Zwei lächelnde Frauen stehen nebeneinander; eine hebt den Arm.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung

Frauen und Mädchen mit Behinderung stehen manchmal vor besonderen Herausforderungen. Sie erleben öfter Gewalt und Benachteiligung als Frauen ohne Behinderung. Zum Beispiel an ihrem Arbeitsplatz oder in Wohn-Einrichtungen. Deshalb gibt es besondere Angebote für sie: , Beratungsstellen, Projekte und Internetseiten für Mädchen und Frauen mit Behinderung.

Diskriminierung von Frauen mit Behinderung

Frauen mit Behinderung erleben häufig Situationen, in denen sie schlecht behandelt werden. Sie werden zum Beispiel bevormundet, einfach übergangen und nicht ernst genommen. Oder sie werden ungefragt geduzt oder belästigt. Oft bekommen sie keine Hilfe. Manchmal bietet ihnen jemand zu viel Hilfe an, obwohl sie diese nicht möchten. Häufig erleben Frauen und Mädchen schon im Kindes- und Jugendalter Benachteiligung. In der Schule, bei der Ausbildung oder am Arbeitsplatz. Durch diese Erfahrungen leiden viele Frauen und Mädchen mit Behinderung an einem geringen Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.

Gewalt gegen Mädchen und Frauen

Eine junge Frau beim Judo-Training.

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung. Zum Beispiel:

  • körperliche Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • Gewalt 
  • Gewalt im Internet

Frauen und Mädchen mit Behinderung erleben zwei- bis dreimal häufiger körperliche oder sexualisierte Gewalt als Frauen ohne Behinderung (nach Angaben des Bundes-Familien-Ministeriums). Besonders betroffen sind Frauen mit und Frauen, die in leben.

Sich vor Gewalt schützen

Titelseite des Info-Heftes "Nein heißt Nein. Ein Leitfaden für Frauen mit Behinderung."

Sich vor Gewalt schützen

Frauen mit Behinderung können sich am besten vor Gewalt schützen, wenn sie die verschiedenen Arten von Gewalt genau kennen. In Schulungen können sie lernen, was Gewalt ist und wie man sich vor ihr schützen kann. Selbstbewusstsein und Selbstverteidigung sind ein guter Schutz vor Gewalt.
Viele Infos dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfachverband feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung e.V.
Wichtige Informationen zu Selbstbestimmung und Selbstbehauptung lesen Sie auch in dem Info-Heft Nein heißt Nein. Ein Leitfaden für Frauen mit Behinderung. Dort erfahren Sie auch mehr über Möglichkeiten, wie Sie sich gegen Gewalt und Grenzüberschreitungen wehren können. 
Den Leitfaden gibt es auch in Leichter Sprache, in Deutscher und als Hörfassung.

Weitere Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen:

Projekte und Hilfsangebote für Frauen mit Behinderung

Es gibt für Frauen und Mädchen mit Behinderung viele Hilfs- und Unterstützungsangebote. Auch solche gegen und Gewalt.
Zum Beispiel diese:

  • "Suse - sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken". Das ist ein Projekt des Bundesverbands Frauen-Beratungsstellen und Frauen-Notrufe. Auf der Internetseite von "Suse" finden Sie zum Beispiel Informationen zu Selbstverteidigungs-Kursen, Anwält*innen und .
  • Weibernetz e.V. ist eine Gruppe von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen. Das Ziel des Vereins ist es, die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung zu verbessern. Auf Tagungen und Weiterbildungen können sich Frauen informieren, austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken.
  • Netzwerke für Frauen mit Behinderung in Deutschland – ein Überblick. Hier finden sie von und für Frauen mit Behinderung in verschiedenen Bundesländern. Die Beratung gibt es meist als . Das bedeutet: Frauen mit Behinderung beraten Frauen mit Behinderung.
  • Informationen für Mütter mit Behinderung finden Sie im Familienratgeber-Artikel Mütter mit Behinderung.

Tipp: Hilfe vor Gewalt

Hilfetelefon. Gewalt gegen Frauen
Das „Hilfetelefon. Gewalt gegen Frauen“ können Sie immer erreichen: 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenfrei.
Die Telefonnummer lautet:
08000 – 11 60 16 
Die Telefon-Beratung ist auf Deutsch und in 18 Fremdsprachen möglich.
Die dazugehörige Internetseite gibt es auch in Leichter Sprache und in .
Auf der Seite gibt es auch die Möglichkeit zur:

Zuletzt aktualisiert am 29. April 2024

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