Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen
Stellen Sie sich vor:
Sie benutzen einen Rollstuhl.
Jetzt brauchen Sie einen neuen Rollstuhl:
Weil der alte Rollstuhl kaputt ist.
Aber die will den neuen Rollstuhl nicht bezahlen.
Dann können Sie eine beim machen.
In diesem Text können Sie viele dazu bekommen:
Wie Sie eine Klage beim Sozial-Gericht machen können.
Und was Sie dabei be-achten müssen.
Wann Sie klagen können
Für eine Klage beim Sozial-Gericht gibt es viele Gründe.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen eine :
Damit Sie gut in Ihrer eigenen Wohnung leben können.
Aber das sagt:
Sie bekommen das nicht.
Deshalb können Sie die Assistenz nicht bezahlen.
- Sie haben eine Behinderung.
Aber das Amt sagt:
Ihre Behinderung ist nicht so schlimm.
Deshalb bekommen Sie zum Beispiel
nur die Zahl 30 als . - Sie brauchen ein bestimmtes .
Aber die Kranken-Kasse sagt:
Sie bezahlen nur Geld für ein anderes Hilfs-Mittel.
In Deutschland machen jedes Jahr
sehr viele Menschen eine Klage beim Sozial-Gericht.
Denn sie sind nicht damit einverstanden:
- Was ein Amt
- oder eine Kranken-Kasse entscheidet.
Zuerst müssen Sie einen Widerspruch schreiben
Sie bekommen einen .
Zum Beispiel: Von Ihrer Kranken-Kasse.
Und Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden.
Dann müssen Sie einen schreiben.
Den Widerspruch schicken Sie dann an Ihre Kranken-Kasse.
Mehr Infos zum Widerspruch können Sie
hier beim Familien-Ratgeber lesen: Familien-Ratgeber Widerspruch.
Manchmal wird Ihr Widerspruch .
Zum Beispiel:
- Vom Amt
- oder von der Kranken-Kasse.
Das bedeutet: Der Widerspruch gilt nicht.
Dann bekommen Sie einen .
Danach können Sie eine Klage beim Sozial-Gericht machen.
Wie Sie das Sozial-Gericht finden: Bei dem Sie eine Klage machen können
Sie haben 2 Möglichkeiten,
wie Sie das Sozial-Gericht finden:
Bei dem Sie eine Klage machen können.
- Sie gucken auf dem Widerspruchs-Bescheid nach.
Dort gibt es einen Info-Text: .
In dem Info-Text steht die von einem Sozial-Gericht.
Dort können Sie Ihre Klage machen. - Sie gucken auf der :
Justizportal des Bundes und der Länder
Dort können Sie das Sozial-Gericht suchen:
Bei dem Sie eine Klage machen können.
Sie können Ihre Klage aber auch bei jedem anderen machen.
Das Gericht gibt Ihre Klage dann weiter.
Zum Beispiel an das Sozial-Gericht:
Das sich um Ihre Klage kümmern muss.
Das ist wichtig!
Gehen Sie zu einer :
Bevor Sie eine Klage beim Sozial-Gericht machen.
Denn eine Klage kostet oft viel Geld.
Und es dauert oft sehr lange:
Bis das Gericht über Ihre Klage entscheidet.
Bei den Beratungs-Stellen arbeiten .
Sie wissen viele Sachen zum Beispiel dazu:
- Wie Ämter entscheiden.
- Warum eine Kranken-Kasse Ihren neuen Rollstuhl
vielleicht nicht bezahlen will. - Oder wie Sie das Persönliche Budget vielleicht doch bekommen.
Mehr Infos dazu können Sie hier beim Familien-Ratgeber lesen:
Hilfe bei Widerspruch und Klage.
Ob Sie einen Anwalt für Ihre Klage brauchen
Nein, Sie brauchen keinen Anwalt.
- Sie können Ihren Widerspruch selber schreiben.
- Sie können auch Ihre Klage selber beim Gericht abgeben.
- Und Sie können sich auch selbst beim Gericht vertreten.
