Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Die Eltern-Assistenz

Eltern mit Behinderung brauchen manchmal Unterstützung:
Damit sie sich gut um ihre Kinder kümmern können.
Dafür gibt es die Eltern-Assistenz.
Das bedeutet:
Eltern mit Behinderung bekommen einen Assistenten.
Die Eltern-Assistenz kann bei vielen Sachen helfen.

Zum Beispiel:

  • Das Kind zu waschen
  • oder beim Aufräumen vom Kinder-Zimmer.
  • Wenn die Kinder auf dem Spielplatz spielen wollen.
    Und die Mutter im Rollstuhl dort nicht hin-kommt.
  • Oder wenn blinde Eltern mit Ihrem Kind zum Kinder-Arzt müssen.

Dann können sie dabei von einer Eltern-Assistenz Hilfe bekommen.
Die Eltern-Assistenz kann auch viele andere Sachen machen.
Sie kann dem Kind zum Beispiel zeigen:

  • Wie es Fahrrad fahren kann.
    Wenn die Eltern das nicht können.
  • Und Eltern-Assistenz kann auf das Kind aufpassen:
    Wenn die Eltern in der Reha sind.

Die Eltern sagen dem Assistenten:

  • Bei welchen Sachen sie Hilfe brauchen.
  • Wann sie die Hilfe brauchen.
  • Und wo sie die Hilfe brauchen.

Die Eltern-Assistenz hilft nur bei Sachen:
Bei denen die Eltern wegen ihrer Behinderung Hilfe brauchen.

Sie hilft nicht bei der Erziehung von den Kindern.
Erziehung bedeutet:
Die Eltern zeigen den Kindern viele wichtige Sachen.
Zum Beispiel:
Dass sie sich an viele Regeln halten müssen:
Damit alle Menschen gut zusammen-leben können.

Diese Menschen können eine Eltern-Assistenz bekommen

Menschen mit verschiedenen Behinderungen oder Krankheiten
können eine Eltern-Assistenz bekommen.
Das gilt auch:

  • Wenn nur der Vater eine Behinderung hat.
  • Oder wenn nur die Mutter eine Behinderung hat.

Diese Menschen können die Eltern-Assistenz bekommen:

Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
bekommen manchmal eine besondere Eltern-Assistenz.
Sie heißt im Gesetz: Qualifizierte Assistenz.
Das bedeutet:
Die Assistenten dürfen auch bei der Erziehung mit-helfen.
Sie zeigen den Eltern zum Beispiel:
Wie sich die Eltern gut um ihr Kind kümmern können.
 
Und die Assistenten können auch bei Sachen helfen:
Die für die ganze Familie wichtig sind.
Zum Beispiel: Bei Geld-Geschäften.

So können Sie die Eltern-Assistenz bekommen

Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Das muss im Antrag stehen:

  • Welche Behinderung Sie haben.
    Oder welche chronische Krankheit Sie haben.
  • Und welche Unterstützung Sie brauchen:
    Damit Sie sich gut um ihr Kind kümmern können.

Sie müssen wichtige Papiere mit-schicken.
Zum Beispiel:

Dann schicken Sie den Antrag zu ihrem Reha-Träger.
Das ist zum Beispiel:

Vielleicht wissen Sie nicht genau,
wohin Sie den Antrag schicken müssen.
Das ist nicht schlimm.
Sie können den Antrag einfach zu einem Reha-Träger schicken.
Der Reha-Träger muss den Antrag dann prüfen.

Der Reha-Träger prüft:
Wie viel Hilfe Sie brauchen

 
Dafür kommen die Mitarbeiter vom Reha-Träger
manchmal zu Ihnen nach Hause.
Oder Sie bekommen einen Termin für ein Gespräch
bei dem Mitarbeiter im Büro.
 
Dabei will der Mitarbeiter zum Beispiel wissen:

  • Für welche Sachen Sie Hilfe brauchen.
  • Wie viel Hilfe Sie brauchen.
  • Und von welchen Menschen Sie Unterstützung bekommen.

Am besten ist es:
Wenn Sie sich für das Gespräch Unterstützung holen.
Zum Beispiel kann ein Freund dabei sein.
Und ein Mensch sollte auf-schreiben:
Über welche Sachen Sie mit dem Mitarbeiter sprechen.

Nach wenigen Wochen
bekommen Sie dann einen Brief vom Reha-Träger.
In dem Brief steht:

  • Ob Sie die Eltern-Assistenz bekommen.
  • Und wie viel Unterstützung
    Sie von der Eltern-Assistenz bekommen.

In dem Brief muss auch stehen:
Wieso der Reha-Träger das so bestimmt hat.

Vielleicht sind Sie nicht damit einverstanden.
Sie denken zum Beispiel:
Sie brauchen mehr Unterstützung.
Die Eltern-Assistenz soll öfter zu Ihnen kommen.
Dann können Sie einen Widerspruch schreiben.
 
Hier können Sie mehr darüber lesen: Wie lege ich Widerspruch ein?

Diese Stellen geben das Geld für die Eltern-Assistenz

Meistens bezahlt der Träger von der Eingliederungs-Hilfe
das Geld an die Eltern-Assistenz.
Nur bei wenigen Menschen
kommt das Geld für die Eltern-Assistenz von einer anderen Stelle.
Zum Beispiel:

Hier können Sie mehr über die Eingliederungs-Hilfe lesen: Eingliederungs-Hilfe.

Das steht in den Gesetzen zur Eltern-Assistenz

Im Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:
Eltern mit Behinderung haben ein Recht auf Eltern-Assistenz.
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen viele Regeln.
Dort steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung
können Leistungen zur Teilhabe bekommen.
Zum Beispiel: Die Eltern-Assistenz.

Sie können das Geld für die Eltern-Assistenz
auch als Persönliches Geld bekommen

 
Sie können mit dem Persönlichen Geld
verschiedene Hilfen bezahlen.
Zum Beispiel: Einen Assistenten.
Der Rehabilitations-Träger
kann Ihnen das Geld für die Eltern-Assistenz geben.
Mit dem Geld können Sie sich ihre Eltern-Assistenz selbst aussuchen.
Und Sie müssen den Lohn von der Assistenz selbst bezahlen.
Sie können mit dem Geld
aber auch einen Assistenz-Dienst bezahlen.
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen: Das Persönliche Geld.

Sie können Beratung zur Eltern-Assistenz bekommen

Zum Beispiel bei einem großen Verband.
Er heißt: Bundes-Verband behinderter Eltern e.V.
Der Verband hat ein besonderes Büro für Eltern-Assistenz.
Die Mitarbeiter von dem Büro
wissen viel über die Eltern-Assistenz.
Und sie machen Schulungen für Menschen,
die als Eltern-Assistenz arbeiten.
 
Die Mitarbeiter helfen Ihnen zum Beispiel:

Sie können in dem Büro anrufen:
Von Montag bis Freitag,
immer von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Telefon: 051 16 96 32 56
 
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
E-Mail: elternassistenz-hannover@behinderte-eltern.de

In den Beratungs-Stellen von der EUTB
können Sie auch Beratung zur Eltern-Assistenz bekommen.
Auf der Internet-Seite von der EUTB können Sie heraus-finden:
Wo in Ihrer Nähe eine Beratungs-Stelle ist.
Dafür klicken Sie hier: EUTB.

Hier können Sie noch mehr Infos
in Leichter Sprache lesen:

 

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/eltern-assistenz.php

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