Eine ältere Dame und eine jüngere Frau mit Mundschutz kochen zusammen.

Ambulante Hilfen

Manche Menschen mit Behinderung brauchen in ihrem Alltag Hilfe. Sowohl zu Hause als auch unterwegs. Diese Hilfe können sie bekommen. Helferinnen und Helfer kommen zu den Menschen nach Hause oder begleiten sie außerhalb der eigenen Wohnung. Deshalb spricht man von ambulanten Hilfen. Welche ambulanten Hilfen gibt es? Und wie bekommt man diese Unterstützung? Hier stellen wir Ihnen verschiedene ambulante Hilfen vor.

Mobiler Sozialer Dienst (MSD)

Der Mobile Soziale Dienst hilft älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung, die zu Hause wohnen. Zum Beispiel kommen Mitarbeiter*innen des Mobilen Sozialen Dienstes zu Ihnen nach Hause und

  • unterhalten sich mit Ihnen, lesen Ihnen vor, gehen mit Ihnen spazieren.
  • begleiten Sie zum Arzt, zu Behörden, zu Veranstaltungen oder zum Einkaufen.
  • helfen Ihnen im Haushalt, beim Abwaschen, beim Staub wischen oder beim Bett beziehen.
  • helfen Ihnen beim Duschen oder beim An- und Auskleiden.

Ambulante Pflegedienste

Die Mitarbeiter*innen des Mobilen Sozialen Dienstes helfen Ihnen bei den Aufgaben im Alltag. Wenn Sie darüber hinaus pflegebedürftig sind, können Sie Unterstützung bekommen von ambulanten oder mobilen Pflegediensten.

Mehr zu ambulanten Pflegediensten

Oft bezahlen die Pflegeversicherungen die Kosten für den Mobilen sozialen Dienst. In manchen Fällen bezahlt aber auch ein anderer Reha-Träger. Zum Beispiel das Sozialamt, das Jugendamt, die Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung oder der Träger der Eingliederungshilfe.
Wer für Sie den MSD bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Die gesetzliche Grundlage dafür sind das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) und das 12. Sozialgesetzbuch, Paragraf 63 (Hilfe zur Pflege).
 
Beratung dazu bekommen Sie bei den Mobilen Sozialen Diensten oder bei Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Beratungsstellen für Senioren oder die EUTB-Beratungsstellen helfen Ihnen weiter.

Persönliche Assistenz und Individuelle Schwerst-Behinderten-Betreuung (ISB)

Eine Frau begleitet eine ältere Frau, die mit einer Gehhilfe geht, beim Einkaufen.

Früher hieß die persönliche Hilfe für Menschen mit schweren Behinderungen Individuelle Schwerst-Behinderten-Betreuung (ISB). Heute heißt diese Hilfe persönliche Assistenz. Persönliche Assistent*innen helfen Menschen mit Schwerst-Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Zum Beispiel im Haushalt, in der Schule, bei der Arbeit, im Studium oder in der Freizeit. Auch Unterstützung bei der Körperpflege kann zum Aufgabenbereich gehören. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliche Assistenz.
Dort erfahren Sie zum Beispiel:

  • wer Persönliche Assistenz bekommen kann,
  • wie Sie die Assistenz beantragen können,
  • welche Stellen die Assistenz bezahlen.

Haushaltshilfe

Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Reha müssen, können Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen. Das kann auch bei einer schwierigen Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei einer chronischen Krankheit der Fall sein. Haben Sie außerdem Kinder, kann dies zu einem echten Problem werden. In diesen Fällen können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Die Haushaltshilfe kann zum Beispiel diese Aufgaben erledigen:

  • Wäsche waschen,
  • Wohnung putzen,
  • Mahlzeiten zubereiten,
  • die Kinder betreuen.

Betreutes Wohnen und Wohn-Assistenz

Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Hilfe im Alltag, um selbstständig wohnen zu können. Betreutes Wohnen oder Wohn-Assistenz biete beides: viel Selbstständigkeit und Hilfe, wenn man sie braucht. „Ambulante Wohnformen“ nennt man diese Arten des Wohnens. 

Mehr zum Thema Wohnen

Der Reha-Träger (meist die gesetzliche Krankenversicherung) kann die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen. Die Kosten müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass der Stunden- oder Tageslohn der Haushaltshilfe nicht zu hoch sein darf. Im Jahr 2023 ist der Höchstbetrag 84 Euro pro Tag. Pro Tag dürfen Sie höchstens 8 Stunden anrechnen. Der Höchstbetrag pro Stunde ist also 10,50 Euro.
Die Reha-Träger übernehmen die Kosten für höchstens 26 Wochen.

