Wie Sie sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können

Eine Gehhilfe, darunter Geldscheine, durchgestrichen.

Manchmal gibt es Ungerechtigkeiten.
Das bedeutet zum Beispiel:

Gegen solche Sachen können Sie sich wehren.
In diesem Text können Sie lesen:
Welche Möglichkeiten sie dafür haben.

Sie können einen Widerspruch schreiben

Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier.

Sie müssen einen Antrag an ein Amt schreiben:
Wenn Sie Geld für Hilfs-Mittel bekommen wollen.
Oder wenn sie Reha-Leistungen bekommen wollen.
Aber manchmal sagt das Amt:

  • Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel nicht.
    Obwohl Sie ein Recht darauf haben.
  • Oder Sie bekommen nur wenig Geld für die Hilfs-Mittel.
Eine Frau schreibt einen Antrag.

Damit sind Sie vielleicht nicht einverstanden.
Dann können Sie einen Widerspruch schreiben.
In schwerer Sprache heißt das auch: Widerspruch einlegen.
  
Sie können mehr darüber lesen:
Was sie be-achten müssen,
wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen.
Dafür klicken Sie hier: Wie lege ich Widerspruch ein?

Sie können beim Sozial-Gericht klagen

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Manchmal haben Sie keinen Erfolg mit dem Widerspruch.
Das bedeutet:
Der Widerspruch hat nicht geklappt.
Und Sie bekommen das Geld für die Hilfs-Mittel immer noch nicht.
 
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.
Eine Klage ist eine Beschwerde beim Gericht.
Die Beschwerde wird auf-geschrieben.
Das Sozial-Gericht bestimmt dann:
Ob Sie die Hilfs-Mittel bekommen.
 
Hier können Sie mehr Infos dazu lesen: Klage vor dem Sozial-Gericht.

Sie können Online-Dienste benutzen

Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Für manche Sachen können sie eine Entschädigung bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Geld.
Zum Beispiel:

  • Wenn Ihr Zug nicht gefahren ist.
  • Wenn Ihr Flugzeug eine Verspätung hatte.
  • Wenn Sie keine Hilfe beim Einsteigen in den Zug bekommen haben.
    Oder wenn Sie keine Hilfe beim Aussteigen bekommen haben.
    Obwohl Sie der Deutschen Bahn gesagt haben:
    Dass Sie die Hilfe brauchen.
Eine Frau schreibt etwas auf, daneben ein Gesetzbuch,

Sie brauchen vielleicht einen Anwalt:
Damit Sie die Entschädigung bekommen.
Aber das lohnt sich oft nicht:
Weil Sie für den Anwalt zu viel Geld bezahlen müssen.

Ein Computer mit Internet. Daneben eine junge Frau, die etaws am Computer schreibt.

Aber es gibt auch besondere Online-Dienste.
Sie helfen Ihnen dabei:
Die Entschädigung zu bekommen.
 
Zuerst prüft der Online-Dienst:
Ob Sie ein Recht auf die Entschädigung haben.
Dafür müssen Sie auf der Internet-Seite vom Online-Dienst
einige Fragen be-antworten.

Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Wenn Sie ein Recht auf die Entschädigung haben:
Dann kümmert sich der Online-Dienst darum,
dass Sie das Geld von der Entschädigung bekommen.
Der Online-Dienst bekommt dann einen Teil von dem Geld.
Den anderen Teil vom Geld bekommen Sie selbst.
Das bedeutet:
Der Online-Dienst macht für Sie die Arbeit.
Er kümmert sich um Ihre Entschädigung.
Und Sie müssen dafür kein Geld ausgeben.

Ein ICE, daneben ein Mann im Rollstuhl.

Diese Online-Dienste gibt es zum Beispiel:

Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.

Sie können sich beschweren

Eine Frau im Rollstuhl und eine andere Frau beschweren sich.

Sie können wegen verschiedenen Sachen
eine Beschwerde schreiben.
Zum Beispiel:

  • Wenn ein Mitarbeiter beim Amt
    ungerecht ist.
  • Wenn der Chef von einer Firma
    Sie bei der Bewerbung benachteiligt.
  • Oder wenn ein Arzt Ihnen falsche Sachen gesagt hat.

Sie können mehr Infos dazu lesen,
wie Sie sich beschweren können.
Klicken Sie dafür hier: So können Sie eine Beschwerde einlegen.

Sie können Ihr Problem öffentlich machen

Eine Gehhilfe, darunter Geldscheine, durchgestrichen.

Vielleicht werden Sie von einem Amt benachteiligt.
Zum Beispiel:
Wenn Ihnen das Amt kein Geld für Hilfs-Mittel geben will.
Obwohl Sie ein Recht auf das Geld haben.

Ein Mann spricht mit einer Frau, die an einem Computer sitzt.

So ein Streit mit dem Amt kann sehr schwer sein.
Dann kann es Ihnen helfen:
Wenn Sie ihren Streit mit dem Amt öffentlich machen.
Das bedeutet: Sie sprechen mit vielen Menschen darüber.
Sie können zum Beispiel mit Reportern darüber sprechen.
Und Sie schreiben in den sozialen Medien darüber.
Zum Beispiel:

Ein Computer mit Internet. Daneben eine junge Frau, die etaws am Computer schreibt.

