Hilfe bei Widerspruch und Klage
Wenn Sie bestimmte Sachen
von bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen schreiben.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie ein oder eine brauchen.
Und die soll das für Sie bezahlen. - Wenn die Ihnen einen geben soll.
- Oder wenn Sie einen
vom haben wollen.
Die öffentlichen Stellen schreiben dann
einen Brief an Sie zurück.
Dieser Brief heißt: .
Darin steht:
- Ob Ihr Antrag wurde.
Das bedeutet:
Die öffentliche Stelle hat zu Ihrem Antrag ja gesagt. - Oder ob Ihr Antrag wurde.
Das bedeutet:
Die öffentliche Stelle hat zu Ihrem Antrag nein gesagt.
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind:
Dann können Sie verschiedene Sachen dagegen machen.
Zum Beispiel:
- Sie können einen schreiben.
Die öffentliche Stelle muss dann noch einmal prüfen:
Ob sie alles richtig gemacht hat. - Und später können Sie vielleicht beim .
Bei einer Beratung können Sie Hilfe bekommen
Vielleicht haben Sie viele Fragen dazu:
- Wie Sie den Widerspruch schreiben sollen.
- Oder wie Sie beim Gericht klagen.
Dann können Sie zum Beispiel eine bekommen.
Die Mitarbeiter dort können Ihnen weiter-helfen.
Manche Beratungs- kosten ein bisschen Geld.
Es gibt aber auch Beratungs-Angebote.
Das bedeutet:
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
In diesem Text können Sie lesen:
- Welche Beratungs-Angebote es gibt.
- Und wie viel diese Beratungs-Angebote kosten.
Kostenlose Beratung bei Selbst-Hilfe-Gruppen, Behinderten-Verbänden und EUTBs
In Deutschland gibt es:
- Die ,
- viele für Menschen mit Behinderung
- und die EUTBs.
Sie alle bieten kostenlose Beratung an.
Bei der kostenlosen Beratung können Sie zum Beispiel heraus-finden:
- Wie Sie einen guten Antrag schreiben.
- Ob Sie einen Widerspruch schreiben sollten.
- Warum eine öffentliche Stelle zu Ihrem Antrag nein gesagt hat.
- Ob Sie Hilfe von einem brauchen.
- Oder ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.
Nach der kostenlosen Beratung wissen Sie schon einige Sachen mehr.
Dann können Sie gut :
Was Sie als Nächstes machen wollen.
Die Mitarbeiter von der Beratung kennen sich oft sehr gut aus.
Sie können Ihnen viele gute Tipps geben.
Aber die Mitarbeiter machen keine .
Das bedeutet:
- Die Mitarbeiter schreiben nicht den Widerspruch für Sie.
- Und die Mitarbeiter können Ihnen nicht bei einer Klage helfen.
Kostenlose Rechts-Beratung
Die Rechts-Beratung ist eine besondere Beratung
von einem Anwalt.
Dabei können Sie mehr darüber heraus-finden:
- Wie Sie beim Gericht klagen.
- Wie Sie einen guten Widerspruch schreiben.
Oder der Anwalt schreibt den Widerspruch für Sie.
Die Rechts-Beratung kostet Geld.
Aber sie müssen dieses Geld vielleicht nicht selbst bezahlen:
Wenn Sie die bekommen.
Beratungs-Hilfe
Die Beratungs-Hilfe ist Geld vom Staat.
Damit können Sie eine Rechts-Beratung bezahlen.
Wenn Sie die Beratungs-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Diesen Antrag geben Sie dann beim Amts-Gericht ab.
Dazu müssen Sie vielleicht noch andere wichtige Papiere abgeben.
Es gibt eine :
Wo Sie den Antrag auf Beratungs-Hilfe schreiben können.
Das ist die Internet-Seite:
Antrag auf Beratungs-Hilfe
Achtung: Den Antrag gibt es nur in schwerer Sprache.
