Hilfe bei Widerspruch und Klage

Eine Frau schreibt einen Antrag.

Wenn Sie bestimmte Sachen
von öffentlichen Stellen bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Zum Beispiel:

Schwerbehindertenausweis
Ein Brief, auf dem Beschid steht. Daneben ein Brief, auf dem Antrag steht und ein Daumen, der nach oben zeigt.

Die öffentlichen Stellen schreiben dann
einen Brief an Sie zurück.
Dieser Brief heißt: Bescheid.
Darin steht:

  • Ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
    Das bedeutet:
    Die öffentliche Stelle hat zu Ihrem Antrag ja gesagt.
  • Oder ob Ihr Antrag abgelehnt wurde.
    Das bedeutet:
    Die öffentliche Stelle hat zu Ihrem Antrag nein gesagt.
Ein Mann sitzt in einem Büro an einem Schreibtisch.

Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind:
Dann können Sie verschiedene Sachen dagegen machen.
Zum Beispiel:

  • Sie können einen Widerspruch schreiben.
    Die öffentliche Stelle muss dann noch einmal prüfen:
    Ob sie alles richtig gemacht hat.
  • Und später können Sie vielleicht beim Gericht klagen.

Bei einer Beratung können Sie Hilfe bekommen

Zwei Frauen unterhalten sich.

Vielleicht haben Sie viele Fragen dazu:

  • Wie Sie den Widerspruch schreiben sollen.
  • Oder wie Sie beim Gericht klagen.

Dann können Sie zum Beispiel eine Beratung bekommen.
Die Mitarbeiter dort können Ihnen weiter-helfen.

Geldscheine, durchgestrichen.

Manche Beratungs-Angebote kosten ein bisschen Geld.
Es gibt aber auch kostenlose Beratungs-Angebote.
Das bedeutet:
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
In diesem Text können Sie lesen:

  • Welche Beratungs-Angebote es gibt.
  • Und wie viel diese Beratungs-Angebote kosten.

Kostenlose Beratung bei Selbst-Hilfe-Gruppen, Behinderten-Verbänden und EUTBs

Das Logo der EUTB.

In Deutschland gibt es:

Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier.

Sie alle bieten kostenlose Beratung an.
Bei der kostenlosen Beratung können Sie zum Beispiel heraus-finden:

  • Wie Sie einen guten Antrag schreiben.
  • Ob Sie einen Widerspruch schreiben sollten.
  • Warum eine öffentliche Stelle zu Ihrem Antrag nein gesagt hat.
Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch.
  • Ob Sie Hilfe von einem Anwalt brauchen.
  • Oder ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.

Nach der kostenlosen Beratung wissen Sie schon einige Sachen mehr.
Dann können Sie gut selbst bestimmen:
Was Sie als Nächstes machen wollen.

Die Mitarbeiter von der Beratung kennen sich oft sehr gut aus.
Sie können Ihnen viele gute Tipps geben.
Aber die Mitarbeiter machen keine Rechts-Beratung.
Das bedeutet:

  • Die Mitarbeiter schreiben nicht den Widerspruch für Sie.
  • Und die Mitarbeiter können Ihnen nicht bei einer Klage helfen.

Kostenlose Rechts-Beratung

Ein Mann und zwei Frauen sitzen an einem Tisch und reden miteinander.

Die Rechts-Beratung ist eine besondere Beratung
von einem Anwalt.
Dabei können Sie mehr darüber heraus-finden:

  • Wie Sie beim Gericht klagen.
  • Wie Sie einen guten Widerspruch schreiben.
    Oder der Anwalt schreibt den Widerspruch für Sie.
Ein Anwalt,daneben Geldscheine und ein Gesetzbuch.

Die Rechts-Beratung kostet Geld.
Aber sie müssen dieses Geld vielleicht nicht selbst bezahlen:
Wenn Sie die Beratungs-Hilfe bekommen.

Beratungs-Hilfe

50-Euro-Scheine

Die Beratungs-Hilfe ist Geld vom Staat.
Damit können Sie eine Rechts-Beratung bezahlen.
 
Wenn Sie die Beratungs-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Diesen Antrag geben Sie dann beim Amts-Gericht ab.
Dazu müssen Sie vielleicht noch andere wichtige Papiere abgeben.

Ein Computer mit Internet. Daneben eine junge Frau, die etaws am Computer schreibt.

Es gibt eine Internet-Seite:
Wo Sie den Antrag auf Beratungs-Hilfe schreiben können.
Das ist die Internet-Seite:
Antrag auf Beratungs-Hilfe
Achtung: Den Antrag gibt es nur in schwerer Sprache.

  • Die EUTBs,
  • die Selbst-Hilfe-Gruppen
  • oder die Behinderten-Verbände

können Ihnen vielleicht bei dem Antrag helfen.

