Kinder- und Jugendhilfegesetz
Für Kinder und Jugendliche gibt es ein Hilfe-Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 8.
Das Jugend-Amt muss dieses Gesetz beachten.
In dem Gesetz steht zum Beispiel:
Was für Kinder und Jugendlichen gemacht werden kann.
Zum Beispiel:
- Wenn Kinder eine seelische Krankheit haben.
- Oder wenn sie eine seelische Krankheit bekommen können.
Wenn Kinder eine seelische Krankheit haben:
- Dann bleiben die Kinder oft für sich allein.
- Sie wollen nicht mit anderen Kindern spielen.
- Sie streiten sich oft mit andern Kindern.
- Sie verletzen andere Kinder.
Kinder mit einer seelischen Krankheit können Hilfe
vom Jugend-Amt bekommen.
Zum Beispiel:
- Hilfe in der Schule.
Damit sie beim Unterricht gut mit-machen können.
- Assistenz in der Schule
Damit sie lernen,
wie sie mit anderen Kindern gut um-gehen können.
Diese Assistenz heißt in schwerer Sprache:
Integrations-Helfer oder Integrations-Helferin.
Und das Jugend-Amt hilft bei der Erziehung von Kindern.
Zum Beispiel:
- Wenn Eltern oft Streit mit dem Kind haben.
- Wenn sie große Probleme mit ihrem Kind haben.
- Oder wenn das Kind andere Kinder oft schlägt.
Das Jugend-Amt hilft auch:
Wenn die Eltern ihr Kind nicht gut behandeln.
Zum Beispiel:
- Wenn die Eltern ihr Kind oft schlagen.
- Oder wenn sie dem Kind nicht genug zu essen geben.
Dann kann das Jugend-Amt bestimmen:
- Das Kind soll bei einer andern Familie leben.
- Oder es soll in einem Wohn-Heim wohnen.