- Die EUTBs,
- die Selbst-Hilfe-Gruppen
- oder die Behinderten-Verbände
können Ihnen vielleicht bei dem Antrag helfen.
Rechts-Beratung bei Sozial-Verbänden
In Deutschland gibt es verschiedene .
Zum Beispiel:
- Den .
- Den Sozial-Verband Deutschland.
Die Abkürzung dafür ist: . - Und den BDH .
Nur vom Sozial-Verband
können eine Rechts-Beratung bekommen
Bei den Sozial-Verbänden arbeiten viele Anwälte.
Sie machen Rechts-Beratungen
nur für Mitglieder vom Sozial-Verband.
Das bedeutet:
Wenn Sie eine Rechts-Beratung von einem Sozial-Verband wollen,
dann müssen Sie ein Mitglied vom Sozial-Verband werden.
Das kostet in jedem Monat zwischen 6 Euro und 12 Euro.
Beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation können Sie aber
eine kostenlose Rechts-Beratung bekommen.
Am Anfang geht das auch:
Wenn Sie noch kein Mitglied
beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation sind.
Was ein Anwalt von einem Sozial-Verband für Sie machen kann
Wenn Sie ein Mitglied bei einem Sozial-Verband sind:
Dann kann ein Anwalt vom Sozial-Verband
verschiedene Sachen für Sie machen.
Zum Beispiel:
- Anträge schreiben,
- einen Widerspruch schreiben
- und Ihnen beim helfen:
Wenn Sie beim Gericht klagen.
Für diese Sachen müssen Sie
noch einmal Geld an den Anwalt bezahlen.
Das sind zwischen 40 Euro und 150 Euro.
Die -Seiten von den Sozial-Verbänden
- Sozial-Verband BDH
Leider gibt es die Internet-Seite nur in schwerer Sprache. - Sozial-Verband VdK
Einige Teile von dieser Internet-Seite sind in Leichter Sprache. - Sozial-Verband Deutschland
Einige Teile von dieser Internet-Seite sind in Leichter Sprache.
Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen
Eine ist eine .
Dort können Menschen zum Beispiel Hilfe bekommen:
- Wenn die Kranken-Kasse ein Hilfs-Mittel nicht bezahlen will.
- Oder wenn eine Firma Geld von den Menschen haben will:
Obwohl die Menschen gar nichts von der Firma gekauft haben.
Sie können bei den Verbraucher-Zentralen
manchmal eine Rechts-Beratung bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie ein Problem mit der Kranken-Kasse haben.
- Wenn Sie eine Frage zur Pflege-Versicherung haben.
- Oder wenn Sie eine gute suchen.
Was die Rechts-Beratung
bei einer Verbraucher-Zentrale kosten kann
Eine Rechts-Beratung bei einer Verbraucher-Zentrale
dauert meistens 20 oder 30 Minuten.
Dafür müssen Sie 20 Euro bis 50 Euro bezahlen.
Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
Dann kann die Verbraucher-Zentrale Ihnen dabei helfen.
Das kostet 50 Euro.
Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Pflege-Versicherung haben:
- Dann können Sie dazu eine Rechts-Beratung
von der Verbraucher-Zentrale bekommen. - Und die Verbraucher-Zentrale
kann Ihnen beim Widerspruch helfen.
Diese Sachen kosten zusammen ungefähr 170 Euro.
Informationen im Internet
Hier kommen Sie zur Internet-Seite von den Verbraucher-Zentralen:
Verbraucher-Zentrale
Klicken Sie dort auf das rote Feld mit der Schrift: Menü.
Dann sehen Sie ein rotes Feld mit der Schrift: Standort wählen.
Wählen Sie dort Ihr aus.
So kommen Sie dann zur Internet-Seite
von den Verbraucher-Zentralen in Ihrem Bundes-Land.
Manche Internet-Seiten haben auch Informationen in Leichter Sprache.