Rechts-Beratung bei Sozial-Verbänden

Die Logos von drei Sozialverbänden.

In Deutschland gibt es verschiedene Sozial-Verbände.
Zum Beispiel:

Ein Mann und zwei Frauen sitzen an einem Tisch und reden miteinander.

Nur Mitglieder vom Sozial-Verband
können eine Rechts-Beratung bekommen

 
Bei den Sozial-Verbänden arbeiten viele Anwälte.
Sie machen Rechts-Beratungen
nur für Mitglieder vom Sozial-Verband.
Das bedeutet:
Wenn Sie eine Rechts-Beratung von einem Sozial-Verband wollen,
dann müssen Sie ein Mitglied vom Sozial-Verband werden.
Das kostet in jedem Monat zwischen 6 Euro und 12 Euro.

Geldscheine, durchgestrichen.

Beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation können Sie aber
eine kostenlose Rechts-Beratung bekommen.
Am Anfang geht das auch:
Wenn Sie noch kein Mitglied
beim BDH Bundes-Verband Rehabilitation sind.

Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch.

Was ein Anwalt von einem Sozial-Verband für Sie machen kann
 
Wenn Sie ein Mitglied bei einem Sozial-Verband sind:
Dann kann ein Anwalt vom Sozial-Verband
verschiedene Sachen für Sie machen.
Zum Beispiel:

  • Anträge schreiben,
  • einen Widerspruch schreiben
  • und Ihnen beim Gerichts-Verfahren helfen:
    Wenn Sie beim Gericht klagen.
50-Euro-Scheine

Für diese Sachen müssen Sie
noch einmal Geld an den Anwalt bezahlen.
Das sind zwischen 40 Euro und 150 Euro.

Ein Internetcomputer, daneben ein Achtung-Schild in dem steht: Schwere Sprache.

Die Internet-Seiten von den Sozial-Verbänden
 

  • Sozial-Verband BDH
    Leider gibt es die Internet-Seite nur in schwerer Sprache.
  • Sozial-Verband VdK
    Einige Teile von dieser Internet-Seite sind in Leichter Sprache.
  • Sozial-Verband Deutschland
    Einige Teile von dieser Internet-Seite sind in Leichter Sprache.

Rechts-Beratung bei den Verbraucher-Zentralen

Zwei Frauen unterhalten sich.

Eine Verbraucher-Zentrale ist eine Beratungs-Stelle.
Dort können Menschen zum Beispiel Hilfe bekommen:

  • Wenn die Kranken-Kasse ein Hilfs-Mittel nicht bezahlen will.
  • Oder wenn eine Firma Geld von den Menschen haben will:
    Obwohl die Menschen gar nichts von der Firma gekauft haben.

Sie können bei den Verbraucher-Zentralen
manchmal eine Rechts-Beratung bekommen.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie ein Problem mit der Kranken-Kasse haben.
  • Wenn Sie eine Frage zur Pflege-Versicherung haben.
  • Oder wenn Sie eine gute Rechts-Schutz-Versicherung suchen.
Eine Familie mit Kindern. Darunter eine hand mit einem Geldschein.

Was die Rechts-Beratung
bei einer Verbraucher-Zentrale kosten kann

 
Eine Rechts-Beratung bei einer Verbraucher-Zentrale
dauert meistens 20 oder 30 Minuten.
Dafür müssen Sie 20 Euro bis 50 Euro bezahlen.

Ein Brief, auf dem Widerspruch steht. Daneben liegen 50-Euro-Scheine.

Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
Dann kann die Verbraucher-Zentrale Ihnen dabei helfen.
Das kostet ungefähr 50 Euro.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Computer. Daneben sitzt ein Mann auf einem Stuhl.

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Pflege-Versicherung haben:

  • Dann können Sie dazu eine Rechts-Beratung
    von der Verbraucher-Zentrale bekommen.
  • Und die Verbraucher-Zentrale
    kann Ihnen beim Widerspruch helfen.

Diese Sachen kosten zusammen ungefähr 170 Euro.

Ein Computer mit Bildschirm.

Informationen im Internet
 
Hier kommen Sie zur Internet-Seite von den Verbraucher-Zentralen:
Verbraucher-Zentrale
Klicken Sie dort auf das rote Feld mit der Schrift: Menü.
Dann sehen Sie ein rotes Feld mit der Schrift: Standort wählen.
Wählen Sie dort Ihr Bundes-Land aus.
So kommen Sie dann zur Internet-Seite
von den Verbraucher-Zentralen in Ihrem Bundes-Land.
Manche Internet-Seiten haben auch Informationen in Leichter Sprache.

Rechts-Beratung und Hilfe von einem Anwalt

Ein Anwalt,daneben Geldscheine und ein Gesetzbuch.