Das bedeutet:
Sie gehen alleine zur .
Dort sprechen Sie mit dem Richter.
Sie sagen ihm zum Beispiel:
Warum Sie die Klage gemacht haben.
Das ist wichtig!
Aber manchmal ist es gut:
Wenn Sie einen Anwalt haben.
Denn der Anwalt weiß genau:
- Was Sie in Ihre Klage rein-schreiben müssen.
- Welche wichtigen Papiere Sie für das Gericht brauchen.
Wieviel Geld Sie bezahlen müssen: Wenn Sie eine Klage machen wollen
Das beim Sozial-Gericht kostet kein Geld:
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung streiten.
Zum Beispiel:
- Mit einem Amt
Weil Sie einen anderen Grad der Behinderung
in Ihrem haben wollen. - Oder mit der Kranken-Kasse
Weil Ihre Kranken-Kasse das Hilfs-Mittel nicht bezahlen will,
das Sie brauchen.
Aber manchmal müssen Sie Geld bezahlen:
Wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Anwalt brauchen.
Dann müssen Sie den Anwalt erstmal bezahlen.
Sie bekommen das Geld aber wieder zurück:
Wenn Sie das Gerichts-Verfahren gewinnen.
Wenn Sie das Gerichts-Verfahren verlieren:
Dann bekommen Sie das Geld nicht zurück.
Vielleicht sind Sie aber auch in einem .
Dann helfen Ihnen die von dem Sozial-Verband.
Diese Anwälte müssen Sie oft nicht bezahlen.
Wie lange Sie Zeit haben: Wenn Sie eine Klage machen wollen
Sie haben einen Widerspruchs-Bescheid bekommen:
- Weil das Amt
- oder Ihre Kranken-Kasse
das Hilfs-Mittel nicht bezahlen will.
Dann haben Sie 1 Monat Zeit:
Wenn Sie eine Klage beim Gericht machen wollen.
Zum Beispiel:
Sie haben den Widerspruchs-Bescheid
am 14. Juli bekommen.
Dann müssen Sie bis zum 14. August
Ihre Klage beim Gericht machen.
Sie können Ihre Klage mit der Post zum Gericht schicken.
Oder Sie können die Klage selber beim Gericht abgeben.
Sie können die Klage aber auch mündlich machen
Das bedeutet:
Sie können beim Gericht anrufen.
Dafür gibt es ein besonderes Büro.
Das Büro heißt: .
Wenn Sie dort anrufen:
Dann schreibt ein Mitarbeiter vom Gericht Ihre Klage auf.
Sie bekommen dann einen Brief von dem Büro.
In dem Brief ist eine von Ihrer Klage.
Dort können Sie nochmal lesen:
Was Sie dem Mitarbeiter
von der Rechts-Antrags-Stelle erzählt haben.
Diese wichtigen Papiere braucht das Gericht von Ihnen:
- Ihren Namen und Ihre Adresse,
- den Namen und die Adresse
- von dem Amt
- oder von der Kranken-Kasse,
die Sie verklagen wollen.
- Einen Antrag,
in dem Sie genau auf-geschrieben haben:
Wobei Ihnen die Klage helfen soll.
Zum Beispiel:
Damit Sie das Hilfs-Mittel bekommen,
das Sie brauchen - Sie müssen genau auf-schreiben:
Warum Sie die Klage machen wollen.
Zum Beispiel:
Wofür Sie das Hilfs-Mittel brauchen.
Und warum es so wichtig für Sie ist.
- Den Bescheid,
gegen den Sie einen Widerspruch geschrieben haben.
Zum Beispiel:- Vom Amt
- oder von Ihrer Kranken-Kasse.
Sie haben eine Klage beim Gericht gemacht. Und dann?
Sie bekommen einen Brief vom Gericht.
Darin steht: Dass Sie eine Klage gemacht haben.
Dieser Brief heißt in schwerer Sprache:
Eingangs-Bestätigung der Klage.
Und das Gericht schickt Ihre Klage
auch an die Gegenseite.
