Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Nachteils-Ausgleiche bei Schwer-Behinderung

Menschen mit Behinderung haben oft viele Nachteile.
Zum Beispiel.

  • Sie verdienen oft weniger Geld.
  • Sie müssen viel Geld für Hilfen bezahlen.

Deshalb gibt es Nachteils-Ausgleiche.
Hier können Sie lesen:
Welche Nachteils-Ausgleiche Sie bekommen können.

Nachteils-Ausgleiche können Sie nur bekommen:
Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Und Sie müssen für manche Nachteils-Ausgleichen
einen Antrag schreiben.
 
Manchen Nachteils-Ausgleiche können Sie nur bekommen:
Wenn Sie bestimmte Merk-Zeichen
in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis haben.

Die Merk-Zeichen werden vom Versorgungs-Amt
in den Schwer-Behinderten-Ausweis eingetragen.
 
Diese Merk-Zeichen gibt es:

  • G = Geh-Behinderung
    Die Person kann sehr schlecht laufen.
  • aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
    Die Person kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
    Die Person benutzt einen Rollstuhl.
  • H = Hilflos
    Die Person braucht bei vielen Dingen Hilfe.
  • Bl = Blind
    Die Person kann sehr schlecht sehen.
    Oder die Person ist blind.
  • TBL = Taub-Blind
    die Person kann schlecht sehen.
    Und schlecht hören.
  • Gl = Gehörlos
    Die Person kann sehr schlecht hören.
    Oder sie kann gar nicht mehr hören.
  • B = Begleit-Person
    Die Person kann eine Begleit-Person
    im Bus und in der Bahn mitnehmen.
  • RF = Ermäßigung vom Rundfunk-Beitrag
    Die Person bezahlt weniger Geld fürs Fernsehen.
    Und sie bezahlt weniger Geld für das Radio hören.
    Weil sie zum Beispiel blind ist.
    Oder weil sie gehörlos ist.

Diese Nach-Teils-Ausgleiche können Menschen mit Behinderung auch bekommen

Alters-Rente

Das bedeutet:
Eine Person muss nicht mehr arbeiten.
Sie bekommt Geld von der Renten-Versicherung.
 
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Können Sie früher Rente bekommen.
Sie können Rente bekommen:

  • Wenn sie 63 Jahre alt sind.
  • Wenn sie 35 Jahre lang gearbeitet haben.
    Und in dieser Zeit die Renten-Versicherung bezahlt haben.

 
Wenn Sie noch früher nicht mehr arbeiten wollen:
Dann bekommen sie weniger Rente.
 
Mehr Informationen dazu
bekommen Sie bei Ihrer Renten-Versicherung.

Besonderer Kündigungs-Schutz

Wenn Sie eine Behinderung haben:
Dann muss das Integrations-Amt zustimmen.
Wenn Ihr Chef Ihnen den Arbeits-Platz kündigen will.
Das bedeutet:
Sie sollen dann nicht mehr in Ihrer Firma arbeiten.

Das Integrations-Amt prüft dann erst:
Ob Sie einen neuen Arbeits-Platz brauchen.
Oder ob Sie nur Unterstützung am Arbeits-Platz brauchen.
Zum Beispiel:

Damit Sie Ihre Arbeit gut machen können.
 
Wenn das Integrations-Amt entscheidet:
Dass Ihnen Assistenz am Arbeits-Platz helfen kann.
Damit Sie Ihre Arbeit wieder gut machen können.

Dann ist eine Kündigung unwirksam.
Das bedeutet:
Eine Kündigung ist nicht gültig.

Das ist wichtig!

Mitarbeitern darf nicht gekündigt werden:
Nur weil sie eine Behinderung haben.
Mitarbeitern mit Behinderung darf auch nicht gekündigt werden:
Wenn der Arbeit-Geber nichts von der Behinderung weiß.

Zusatz-Urlaub

Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann bekommen Sie 5 Tage Urlaub mehr im Jahr,
als Menschen ohne Behinderung.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Integrations-Amt.

Bau-Sparvertrag

Bei einem Bau-Sparvertrag
müssen Sie mehrere Jahre Geld einzahlen.
Zum Beispiel: 10 Jahre oder 20 Jahre.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Bau-Sparvertrag läuft über 10 oder 20 Jahre.
Danach bekommen Sie das ganze Geld ausbezahlt.
Wenn Sie das Geld früher haben wollen:
Dann bekommen Sie nicht das ganze Geld.
 
Sie können das Geld vom Bau-Sparvertrag
aber schon früher bekommen.
Wenn Sie einen GdB von 95 haben.
Oder Ihr Ehe-Partner kann das Geld schon früher bekommen.
Das bedeutet:
Sie können das Geld bekommen,
bevor die 10 oder 20 Jahre vorbei sind.

