Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

So können Sie eine Beschwerde einlegen

Manchmal werden Menschen nicht gerecht behandelt.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Die Kranken-Kasse gibt kein Geld für Hilfs-Mittel:
    Obwohl die Menschen ein Recht darauf haben.
  • Mitarbeiter vom Amt geben den Menschen falsche Informationen.
  • Die Mitarbeiter sind nicht freundlich zu den Menschen.
  • Oder die Menschen werden am Arbeits-Platz
    von der Chefin schlecht behandelt.

Das heißt dann auch:
Die Menschen wurden ungerecht behandelt.

Wenn Sie ungerecht behandelt wurden:
Dann können Sie sich dagegen wehren.
Sie können zum Beispiel einen Brief schreiben.
Dort schreiben Sie auf:

In schwerer Sprache heißt das dann:
Die Menschen legen eine Beschwerde ein.
Oder: Die Menschen beschweren sich.

In diesem Text können Sie lesen:

  • Wie Sie eine Beschwerde einlegen können.
  • Worauf Sie dabei achten müssen.
  • Und noch andere wichtige Informationen dazu.

Sie haben das Recht zur Beschwerde

Jeder Mensch darf Beschwerde einlegen:

Das ist in verschiedenen Gesetzen auf-geschrieben.

Wegen was Sie sich beschweren können

Sie können sich wegen verschiedenen Sachen beschweren.
Zum Beispiel:

Diskriminierung

Sie können sich beschweren:
Wenn ein anderer Mensch Sie diskriminiert hat.

Falsche Behandlung
 
Das bedeutet zum Beispiel:
Ein Arzt gibt Ihnen ein falsches Medikament.
Oder er macht eine falsche Operation bei Ihnen.
Deshalb werden Sie nicht gesund.
Oder es geht Ihnen sogar schlechter.

Falsche Auskunft
 
Das bedeutet:
Sie bekommen falsche Informationen.
Zum Beispiel:

Keine Auskunft
 
Das bedeutet:
Sie bekommen keine Informationen,
obwohl Sie ein Recht darauf haben.
Zum Beispiel:
Eine Frau muss einen Antrag schreiben.
Dafür braucht sie verschiedene Informationen vom Amt.
Aber das Amt gibt ihr keine Informationen.

Schlechtes Benehmen oder falsches Verhalten
 
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Eine Mitarbeiterin vom Amt macht die Tür zu:
    Wenn Sie ins Amt rein-kommen wollen.
  • Ein Bus-Fahrer hat gesagt:
    Sie dürfen nicht in den Bus einsteigen.
    Obwohl Sie nichts falsch gemacht haben.
  • Sie haben mit anderen Menschen
    in einer Gruppe zusammen-gearbeitet.
    Dabei hat die Gruppe einen Fehler gemacht.
    Die Chefin schimpft aber nur mit Ihnen allein.

Sexuelle Belästigung
 
Sie können sich über sexuelle Belästigung beschweren.
Und Sie können eine Anzeige machen.
Zum Beispiel:

Beleidigung
 
Das bedeutet: Ein Mensch hat Sie beschimpft.
Er hat schlimme Wörter zu Ihnen gesagt.

Sie können sich über die Beleidigung beschweren.
Und Sie können eine Anzeige machen.
Zum Beispiel:

 

Bei wem Sie sich beschweren können

Sie können sich bei verschiedenen Stellen beschweren:
 
Werkstatt-Rat
 
Vielleicht arbeiten Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Wenn Sie dort ungerecht behandelt wurden:
Dann können Sie sich beim Werkstatt-Rat beschweren.

Lebenshilfe
 
Die Lebenshilfe hat eine eigene Beschwerde-Stelle.
Sie heißt: BUBL.
Hier können Sie mehr darüber lesen: Informationen zu BUBL

Beschwerde-Stellen in Betrieben
 
In vielen Betrieben gibt es eine Beschwerde-Stelle für Mitarbeiter.
Dort können Sie sich zum Beispiel beschweren:

  • Wenn Sie vom Chef ungerecht behandelt wurden.
  • Oder wenn Sie ein Problem mit einem Kollegen haben.

Betriebs-Rat oder Mitarbeiter-Vertretung
 
In vielen Betrieben gibt es eine Gruppe:
Die sich für die Mitarbeiter stark macht.
Diese Gruppe heißt zum Beispiel:

  • Betriebs-Rat
  • oder Mitarbeiter-Vertretung.

Vielleicht können Sie sich dort beschweren.

Chefs in den Betrieben
 
Vielleicht arbeiten Sie in einem Betrieb.
Wenn ein Kollege Sie dort ungerecht behandelt hat:
Dann können Sie sich bei den Chefs beschweren.