Damit die Gegenseite weiß:
Sie haben eine Klage beim Gericht gemacht.
Die Gegenseite ist zum Beispiel:
- Das Amt
- oder Ihre Kranken-Kasse.
Weil diese das Hilfs-Mittel nicht bezahlen wollen,
das Sie brauchen.
Dann muss die Gegenseite genau auf-schreiben:
Warum sie das Hilfs-Mittel nicht bezahlen will.
Manchmal braucht das Gericht noch mehr Infos von Ihnen
Dann bekommen Sie vom Gericht einen Brief.
Das Gericht will vielleicht noch wissen:
- Was für eine Behinderung Sie haben.
- Zu welchem Arzt Sie gehen.
- In welchem Krankenhaus Sie
wegen Ihrer Behinderung schon waren.
Außerdem liest das Gericht die Berichte
von der Gegenseite.
Das ist zum Beispiel:
- Das Amt
- oder Ihre Kranken-Kasse.
Und manchmal fragt das Gericht noch einen .
Das kann zum Beispiel ein sein.
Der Fach-Arzt liest dann alle Berichte.
Oder er spricht mit Ihnen über Ihre Behinderung.
So kann er genau heraus-finden:
Warum Sie das Hilfs-Mittel brauchen.
Alle diese Infos sind für das Gericht
vielleicht sehr wichtig.
Damit können die Fach-Leute beim Gericht
besser entscheiden:
- Ob das Gericht Ihre Klage annimmt.
- Und ob es dann vielleicht eine Gerichts-Verhandlung gibt.
Was bei der Gerichts-Verhandlung passiert
Manchmal lädt das Gericht Sie und die Gegenseite
erstmal zu einem Gespräch ein.
Das heißt in schwerer Sprache: Erörterungs-Termin.
Dabei will das Gericht prüfen:
Ob es wirklich eine Gerichts-Verhandlung geben muss.
Jetzt hat das Gericht 2 verschiedene Möglichkeiten,
eine Gerichts-Verhandlung zu machen.
- Es gibt eine mündliche Gerichts-Verhandlung.
Bei einer mündlichen Gerichts-Verhandlung
treffen sich alle beim Gericht.
Dann sprechen alle gemeinsam über die Klage.
Zum Beispiel:- Die Gegenseite,
- der Kläger oder die .
Das sind zum Beispiel Sie. - Die Anwälte
- und die Richter.
- Oder es gibt keine mündliche Gerichts-Verhandlung.
Dann entscheiden die Richter alleine.
Das dürfen sie aber nur machen:
Wenn alle damit einverstanden sind.
Wenn eine mündliche Gerichts-Verhandlung gemacht wird:
Dann bekommen Sie einen Brief vom Gericht.
In dem Brief steht:
- Wann die Gerichts-Verhandlung ist.
- Und ob Sie bei der Gerichts-Verhandlung dabei sein müssen.
Manchmal müssen Sie nicht
zur mündlichen Gerichts-Verhandlung kommen.
Zum Beispiel:
Weil Sie einen Anwalt haben.
Dann können Sie selbst entscheiden:
Ob Sie bei der mündlichen Gerichts-Verhandlung dabei sein wollen.
Nach der Gerichts-Verhandlung
bekommen Sie einen Brief vom Gericht.
In dem Brief steht: Wie das Gericht hat.
In schwerer Sprache heißt das:
In dem Brief steht das .
Sie sind mit dem Urteil nicht einverstanden
Dann können Sie das Urteil von einem anderen Gericht prüfen lassen.
Zum Beispiel: Vom .
In schwerer Sprache heißt das:
Sie legen gegen das Urteil ein.
Dazu haben Sie 1 Monat lang Zeit.
Sie müssen einen Brief an das Gericht schreiben.
In dem Brief müssen Sie auf-schreiben:
- Dass Sie gegen das Urteil Berufung einlegen.
- Und warum Sie Berufung einlegen.
Nach einiger Zeit wird es dann
eine neue Gerichts-Verhandlung geben.
Die wird beim Landes-Sozial-Gericht gemacht.