Wenn Sie eine Rechts-Beratung brauchen:
Dann können Sie auch zu einem Anwalt für Sozial-Recht gehen.
Dort kostet die Rechts-Beratung aber immer Geld.
Zum Beispiel:

  • Sie können eine Erst-Beratung bekommen.
    Das ist ein kurzes Gespräch.
    Dabei kann der Anwalt Ihnen meistens schon sagen:
    Ob Sie mit einer Klage beim Gericht gewinnen können.
    Die Erst-Beratung kostet bis zu 190 Euro.
Ein Brief, auf dem Widerspruch steht. Daneben liegen 50-Euro-Scheine.
  • Wenn Sie einen Widerspruch schreiben wollen:
    Dann kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen.
    Das kostet zwischen 50 Euro und 640 Euro.
Ein Stapel Geldscheine.
  • Und wenn der Anwalt Ihnen bei Ihrer Klage helfen soll:
    Dann müssen Sie dafür Geld bezahlen.
    Das kostet meistens zwischen 500 Euro und 800 Euro.
Zwei Hände, dazwischen Geldscheine.

Sie können das Geld für den Anwalt vielleicht zurück-bekommen
 
Die Hilfe von einem Anwalt kostet viel Geld.
Aber wenn Sie mit Ihrer Klage gewinnen:
Dann können Sie das Geld
später vielleicht wieder-bekommen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
In schwerer Sprache heißt es:
Rechts-Anwalts-Vergütungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: RVG.

Eine Hand mit erhobenem Zeigefinger in einem Achtung-Schild.

Achtung!
Nicht jeder Anwalt muss sich an das RVG halten.
Das bedeutet dann:
Sie bekommen das Geld für den Anwalt vielleicht nicht wieder.
Fragen Sie deshalb den Anwalt schon am Anfang:
Ob er sich an das RVG hält.

Eine Gerichtsverhandlung. Daneben Geldscheine.

Vielleicht können Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen
 
Wenn Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen:
Dann müssen Sie müssen Sie den Anwalt nicht selbst bezahlen.
Sie müssen sich dann keine Sorgen darum machen:
Ob Sie das Geld später wieder-bekommen.
Hier können Sie mehr über die Prozesskosten-Hilfe lesen:
Familien-Ratgeber – Prozesskosten-Hilfe

Wie Sie einen guten Anwalt finden

Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch.

Viele Behinderten-Verbände haben eigene Anwälte.
Oder sie kennen einen Anwalt:
Der seine Arbeit sehr gut macht.
Die Anwälte wissen oft sehr viel über ihre Arbeit.
Das bedeutet:
Sie können Ihnen sehr gut bei einem Widerspruch helfen.
Und sie können Ihnen sehr gut bei einer Klage helfen.

eine Liste
  • Der Bundes-Verband Autismus Deutschland ist eine Gruppe:
    Die sich für Menschen mit Autismus stark macht.
    Die Gruppe hat viele gute Anwälte in einer Liste auf-geschrieben.
    Hier können Sie sich die Liste anschauen:
    Bundes-Verband Autismus Deutschland – Anwälte
    Achtung: Die Liste gibt es nicht in Leichter Sprache.
Ein Computer mit Bildschirm.
  • Deaf Service wird so aus-gesprochen: Deff Sör wiss.
    Das ist eine Gruppe:
    Die sich für gehörlose Menschen stark macht.
    Die Gruppe hat viele gute Anwälte
    auf einer Internet-Seite auf-geschrieben.
    Diese Anwälte machen Rechts-Beratungen in Gebärden-Sprache.
    Hier können Sie sich die Internet-Seite anschauen:
    Deaf Service – Anwälte
    Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Ein Computer mit Bildschirm.
  • Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen
    ist eine Gruppe:
    Die sich für verschiedene Menschen mit Behinderung stark macht.
    Die Abkürzung für die Gruppe ist: Forsea.
    Auf der Internet-Seite von der Gruppe
    sind viele gute Anwälte auf-geschrieben.
    Hier können Sie sich die Internet-Seite anschauen:
    Forsea – Anwälte
    Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
eine Liste
  • Auch die Lebenshilfe hat eine Liste mit Anwälten.
    Auf dieser Internet-Seite können Sie die Liste sehen:
    Lebenshilfe – Anwälte
    Achtung: Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

 

  • Das Netzwerk Artikel 3 ist eine Gruppe:
    Die sich für verschiedene Menschen mit Behinderung stark macht.
    Die Gruppe hat viele gute Anwälte in einer Liste auf-geschrieben.
    Hier können Sie sich die Liste anschauen:
    Netzwerk Artikel 3 – Anwälte
    Achtung: Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.

Weitere Familienratgeber-Texte zum Thema:

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