Mutterschafts-Geld
Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld:
Wenn eine Frau schwanger ist,
dann hat sie das Recht auf Mutter-Schutz.
Im Mutter-Schutz darf die Frau nicht arbeiten.
Sie bekommt aber trotzdem jeden Monat Geld.
Das Geld heißt: Mutterschafts-Geld.
Das Geld bekommt sie in dieser Zeit:
- 6 Wochen vor der Geburt.
- Und 8 Wochen nach der Geburt.
Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld nicht:
Manche Mütter haben kein Recht auf Mutterschafts-Geld.
Zum Beispiel:
- Haus-Frauen
- Selbst-ständige Frauen
Das sind Frauen:- Die ein eigenes Geschäft haben.
- Oder die eine eigene Firma haben.
- Die ein eigenes Geschäft haben.
- Adoptiv-Mütter
Das müssen Sie tun, damit Sie Mutterschafts-Geld bekommen:
Wenn Sie Mutterschafts-Geld bekommen wollen,
dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Hier gibt es den Antrag.
Und Sie brauchen eine Bescheinigung:
- Von Ihrem Arzt.
- Oder von Ihrer Hebamme.
Auf der Bescheinigung muss auf-geschrieben sein:
Wann das Baby vielleicht geboren wird.
Damit die Kranken-Versicherung weiß:
Wann Sie das Mutterschafts-Geld bekommen müssen.
Und damit der Arbeit-Geber weiß:
- Wann Sie nicht mehr arbeiten dürfen.
- Und wann Sie das Mutterschafts-Geld bekommen.
Geld vom Arbeit-Geber oder Geld vom Staat
Wenn Sie einen Arbeits-Platz in einer Firma haben:
Dann sind sie meistens: Gesetzlich kranken-versichert.
Deshalb bekommen Sie einen Teil vom Mutterschafts-Geld
von ihrer Kranken-Versicherung.
Den anderen Teil bekommen Sie von ihrem Arbeit-Geber.
Wenn Sie nicht gesetzlich kranken-versichert sind,
dann sind Sie zum Beispiel:
Dann bekommen Sie auch Mutterschafts-Geld.
Sie bekommen das Geld aber nicht jeden Monat.
Sie bekommen 1 mal einen bestimmten Geld-Betrag.
Das Geld bekommen Sie vom Bundes-Versicherungs-Amt.
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