Rechts-Beratung und Hilfe von einem Anwalt
Wenn Sie eine Rechts-Beratung brauchen:
Dann können Sie auch zu einem Anwalt für gehen.
Dort kostet die Rechts-Beratung aber immer Geld.
Zum Beispiel:
- Sie können eine Erst-Beratung bekommen.
Das ist ein kurzes Gespräch.
Dabei kann der Anwalt Ihnen meistens schon sagen:
Ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.
Die Erst-Beratung kostet bis zu 190 Euro.
- Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
Dann kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen.
Das kostet zwischen 50 Euro und 640 Euro.
- Und wenn der Anwalt Ihnen bei Ihrer Klage helfen soll:
Dann müssen Sie dafür Geld bezahlen.
Das kostet meistens zwischen 500 Euro und 800 Euro.
Sie können das Geld für den Anwalt vielleicht zurück-bekommen
Die Hilfe von einem Anwalt kostet viel Geld.
Aber wenn Sie mit Ihrer Klage gewinnen:
Dann können Sie das Geld
später vielleicht wieder-bekommen.
Dafür gibt es ein .
In schwerer Sprache heißt es:
Rechts-Anwalts-Vergütungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: RVG.
Achtung!
Nicht jeder Anwalt muss sich an das RVG halten.
Das bedeutet dann:
Sie bekommen das Geld für den Anwalt vielleicht nicht wieder.
Fragen Sie deshalb den Anwalt schon am Anfang:
Ob er sich an das RVG hält.
Vielleicht können Sie bekommen
Wenn Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen:
Dann müssen Sie müssen Sie den Anwalt nicht selbst bezahlen.
Sie müssen sich dann keine Sorgen darum machen:
Ob Sie das Geld später wieder-bekommen.
Hier können Sie mehr über die Prozesskosten-Hilfe lesen:
Familien-Ratgeber – Prozesskosten-Hilfe
Wie Sie einen guten Anwalt finden
Viele Behinderten-Verbände haben eigene Anwälte.
Oder sie kennen einen Anwalt:
Der seine Arbeit sehr gut macht.
Die Anwälte wissen oft sehr viel über ihre Arbeit.
Das bedeutet:
Sie können Ihnen sehr gut bei einem Widerspruch helfen.
Und sie können Ihnen sehr gut bei einer Klage helfen.
- Der Bundes-Verband Deutschland ist eine Gruppe:
Die sich für Menschen mit Autismus stark macht.
Die Gruppe hat viele gute Anwälte in einer Liste auf-geschrieben.
Hier können Sie sich die Liste anschauen:
Bundes-Verband Autismus Deutschland – Anwälte
Achtung: Die Liste gibt es nicht in Leichter Sprache.
- Deaf Service wird so aus-gesprochen: Deff Sör wiss.
Das ist eine Gruppe:
Die sich für Menschen stark macht.
Die Gruppe hat viele gute Anwälte
auf einer Internet-Seite auf-geschrieben.
Diese Anwälte machen Rechts-Beratungen in .
Hier können Sie sich die Internet-Seite anschauen:
Deaf Service – Anwälte
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
- Das Forum selbstbestimmter behinderter Menschen
ist eine Gruppe:
Die sich für verschiedene Menschen mit Behinderung stark macht.
Die Abkürzung für die Gruppe ist: Forsea.
Auf der Internet-Seite von der Gruppe
sind viele gute Anwälte auf-geschrieben.
Hier können Sie sich die Internet-Seite anschauen:
Forsea – Anwälte
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
- Auch die hat eine Liste mit Anwälten.
Auf dieser Internet-Seite können Sie die Liste sehen:
Lebenshilfe – Anwälte
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
- Das ist eine Gruppe:
Die sich für verschiedene Menschen mit Behinderung stark macht.
Die Gruppe hat viele gute Anwälte in einer Liste auf-geschrieben.
Hier können Sie sich die Liste anschauen:
Netzwerk Artikel 3 – Anwälte
Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.