Prozess-Kosten-Hilfe
Vielleicht wollen Sie beim :
Weil Sie mit einer bestimmten Sache nicht einverstanden sind.
Zum Beispiel:
Das soll ein bestimmtes für Sie bezahlen,
weil Sie dieses Hilfs-Mittel brauchen.
Aber das Amt will nicht bezahlen.
Damit sind Sie nicht einverstanden.
Deshalb klagen Sie beim Gericht.
Wenn Sie beim Gericht klagen:
Dann müssen Sie dafür einige Dinge bezahlen.
Zum Beispiel:
- Sie müssen Geld an das Gericht bezahlen.
- Und Sie müssen Geld für einen Anwalt bezahlen.
Aber vielleicht haben Sie nicht genug Geld dafür.
Dann können Sie die bekommen.
Das ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Sie:
- das Gericht
- und den Anwalt bezahlen.
In diesem Text können Sie
wichtige Informationen zur Prozess-Kosten-Hilfe lesen.
Wann Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen können
Sie können die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen:
- Wenn Sie beim Gericht klagen,
- wenn Sie dafür einen Anwalt brauchen
- und wenn Sie nur wenig Geld haben.
Achtung!
Manchmal können Sie die Prozess-Kosten-Hilfe nicht bekommen:
Auch wenn Sie nur wenig Geld haben.
Sie bekommen zum Beispiel keine Prozess-Kosten-Hilfe:
- Wenn Ihr viel Geld hat.
- Wenn Ihre Eltern viel Geld haben.
- Oder wenn Sie eine haben.
Dann bezahlt die Rechts-Schutz-Versicherung
für das Gericht und für den Anwalt.
Was Sie machen müssen: Damit Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
1. Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
2. Sie müssen auch noch ein anderes Papier schreiben.
Es heißt in schwerer Sprache:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
In diesem Text heißt das Papier:
Auskunft über Ihr .
Mit diesem Papier zeigen Sie:
Sie haben nur wenig Geld.
3. Sie brauchen noch andere wichtige Papiere.
Zum Beispiel:
- Einen , dass Sie das bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie bekommen.
- Oder einen Bescheid, dass Sie bekommen.
Dann schicken Sie den Antrag und alle wichtigen Papiere
an das Gericht.
Es gibt noch andere Möglichkeiten für den Antrag:
- Wenn Sie schon einen Anwalt haben:
Dann kann er den Antrag für Sie schreiben. - Sie können zum Gericht hin-gehen.
Dort können Sie zu einem Mitarbeiter sagen:
Sie wollen den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellen.
Der Mitarbeiter schreibt dann den Antrag mit Ihnen zusammen.
- Vielleicht können Sie den Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe
im schreiben.
Holen Sie sich Hilfe!
Der Antrag für die Prozess-Kosten-Hilfe
ist nicht so einfach zu verstehen.
Holen Sie sich deshalb Hilfe bei .
Sprechen Sie zum Beispiel mit einer von der EUTB.
EUTB ist die Abkürzung für:
Ergänzende unabhängige -.
Die Mitarbeiter von der EUTB können viele Fragen be-antworten.
Und sie können Ihnen genau sagen:
Wo Sie noch mehr Hilfe bekommen können.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen: EUTB
Auch hier können Sie noch viele nützliche Informationen bekommen:
Hilfe bei Widerspruch und Klage
Die Auskunft über Ihr Vermögen ist wichtig
Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen,
dann müssen Sie dem Gericht zeigen:
Sie haben nur wenig Geld.
Das bedeutet:
Sie müssen das Papier: Auskunft über Ihr Vermögen schreiben.
Schreiben Sie darin all Ihr Geld auf.
Seien Sie dabei ehrlich.
Und lassen Sie nichts weg.
Sonst bekommen Sie vielleicht keine Prozess-Kosten-Hilfe.
Was zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Zu Ihrem Vermögen zählen zum Beispiel diese Sachen dazu:
- Ihr .
- Das Geld auf allen Ihren .
- Geld aus .
- Aktien.
Vielleicht bekommen Sie Geld von einer .