In den sozialen Medien
können viele Menschen von Ihrem Streit mit dem Amt lesen.
Wenn Sie von vielen Menschen Unterstützung bekommen:
Dann gibt das Amt das Geld für die Hilfs-Mittel vielleicht schneller.
Aber es ist nicht so leicht:
Ein Problem öffentlich zu machen.
Denn sehr viele Menschen müssen davon erfahren.

Sie können Unterschriften sammeln

Eine Frau schreibt einen Antrag.

Sie können Unterschriften sammeln:

  • Wenn Sie sich über eine Sache beschweren wollen.
  • Und wenn Sie wollen,
    dass eine Sache besser wird.
Kinder mit und ohne Behinderung vor einer Schule.

Zum Beispiel:
Vielleicht wollen Sie,
dass die Schule von Ihren Kindern barriere-frei wird.
Und viele andere Eltern wollen das auch.
Dann können Sie zusammen Unterschriften sammeln.

Ein Brief, auf dem Petition steht.

Das heißt in schwerer Sprache:
Sie machen eine Petition.
Viele Menschen können Ihre Petition unterschreiben.
 
Dann müssen Sie die Petition an eine öffentliche Stelle geben.
Oder Sie geben die Petition einem wichtigen Menschen.
Zum Beispiel:

Ein Mann sitzt in einem Büro an einem Schreibtisch.

Die öffentlichen Stellen müssen sich alle Petitionen anschauen.
Und sie müssen darüber sprechen.
 
Danach bestimmt die öffentliche Stelle:

  • Ob sie die Petition unterstützt.
    Dann werden viele Sachen dafür gemacht.
  • Oder ob sie die Petition ablehnt.
    Das bedeutet:
    Die öffentliche Stelle sagt nein zu der Petition.
Ein Computer mit Bildschirm.

Der Petitions-Ausschuss vom Bundestag hat eine Internet-Seite.
Dort können Sie Ihre Petition abgeben.
Dann muss sich der Bundestag die Petition anschauen.
 
Hier kommen sie zu der Internet-Seite:
Petitions-Ausschuss vom Bundestag.
Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
 
Auch die verschiedenen Bundes-Länder haben Petitions-Ausschüsse.
Dort können Sie ihre Petition auch abgeben.

Ein Computer mit Bildschirm.

Es gibt auch verschiedene Internet-Seiten:
Wo Sie eine Petition starten können.
Dort können dann viele Menschen dafür unterschreiben.
Das sind zum Beispiel solche Internet-Seiten:

Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Ein Computer mit Internet. Daneben eine junge Frau, die etaws am Computer schreibt.

Wenn Sie selbst keine Petition anfangen wollen:
Dann können Sie einfach bei anderen Petitionen mit-machen.
So können Sie andere Menschen unterstützen.
Und Sie können auch in den sozialen Medien darüber schreiben:
Welche Petitionen Sie wichtig finden.
Das hilft den Menschen auch.

Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen

Zwei Frauen unterhalten sich.

Sie können zu einer Schlichtungs-Stelle gehen:
Wenn Sie ein Problem mit einem anderen Menschen haben.
Oder wenn Sie ein Problem mit einem Amt haben.
Die Mitarbeiter von der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen dann.

Ein Mann im Anzug steht vor dem Bundesadler.

Für Menschen mit Behinderung
gibt es verschiedene Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel:

  
Dort können Menschen mit Behinderung hin-gehen:
Wenn sie benachteiligt werden.

Ein internet-Computer, daneben ein Achtung-Zeichen.

Zum Beispiel:

  • Wenn ein öffentliches Gebäude nicht barriere-frei ist.
  • Oder wenn es eine Internet-Seite vom Amt
    nur in schwerer Sprache gibt.
Ein Mann und eine Frau im Rollstuhl sitzen an einem Schreibtisch und unterhalten sich.

Es gibt auch viele andere Schlichtungs-Stellen.
Zum Beispiel von:

Dort hat die Schlichtungs-Stelle oft den Namen: Ombuds-Stelle.

Eine Liste zum Abhaken.

Das Bundes-Amt für Justiz hat eine Liste geschrieben.
Auf der Liste können Sie sehen:
Welche verschiedenen Schlichtungs-Stellen es in Deutschland gibt.
Klicken Sie dafür hier: Liste der Verbraucher-Schlichtungs-Stellen.
Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.

Sie können sich mit mehreren Sachen
zur gleichen Zeit wehren
In diesem Text konnten Sie lesen:
Wie Sie sich wehren können,
bei Ungerechtigkeiten.
Oder wenn Sie benachteiligt werden.

Sie können sich mit verschiedenen Sachen wehren.
Und sie können mehrere Sachen zur gleichen Zeit machen.
Zum Beispiel:
Sie können eine Beschwerde schreiben.
Und Sie können in den sozialen Medien darüber schreiben.

Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.

Oder Sie können zuerst einen Widerspruch schreiben.
Wenn das Amt nein zu Ihrem Widerspruch sagt:
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.

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