Blinden-Briefe

Sie können manche Briefe kostenlos verschicken.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie blind sind
  • oder wenn Sie sehr schlecht sehen können.

Das bedeutet:

  • Sie müssen keine Brief-Marke darauf kleben.
  • Und Sie müssen kein Geld bei der Post dafür bezahlen.
    Zum Beispiel:
    • Wenn der Brief in Blinden-Schrift geschrieben ist.
    • Wenn der Brief von einer Blinden-Anstalt ist
    • Oder wenn der Brief für eine Blinden-Anstalt ist.

Auf dem Brief muss aber drauf stehen:
Dass es ein Blinden-Brief ist.

Weniger Geld bezahlen

Wenn Sie eine Behinderung haben;
müssen Sie manchmal weniger Geld bezahlen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie bekommen eine Ermäßigung
Zum Beispiel für eine Eintritts-Karte:

  • Im Museum,
  • bei Stadt-Besichtigungen,
  • auf Sport-Veranstaltungen
  • oder im Kino.

Dafür müssen Sie ihren Schwer-Behinderten-Ausweis vorzeigen.

Kindergeld

Alle Eltern bekommen Kinder-Geld
bis die Kinder 18 Jahre alt sind.
Danach müssen die Eltern einen Antrag stellen.
Zum Beispiel:

  • Weil die Kinder eine Ausbildung machen.
  • Weil die Kinder noch zur Schule gehen.
  • Weil die Kinder an einer Uni lernen.

Dann können die Eltern Kinder-Geld bekommen:
Bis die Kinder 25 Jahre alt sind.
 
Menschen mit einer Behinderung
bekommen auch noch Kinder-Geld:
Wenn sie älter als 25 Jahre sind.
Sie bekommen das Kinder-Geld aber nur:

  • Wenn sie die Behinderung bekommen haben,
    bevor sie 25 Jahre alt waren.
  • Wenn sie nicht arbeiten gehen können.
    Weil sie eine sehr schwere Behinderung haben.

Mehr Informationen können Sie hier lesen: Kindergeld

Rundfunk-Beitrag

Manche Menschen mit Behinderung
müssen keinen Rundfunk-Beitrag bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die nicht hören und sehen können
  • Und Menschen, die Blinden-Geld bekommen.

Wenn Sie in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen RF haben:
Dann bezahlen Sie weniger Geld:

  • Für das Fernsehen
  • und das Radio.

Dafür müssen sie einen Antrag schreiben.
Mehr Informationen können Sie hier lesen: Rundfunk-Beitrag
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Sozial-Hilfe

Manche Menschen bekommen Geld vom Staat.
Zum Beispiel für:

  • Die Miete von der Wohnung,
  • das Essen
  • und die Kleidung.

Das Geld heißt: Sozial-Hilfe.
Manche Menschen mit Behinderung
bekommen mehr Sozial-Hilfe,
als Menschen ohne Behinderung.

Sie bekommen zum Beispiel mehr Sozial-Hilfe:

Junge Menschen mit Behinderung
bekommen auch mehr Sozial-Hilfe:
Wenn sie 15 Jahre alt sind.
­
Sie bekommen zum Beispiel Geld dafür:

Studenten

Alle Studenten können für ihr Studium
Geld vom Staat bekommen.
Das Geld heißt: BAföG.
 
Jedes Studium hat eine Regel-Studien-Zeit.
Das sind zum Beispiel: 3 Jahre
Das bedeutet:
In dieser Zeit können die Studenten
mit ihrer Ausbildung an der Uni fertig sein.
Und für diese Zeit bekommen sie das BAföG.
Wenn sie mehr Zeit brauchen,
bekommen die Studenten kein BAföG mehr.
 
Studenten mit Behinderung
können das BAföG länger bekommen.
Wenn sie mit ihrem Studium nicht so schnell fertig werden:
Weil sie eine Behinderung haben.
Mehr Informationen können Sie hier lesen
Studieren mit Behinderung

Telefon

Manche Menschen mit Behinderung bezahlen
weniger Geld für das Telefon.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die keinen Rundfunk-Beitrag bezahlen müssen,
  • blinde Menschen,
  • Menschen, die nicht hören können
  • und Menschen, die nicht gut sprechen können.

Dafür müssen sie einen GdB von 90 haben.
Die Zahl steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.

Es gibt auch besondere Telefone.
Zum Beispiel:

  • Für ältere Menschen,
  • für Menschen mit Hör-Behinderung,
  • für Menschen, die sich nicht so gut bewegen können.

Fragen Sie bei Ihrer Telefon-Firma nach.
Menschen mit Behinderung müssen
manchmal auch weniger Geld bezahlen:
Wenn sie mit dem Handy telefonieren.
Dafür müssen sie einen GdB von 50 haben.
Fragen Sie bei Ihrer Handy-Firma nach.

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