Andere Stellen für Beschwerden
 
Es gibt noch viele andere Stellen:
Wo Sie sich beschweren können.
Wenn Sie zum Beispiel von einem Amt ungerecht behandelt wurden:
Dann können Sie sich bei dem Amt beschweren.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Dienst-Aufsichts-Beschwerde.
 

Wie Sie eine Beschwerde einlegen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Wie Sie eine Beschwerde einlegen können.
 
Die mündliche Beschwerde
 
Sie können sich mündlich beschweren.
Das bedeutet:

  • Sie können anrufen.
  • Oder Sie können zu den Menschen gehen:
    Bei denen Sie sich beschweren wollen.

Die schriftliche Beschwerde
 
Sie können sich auch schriftlich beschweren.
Das bedeutet:

  • Sie schreiben Ihre Beschwerde in einen Brief.
  • Sie schreiben eine E-Mail.
  • Oder Sie schicken ein Fax.

Es ist immer am besten:
Wenn Sie sich schriftlich beschweren.

Was Sie in Ihre Beschwerde schreiben sollen
 
Schreiben Sie immer diese Sachen in die Beschwerde:

  • Ihren richtigen Namen
  • und Ihre Adresse.

Sonst bekommen Sie keine Antwort.
Schreiben Sie keine falschen Sachen auf.
Und schreiben Sie nichts auf:
Was vielleicht nicht stimmt.

Wichtig
 
Wenn Sie ungerecht behandelt wurden:
Dann schreiben Sie alles so genau wie möglich auf.
Jede kleine Information kann wichtig sein.
Und schreiben Sie so früh wie möglich auf,
was passiert ist.
Warten Sie nicht zu lange.
Sonst können Sie sich vielleicht nicht mehr an alles erinnern.
 
Schicken Sie die Beschwerde so schnell wie möglich weg.
 

Diese Informationen können Sie in die Beschwerde rein-schreiben:

Namen
Wenn Sie von einem bestimmten Menschen
ungerecht behandelt wurden:
Dann schreiben Sie seinen Namen in Ihrer Beschwerde auf.

Namen und Kontakt-Daten von Zeugen
Wenn Sie ungerecht behandelt wurden:
Dann haben andere Menschen das vielleicht gesehen oder gehört.
In schwerer Sprache heißt das:
Die Menschen sind Zeugen.
Wenn es Zeugen gibt:
Dann schreiben Sie das auf.
Und wenn die Zeugen einverstanden sind:

  • Dann können Sie auch den Namen von den Zeugen auf-schreiben.
  • Und Sie können die Kontakt-Daten
    von den Zeugen auf-schreiben.

Damit können die Zeugen Ihnen bei der Beschwerde helfen.

Ort
Schreiben Sie genau auf:
An welchem Ort Sie ungerecht behandelt wurden.

Uhrzeit
Wenn Sie ungerecht behandelt wurden:
Dann schreiben Sie genau auf,
zu welcher Uhrzeit das passiert ist.

Schriftliche Belege
Schriftliche Belege können zum Beispiel diese Sachen sein:

  • Ein Brief,
  • eine E-Mail
  • oder eine Text-Nachricht auf dem Handy.

Mit einem schriftlichen Beleg können Sie zeigen:
Dass Sie ungerecht behandelt wurden.
Zum Beispiel:

  • Ein Amt hat einen Brief geschrieben.
    In dem Brief steht eine Diskriminierung drin.
  • Sie haben eine E-Mail von der Kranken-Kasse bekommen.
    In der E-Mail sind falsche Informationen auf-geschrieben.
  • Oder ein Kollege hat Ihnen eine böse Text-Nachricht geschrieben.

 

Wo Sie Beratung bekommen können

Vielleicht haben Sie noch Fragen zu Ihrer Beschwerde.
Dann können Sie zu einer Beratungs-Stelle gehen.
Hier können Sie lesen:
Welche Beratungs-Stellen es zum Beispiel gibt.

Beratungs-Stellen für Menschen mit Behinderung

Beratungs-Stellen bei Diskriminierung
Wenn Sie von einem anderen Menschen diskriminiert wurden:
Dann können Sie bei der Anti-Diskriminierungs-Stelle Deutschland
eine Beratung bekommen.
Das ist die Internet-Seite in Leichter Sprache:
Anti-Diskriminierungs-Stelle

Beratung am Arbeits-Platz
Vielleicht arbeiten Sie in einem Betrieb oder in einem Amt.
Wenn Sie sich dort beschweren wollen:
Dann können Sie von verschiedenen Stellen
eine Beratung dazu bekommen.
Zum Beispiel:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/beschwerde.php

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