In diesen Fällen bekommen Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe:

  1. Sie können den Haushalt nicht führen, weil Sie
    - schwer krank sind oder
    - ins Krankenhaus oder zur Reha müssen oder
    - Ihr Kind zu einer Kinder-Reha begleiten oder
    - eine besonders schwierige Schwangerschaft haben.
  2. Sie haben mindestens ein Kind unter 12 Jahren. Bei manchen Krankenkassen liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren. Oder bei Ihnen lebt ein Kind mit Behinderung, das Hilfe braucht.
  3. Es gibt keine anderen Personen im Haushalt, die den Haushalt führen können. Zum Beispiel erwachsene Kinder oder Großeltern.

Der Reha-Träger kann Ihnen eine Haushaltshilfe besorgen oder Kontakt-Adressen nennen. Sie können aber auch selbst eine Haushaltshilfe suchen. Zum Beispiel bei einem Wohlfahrtsverband oder bei einem örtlichen Pflegedienst. Wenn Sie sich selbst eine Haushaltshilfe suchen, müssen Sie die Haushaltshilfe vorher beim Reha-Träger beantragen.
In welchen Fällen die Krankenkasse oder der Reha-Träger die Kosten bezahlt, ist unterschiedlich. Deshalb sollten Sie vorher mit der Krankenkasse oder Ihrem Reha-Träger über die Kosten der Haushaltshilfe sprechen.
Wenn Verwandte, Bekannte, Freund*innen oder Nachbar*innen die Betreuung der Kinder übernehmen, können ebenfalls Kosten entstehen. Auch wenn Sie Ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben. Auch in diesen Fällen kann der Reha-Träger Kosten übernehmen. Wieviel Geld Sie bekommen können, erfragen Sie bei Ihrem Reha-Träger.
 
Die rechtliche Grundlage für die Kosten-Übernahme für die Haushaltshilfe ist das Sozialgesetzbuch 5, Paragraf 38.

Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Häusliche Kinderkrankenpflege

Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auch zu Hause gepflegt werden. Die Pflege zu Hause ist für viele Kinder entspannter als in der Klinik. Die Kosten für die Kinderkrankenpflege übernimmt meist die Krankenkasse (5. Sozialgesetzbuch, Paragraf 37). Die häusliche Kinderkrankenpflege muss Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben. Mit der Verschreibung melden Sie sich bei einem Pflegedienst. Die Kosten für den Pflegedienst bezahlt dann Ihre Krankenkasse.

Wie Sie einen Pflegedienst finden, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Ambulante Pflegedienste.

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld können Eltern erhalten, die sich um ein krankes Kind kümmern. Das gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersgrenze nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Kinderkrankengeld. Manche Krankenkassen nennen diese Leistung auch „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes", „Kinderpflege-Krankengeld" oder „Kinderpflege-Krankentagegeld".
Wenn die Eltern das kranke Kind pflegen, können sie nicht zur Arbeit gehen. In dieser Zeit bekommen die Eltern vom Arbeitgeber unbezahlt frei. Mutter und Vater bekommen für die Pflege pro Kind je 10 Arbeitstage frei.

Ambulante Hilfen in Ihrer Nähe finden

Nach ambulanten Hilfsdiensten in der Nähe Ihres Wohnortes können Sie hier suchen: Adressen vor Ort

Geben Sie in den Suchfeldern Ihre Postleitzahl und als Schlagwort „ambulante Hilfen“ ein.

Alleinerziehende erhalten pro Kind 20 Arbeitstage. Insgesamt bekommen Eltern aber höchstens 25 Arbeitstage frei, auch wenn sie drei und mehr Kinder haben. Bei Alleinerziehenden maximal 50 Tage.

Für diese Zeiten erhalten die Eltern Kinderkrankengeld. Lebt ein Kind wahrscheinlich nur noch wenige Monate, gibt es das Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt.

Das Kinderkrankengeld entspricht dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit: 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, höchstens 90 Prozent vom Nettoverdienst.

Die gesetzliche Grundlage für das Kinderkrankengeld ist das 5. Sozialgesetzbuch, Paragraf 45.

Mehr Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Kinderkrankengeld.

Mahlzeitendienst / Essen auf Rädern

Nicht jeder schafft es, sich täglich eine warme Mahlzeit zu kochen. Sie können in diesem Fall eine warme Mahlzeit bei einem Mahlzeitendienst bestellen. Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen bieten Essen auf Rädern an. Zum Beispiel der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Caritas, der Malteser Hilfsdienst, das Deutsches Rote Kreuz (DRK) oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Es gibt auch viele private Anbieter. Sie können oft auch spezielles Essen bestellen, zum Beispiel bei Diabetes. Bei manchen Anbietern können Sie sich das Essen auch tiefgekühlt liefern lassen. So können Sie es dann warm machen, wenn Sie möchten.

Die Kosten für diesen Dienst müssen Sie normalerweise selbst bezahlen. Wenn Sie sehr wenig Geld haben, können Sie einen Zuschuss erhalten. Den Zuschuss bekommen Sie vom Sozialamt. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem Sozialamt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das 12. Sozialgesetzbuch.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023

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