Dieses Geld zählt nicht immer zum Vermögen dazu.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Dann fragen Sie bei der EUTB nach.
Dort bekommen Sie Hilfe.
Was nicht zu Ihrem Vermögen dazu-gehört
Vielleicht haben Sie:
- Ein Haus,
das Ihnen gehört. - Oder eine Wohnung,
die Ihnen gehört.
Diese Sachen gehören nicht zum Vermögen dazu.
Das bedeutet:
Sie müssen diese Sachen
nicht in der Auskunft über Ihr Vermögen aufschreiben.
Wie Sie das Geld von der Prozess-Kosten-Hilfe bekommen
Das Gericht prüft:
- Ihren Antrag
- und die wichtigen Papiere.
Vielleicht sagt das Gericht dann zu Ihrem Antrag ja.
In schwerer Sprache heißt das auch:
Das Gericht Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie die Prozess-Kosten-Hilfe.
Das bedeutet:
- Der Staat bezahlt Ihnen das Geld für das Gericht.
- Und der Staat bezahlt Ihnen das Geld für Ihren Anwalt.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Sie bekommen das Geld als Zuschuss.
- Oder Sie bekommen das Geld als .
Diese 2 Möglichkeiten werden hier erklärt.
Der Zuschuss
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Und Sie müssen dieses Geld später nicht zurück-bezahlen.
Der Kredit
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt das Geld an Sie.
Wenn Sie die gewinnen:
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück-bezahlen.
Aber wenn Sie die Gerichts-Verhandlung verlieren:
Dann müssen Sie das Geld zurück-bezahlen.
Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit.
Das bedeutet:
Sie bezahlen in jedem Monat
ein bisschen Geld an den Staat.
Das machen Sie 4 Jahre lang.
Dann haben Sie alles Geld zurück-bezahlt.
Regeln für den Zuschuss und für den Kredit
Es gibt bestimmte Regeln.
Diese Regeln bestimmen:
- Ob Sie das Geld als Zuschuss bekommen.
- Oder ob Sie das Geld als Kredit bekommen.
Bei den Regeln kommt es zum Beispiel darauf an:
- Wie viel Geld Sie haben.
- Ob Sie einen Ehe-Partner haben.
- Und ob Sie Kinder haben.
Ein Beispiel:
Ein Mensch wohnt alleine in einer Wohnung.
Er hat keinen Ehe-Partner und keine Kinder.
Für diesen Menschen gilt die Regel:
- Wenn der Mensch mehr als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe nur als Kredit. - Wenn er weniger als 5 tausend Euro hat,
dann bekommt er die Prozess-Kosten-Hilfe als Zuschuss.
Auf einer bestimmten können Sie aus-rechnen:
Ob Sie die Prozess-Kosten-Hilfe
als Kredit oder als Zuschuss bekommen.
Das ist die Internet-Seite: PKH-Rechner
Achtung: Es gibt die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.
Manche Gerichte haben andere Regeln für die Prozess-Kosten-Hilfe
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Sozial-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim .
Dort sind manche Regeln anders.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen erst einen Anwalt.
Erst dann können Sie den Antrag
für die Prozess-Kosten-Hilfe schreiben.
- Und Sie müssen kein Geld für das Sozial-Gericht bezahlen.
Sondern Sie müssen nur das Geld für den Anwalt bezahlen.
Das bedeutet:
Wenn Sie beim Sozial-Gericht klagen,
dann können Sie dafür nicht so viel Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Hier können Sie mehr Informationen zum Sozial-Gericht lesen:
Eine Klage vor dem Sozial-Gericht machen
Sprechen Sie auch mit einer Beratungs-Stelle von der EUTB.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen genau sagen:
Wer Ihnen bei Ihrer Klage helfen kann.
Hier können Sie mehr Informationen über die EUTB lesen:
EUTB
Die Prozess-Kosten-Hilfe beim Familien-Gericht
Vielleicht klagen Sie beim .
Dort gibt es ein anderes Wort für die Prozess-Kosten-Hilfe.
Es heißt dort: Verfahrens-Kosten-Hilfe.