Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Mutterschafts-Geld

Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld:

Wenn eine Frau schwanger ist,
dann hat sie das Recht auf Mutter-Schutz.

Im Mutter-Schutz darf die Frau nicht arbeiten.
Sie bekommt aber trotzdem jeden Monat Geld.
Das Geld heißt: Mutterschafts-Geld.
Das Geld bekommt sie in dieser Zeit:

  • 6 Wochen vor der Geburt.
  • Und 8 Wochen nach der Geburt.

Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld nicht:

Manche Mütter haben kein Recht auf Mutterschafts-Geld.
Zum Beispiel:

Das müssen Sie tun, damit Sie Mutterschafts-Geld bekommen:

Wenn Sie Mutterschafts-Geld bekommen wollen,
dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Hier gibt es den Antrag.

Und Sie brauchen eine Bescheinigung:

  • Von Ihrem Arzt.
  • Oder von Ihrer Hebamme.

 
Auf der Bescheinigung muss auf-geschrieben sein:
Wann das Baby vielleicht geboren wird.
Damit die Kranken-Versicherung weiß:
Wann Sie das Mutterschafts-Geld bekommen müssen.
Und damit der Arbeit-Geber weiß:

müssen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung abgeben.

Geld vom Arbeit-Geber oder Geld vom Staat

Wenn Sie einen Arbeits-Platz in einer Firma haben:
Dann sind sie meistens: Gesetzlich kranken-versichert.
Deshalb bekommen Sie einen Teil vom Mutterschafts-Geld
von ihrer Kranken-Versicherung.
Den anderen Teil bekommen Sie von ihrem Arbeit-Geber.

Wenn Sie nicht gesetzlich kranken-versichert sind,
dann sind Sie zum Beispiel:

Dann bekommen Sie auch Mutterschafts-Geld.
Sie bekommen das Geld aber nicht jeden Monat.
Sie bekommen 1 mal einen bestimmten Geld-Betrag.
Das Geld bekommen Sie vom Bundes-Versicherungs-Amt.
 
 

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/mutterschaftsgeld.php

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