Eingliederungs-Hilfe

Ein Mann hebt die Schultern und die Hände, so als ob er etwas nicht versteht.

Wenn Menschen eine Behinderung haben:
Dann können sie vielleicht bei vielen Sachen
nicht so gut mit-machen.
Zum Beispiel:
Ein Mann kann nicht mehr so gut hören.
Er versteht oft nicht:
Was andere Menschen zu ihm sagen.
Deshalb kann er seine Arbeit nicht mehr gut machen:
Weil er da mit vielen Menschen sprechen muss.

Ein Brief, auf dem Kündiging steht. Daneben eine Frau, die traurig aussieht.

Ein anderes Beispiel.
Eine Frau bekommt viele Briefe:

  • Von Freunden
  • oder vom .

Aber die Frau hat Lern-Schwierigkeiten.
Deshalb versteht sie nicht immer alles:
Was in den Briefen auf-geschrieben ist.

Hilfe für Menschen mit einer Behinderung

Viele Menschen mit einer Behinderung brauchen Hilfe:

  • Damit sie bei allen Sachen besser mit-machen können.
  • Damit sie selber über ihr Leben bestimmen können.
  • Damit die Behinderung nicht mehr so schlimm für sie ist.
  • Oder damit die Behinderung wieder ganz weg-geht.

Dafür gibt es die .
In diesem Text können Sie viele wichtige Informationen
über die Eingliederungs-Hilfe lesen.

Was gehört zur Eingliederungs-Hilfe dazu?

Zur Eingliederungs-Hilfe
können ganz verschiedene dazu-gehören:

Sach-Leistungen

Das bedeutet:
Menschen bekommen bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

Ein Junge hat am Ohr ein Hörgerät.
  • Ein Mann mit Hör-Behinderung
    bekommt Hör-Geräte:
    Damit er wieder gut hören kann.
    Und damit er seine Arbeit wieder machen kann.
Zwei Frauen sitzen nebeneinander und lesen einen Brief.
  • Oder eine Frau bekommt eine .
    Die Assistenz hilft ihr dabei:
    Die Briefe zu lesen.
    So kann die Frau verstehen:
    Was in den Briefen auf-geschrieben ist.
Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Geld-Leistungen

Das bedeutet:
Ein Mensch bekommt Geld.
Damit kann der Mensch dann die Hilfe selbst bezahlen.

Ein Kalender mit zwei Monatsblättern. Darunter eine hand, die einen Antrag schreibt.

Dienst-Leistungen

Dazu gehört zum Beispiel eine .
Da lernen die Menschen:
Wie sie den Antrag für die Eingliederungs-Hilfe schreiben.
Damit sie die Eingliederungs-Hilfe auch bekommen.

Für welche Sachen gibt es Eingliederungs-Hilfe?

Sozialgesetzbuch 9 (SGB 9)

Im ist auf-geschrieben:
Bei welchen Sachen die Eingliederungs-Hilfe Ihnen helfen kann.
Es sind 4 verschiedene Sachen:

1. Medizinische Reha

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind viele Regeln dazu auf-geschrieben.
Sie finden diese Regeln bei § 109 und § 110.


Ein Paragraf ist ein Teil von einem .
Das Zeichen für Paragraf ist: §

Ein Arzt und eine Ärztin.

Zur medizinischen Reha gehören zum Beispiel diese Sachen dazu:

  • Behandlungen beim Arzt,
  • ,
  • oder .

Wenn Sie mehr über die wissen wollen:
Dann lesen Sie weiter bei Reha und Therapie.

Eine Frau stellt ein Buch in ein Regal. Daneben sitzt eine frau in einem Rollstuhl.

2. Teilhabe bei der Arbeit

Auch dazu sind im Sozial-Gesetz-Buch 9
verschiedene Regeln auf-geschrieben.
Sie finden die Regeln bei Paragraf § 111.
Zur bei der Arbeit
gehören zum Beispiel diese Sachen:

  • für den Arbeits-Platz
  • oder .
Zwei Frauen sitzen nebeneinander und lesen einen Brief.

