Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Gesetz für die Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe

In schwerer Sprache heißt das Gesetz:
Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz.
Darin sind die Regeln
für die Hilfe für Kinder und Jugendliche auf-geschrieben.
Das Gesetz steht im Sozial-Gesetz-Buch 8.
De Abkürzung dafür ist: SGB 8.

Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe bedeutet:
Das Jugend-Amt hilft Kindern und Jugendlichen.
Zum Beispiel:

  • Wenn es Streit in der Familie gibt.
    Dann kann sich vielleicht kein Mensch um das Kind kümmern.
  • Oder wenn ein Jugendlicher eine seelische Behinderung hat.
    Dann kann er vielleicht bei vielen Sachen nicht so gut mit-machen.

Die Aufgaben von der Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe

Im Gesetz ist auf-geschrieben:
Wie das Jugend-Amt helfen kann.

Besonders wichtig dabei ist:
Dass Eltern und Kinder lernen,
was sie machen können:

  • Wenn es Probleme in der Familie gibt.
  • Oder wenn Kinder und Jugendliche Probleme haben.

Dazu bekommen sie viele Hilf-Angebote vom Jugend-Amt.

Auch andere Gruppen bieten Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe an.
Zum Beispiel:

Hilfen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung

Wenn Kinder und Jugendliche länger als 6 Monate
eine seelische Krankheit haben:
Dann ist das eine seelische Behinderung.
Diese Kinder und Jugendlichen können dann
Eingliederungs-Hilfe vom Jugend-Amt bekommen.

Eingliederungs-Hilfe ist zum Beispiel:

  • Besondere Hilfe in der Schule,
  • Unterstützung bei der Ausbildung
  • oder eine Assistenz.
    Damit die Kinder und Jugendlichen in ihrer Freizeit
    bei vielen Sachen mit-machen können.

Seit dem Jahr 2018 gibt es neue Regeln
für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Diese Regeln sind im Bundes-Teilhabe-Gesetz auf-geschrieben.
Die Abkürzung dafür ist: BTHG.
 
Hier können Sie mehr Infos über die Eingliederungs-Hilfe lesen:
Eingliederungs-Hilfe
Und mehr Infos über seelische Behinderungen können Sie hier lesen:
Seelische Behinderung

Neue Regeln für die Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe

Die Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe in Deutschland soll besser werden.
Sie soll für alle Kinder und Jugendlichen gut sein.
Ganz egal:

  • Ob die Kinder und Jugendlichen eine Behinderung haben
  • oder ob sie keine Behinderung haben.

In schwerer Sprache heißt das auch:
Bei der Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe soll es mehr Inklusion geben.

Deshalb will das Bundes-Familien-Ministerium das Gesetz verändern.
Das bedeutet:
Es will neue Regeln für die Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe machen.
Dafür hat das Bundes-Familien-Ministerium einen Plan.

können an diesem Plan mit-arbeiten.
So können sie dabei helfen:
Das Gesetz besser zu machen.

Mehr Informationen

Vielleicht wollen Sie jetzt heraus-finden:
Wie Sie die Kinder-Hilfe oder Jugend-Hilfe bekommen können.
Die EUTB kann Ihnen dabei vielleicht helfen.
Hier können Sie mehr über die EUTB lesen: EUTB
 
Auch auf der Internet-Seite von der Bundes-Vereinigung Lebenshilfe
können Sie mehr Infos bekommen: Lebenshilfe

zuletzt aktualisiert:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/kinder-jugendhilfe.php

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