Mehrere Menschen mit und ohne Behinderung in einer Wohnküche.

Betreutes Wohnen und Wohn-Assistenz

Die meisten Menschen wollen selbst entscheiden, wie und wo sie wohnen möchten. Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Hilfe im Alltag, um selbstständig wohnen zu können. oder Wohn- bietet beides: viel Selbstständigkeit, aber auch Hilfe, wenn man sie braucht. „Ambulante Wohnformen“ nennt man diese Arten des Wohnens.

Was bedeutet "ambulante Wohnformen"?

Beim betreuten Wohnen geht es darum, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können. Gleichzeitig können sie Hilfe und Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen. Das Ziel ist: So viele Dinge wie möglich selbst zu entscheiden und zu erledigen. Die Hilfe für den Menschen mit Behinderung kann sehr unterschiedlich aussehen: zum Beispiel Begleitung beim Arztbesuch, Hilfe beim Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen. Aber auch für die Freizeit gibt es ambulante Unterstützung. Zum Beispiel bei Ausflügen mit einer Gruppe, Urlaubs-Reisen oder beim Besuch von Theater oder Kino.

Welche ambulanten Wohnformen gibt es?

Es gibt verschiedene ambulant betreute Wohnformen:

  • Eigene Wohnung: Sie können zum Beispiel in der eigenen Wohnung leben, egal ob allein, mit Partner*in oder Familie. Die Betreuung findet dann bei Ihnen zu Hause statt.
  • Wohngemeinschaft: Menschen mit und ohne Behinderung können sich gemeinsam eine Wohnung suchen. Sie leben dann in dieser Wohngemeinschaft. Ein oder eine Assistenz kann dann je nach Bedarf in die Wohngemeinschaft kommen.
  • Mischung aus Einzelwohnung und Wohngemeinschaft: Sie haben innerhalb einer Hausgemeinschaft eine eigene Wohnung mit eigenem Badezimmer und oft auch Küche. Zudem gibt es Gemeinschaftsräume, wo Sie sich mit anderen Bewohner*innen treffen können. Dort können Sie zum Beispiel gemeinsam Sport treiben, kochen, Gesellschaftsspiele spielen oder sich einfach unterhalten.
    Der Nachteil dabei ist, dass Sie vielleicht in einen fremden Stadtteil oder Ort ziehen müssen.
  • Wohnung eines Wohnheim-Trägers: Es gibt Wohnungen, die von einem Wohnheim-Träger betreut werden. Zum Beispiel von der Caritas oder der Diakonie. Der Vorteil ist, dass die Wohnung meistens ist. Zum Beispiel gibt es dort große Badezimmer, breite Türen und Fahrstühle. Sie können 24 Stunden am Tag Hilfe rufen, wenn Sie diese brauchen. Auch hierbei ist der Nachteil, dass Sie vielleicht aus Ihrer gewohnten Umgebung wegziehen müssen. Mittlerweile gibt es aber viele wohnortnahe Angebote.

Anbieter von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung bieten oft ambulante Betreuung an. Wichtig bei der Auswahl der Wohnform ist die Frage, ob Sie eine 24-Stunden-Betreuung brauchen. Oder, ob Sie nur für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens Unterstützung brauchen.
Entscheidend ist also immer der persönliche Unterstützungs-Bedarf!

Tipp: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat eine Checkliste für betreutes Wohnen zusammengestellt. Diese Checkliste hilft Ihnen bei Entscheidung, welche Wohnform für Sie die beste ist.

Wo finde ich ambulante Wohnformen?

In der Adressdatenbank des Familienratgebers können Sie nach ambulanten Wohnformen suchen. Geben Sie als Schlagwort "ambulantes Wohnen" ein und im Suchgebiet Ihre Postleitzahl. 
Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege bieten vor Ort oft ambulante Wohnformen an. Zum Beispiel: Caritas, Diakonie Arbeiterwohlfahrt oder Rotes Kreuz.

Ambulante Wohnformen vor Ort

Was ist "Betreutes Wohnen in Familien"?

Zwei erwachsenen Männer stehen neben iheren Gasteltern.

Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist eine weitere Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung. Andere Begriffe dafür sind "Begleitetes Wohnen in Familien" und "Leben in Gastfamilien (LiGa)". Menschen mit , mit oder körperlicher Behinderung nutzen dieses Angebot. Sie leben dabei für einige Zeit oder dauerhaft in einer Gastfamilie oder in einer Wohngemeinschaft. Die Gastfamilien oder Wohngemeinschaften nehmen Sie und vielleicht eine weitere Person mit Behinderung auf. Die Gastfamilie hilft Ihnen in Ihrem Alltag. Bei dieser Wohn- und Lebensform entsteht meistens ein enges Verhältnis zwischen Ihnen und der Gastfamilie. 
Unterstützung bekommen Sie und die Gastfamilie von Fachleuten, die diese Wohnform organisieren. Das sind zum Beispiel Fachleute der Caritas oder der Lebenshilfe. Eine Übersicht über Fachdienste in Deutschland finden Sie auf der Internetseite BWF – Betreutes Wohnen in Familien.
Die Gastfamilien oder Wohngemeinschaften bekommen dafür monatlich einen Geldbetrag, der steuerfrei ist. Den Geldbetrag bezahlt die .

Weitere Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP) und auf der Internetseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Was bedeutet Wohn-Assistenz?

Die Wohn-Assistenz bietet Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben. Genauso wie beim ambulant betreuten Wohnen. Der Unterschied zum betreuten Wohnen: Bei der Wohn-Assistenz können Sie sich Ihre Assistent*innen selbst aussuchen. Und Sie entscheiden selbst, wann und wofür Sie Hilfe brauchen. Die Unterstützung der Assistent*innen bezahlen Sie mit dem Geld des .
Wohn-Assistent*innen unterstützen bei vielen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel:

  • beim Kochen,
  • beim Reinigen der Wohnung,
  • beim Wäsche waschen,
  • bei der Gartenarbeit,
  • beim Einkaufen,
  • beim Schriftverkehr mit Behörden,
  • bei der Freizeit-Gestaltung.

Genauere Informationen zur Wohn-Assistenz bekommen Sie bei der Diakonie, der Caritas, der Lebenshilfe oder dem Paritätischen . Sie können auch selbst nach Assistent*innen suchen oder eine Stellen-Anzeige aufgeben. Eine gute Adresse dafür ist die Internetseite Assistenz-Börse: www.assistenzboerse.de.
Oder Sie informieren sich bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
 
Mehr Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliche Assistenz.

Wer bezahlt das betreute Wohnen oder die Wohn-Assistenz?

Mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft.

Die Kosten für ambulant betreutes Wohnen, Wohnen in Gastfamilien und Wohn-Assistenz zahlt normalerweise der Träger der Eingliederungshilfe. Die Kosten gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ( 9, Teil 2). Bei Kindern und Jugendlichen bezahlt meistens das Jugendamt die Kosten.
Auch hierzu bekommen Sie Beratung in einer EUTB-Beratungsstelle.
Im 9. Sozialgesetzbuch ( 9, Paragraf 4) stehen Leistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Diese Leistungen sollen Menschen mit Behinderung das Leben in der Gemeinschaft erleichtern. Der Fachbegriff im Gesetz heißt " und behinderter Menschen". Dazu gehören auch Hilfen beim Wohnen.
Grundsätzlich gilt: Die ambulante Unterstützung beim Wohnen ist meistens die bessere. Die Betreuung kommt erst an zweiter Stelle.

Gibt es Betreuung in der eigenen Wohnung für Menschen mit Lernbehinderung?

Vielleicht möchten Sie lieber allein wohnen, als in einer Wohngemeinschaft. Unterstützung können Sie durch ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung bekommen. Diese Angebote gibt es oft in der Nähe zu Wohnprojekten. Dadurch ist es möglich, Hilfe zu bekommen, wenn Sie diese brauchen. Oder, Sie können an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel an Ausflügen in der Freizeit.
Manchmal gibt es auch Betreuungs-Gemeinschaften. Das bedeutet: Ein Pflegedienst, eine Assistentin oder ein Assistent betreut mehrere Personen, die jeweils allein wohnen. Die Betreuer*innen helfen nur in geringem Maße. Zum Beispiel bei Geldfragen oder beim Kontakt mit Behörden. Miete und Nebenkosten bezahlen die Menschen mit Behinderung selbst.
Ein Beispiel für eine solche Wohnmöglichkeit ist das Wohnprojekt Domagkpark in München.

Zuletzt aktualisiert am 05. Juli 2024

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