3. Teilhabe bei Bildung

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind die Regeln dafür
bei Paragraf § 112 auf-geschrieben.
Zur Teilhabe bei gehören zum Beispiel:

  • oder eine Assistenz in der .
    Die Assistenz hilft den Menschen mit Behinderungen
    zum Beispiel beim Lesen oder beim Sprechen.

Neue Regeln für die Eingliederungs-Hilfe ab dem Jahr 2020

Ein Blatt Papier, darauf steht "Regeln".

Seit dem Jahr 2020 gibt es einige neue Regeln
für die Eingliederungs-Hilfe.
Diese neuen Regeln sollen viele Sachen besser machen.
Menschen mit Behinderungen können dann
zum Beispiel besser mit-bestimmen:
Welche Leistungen sie bekommen.


Aber die Regeln sind noch sehr neu.
Es weiß noch kein Mensch:
Ob die Regeln gut genug sind.

Das sind die 5 neuen Regeln:

1. Die Eingliederungs-Hilfe

gehört jetzt nicht mehr zur dazu.
Das sind jetzt 2 verschiedene Sachen.
Für die Menschen mit Behinderung ist das gut:
Weil sie jetzt immer ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe haben.
Das bedeutet:
Sie dürfen die Eingliederungs-Hilfe auch dann bekommen.
Wenn sie keine Sozial-Hilfe bekommen.

zwei Anträge

Das bedeutet aber auch:
Die Menschen müssen jetzt 2 verschiedene schreiben.

  • 1 Antrag ist für die Sozial-Hilfe
  • und 1 Antrag ist für die Eingliederungs-Hilfe.



Achtung:

Diese neue Regel gibt es aber nicht:
Wenn die Menschen mit Behinderung
noch nicht 18 Jahre alt sind.
Das bedeutet:
Die Eingliederungs-Hilfe gehört für sie immer noch
zur Sozial-Hilfe dazu.
Und sie müssen dafür nur 1 Antrag schreiben.

Drei Frauen unterhalten sich, eine hört aufmerksam zu, eine schreibt etwas auf.

2. Für die Eingliederungs-Hilfe gibt es eine Beratung.

Wenn ein Mensch mit einer Behinderung
zu der Beratung gehen soll:
Dann darf er noch 1 anderen Menschen mit-nehmen.
Dann fühlt der Mensch mit Behinderung sich besser.
Der andere Mensch kann zum Beispiel:

  • Ein Freund oder eine Freundin,
  • der Vater
  • oder die Nachbarin sein.
das Logo für Leichte Sprache

3. Die Beratung für die Eingliederungs-Hilfe muss so gemacht sein:

Dass die Menschen mit Behinderungen dabei alles verstehen können.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Ein gehörloser Mensch
    bekommt die Beratung in .
  • Und ein Mensch mit Lern-Schwierigkeiten
    bekommt die Beratung in Leichter Sprache.

Nur so können die Menschen alles bei der Beratung verstehen.

Eine Hand mit Geldscheinen.

4. Bis zum Jahr 2020 haben viele Menschen mit Behinderung

keine Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:

  • Wenn ihre Eltern
  • und ihr oder ihre Partnerin

viel Geld haben.
Dann hat das Amt gesagt:
Der Mensch mit der Behinderung braucht keine Eingliederungs-Hilfe.
 
Aber seit dem Jahr 2020 ist das anders.
Ab jetzt ist es egal:

  • Wie viel Geld die Eltern haben.
  • Oder wie viel Geld der Partner oder die Partnerin hat.

Der Mensch mit der Behinderung darf trotzdem immer
die Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Achtung:

Wenn der Mensch mit der Behinderung unter 18 Jahre alt ist:
Dann gibt es diese Regel nicht.
Dann ist es doch wichtig:
Wie viel Geld die Eltern von dem Menschen haben.

Eine Frau zeigt mit dem Finger auf verschiedene Bilder.

5. Der Mensch mit der Behinderung ist wichtig.

Deshalb soll der Mensch mit der Behinderung
selbst mit-bestimmen:
Welche Leistung er bekommt.
Deshalb gibt es jetzt
das Wunsch-Recht und das Wahl-Recht.

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