuss.
  • Oder Sie bekommen das Geld als Kredit.

Diese 2 Möglichkeiten werden hier erklärt.

Der Zuschuss
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Und Sie müssen dieses Geld später nicht zurück-bezahlen.
 
Der Kredit
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Wenn Sie die Gerichts-Verhandlung gewinnen:
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück-bezahlen.

Aber wenn Sie die Gerichts-Verhandlung verlieren:
Dann müssen Sie das Geld zurück-bezahlen.
Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit.
Das bedeutet:
Sie bezahlen in jedem Monat
ein bisschen Geld an den Staat.
Das machen Sie 4 Jahre lang.
Dann haben Sie alles Geld zurück-bezahlt.

Regeln für den Zuschuss und für den Kredit
 
Es gibt bestimmte Regeln.
Diese Regeln bestimmen:

  • Ob Sie das Geld als Zuschuss bekommen.
  • Oder ob Sie das Geld als Kredit bekommen.

Bei den Regeln kommt es zum Beispiel darauf an:

  • Wie viel Geld Sie haben.
  • Ob Sie einen Ehe-Partner haben.
  • Und ob Sie Kinder haben.

Ein Beispiel:
Ein Mensch wohnt alleine in einer Wohnung.
Er hat keinen Ehe-Partner und keine Kinder.
Für diesen Menschen gilt die Regel:

Auf einer bestimmten Internet-Seite können Sie aus-rechnen:
Ob Sie die Prozess-Kosten-Hilfe
als Kredit oder als Zuschuss bekommen.
Das ist die Internet-Seite: PKH-Rechner
Achtung: Es gibt die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.

Manche Gerichte haben andere Regeln für die Prozess-Kosten-Hilfe

Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Sozial-Gericht
 
Vielleicht klagen Sie beim Sozial-Gericht.
Dort sind manche Regeln anders.
Zum Beispiel:

 
Hier können Sie mehr Informationen zum Sozial-Gericht lesen:
Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen

Sprechen Sie auch mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen genau sagen:
Wer Ihnen bei Ihrer Klage helfen kann.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen:
EUTB
 
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Familien-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim Familien-Gericht.
Dort gibt es ein anderes Wort für die Prozess-Kosten-Hilfe.
Es heißt dort: Verfahrens-Kosten-Hilfe.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/prozesskostenhilfe.php

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