Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Seit 2018 gibt es ein besonderes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB. Hier können Menschen mit Behinderung ihre Fragen stellen und sich beraten lassen. Die Berater*innen haben oft selbst eine Behinderung. Sie kennen viele Fragen und Probleme aus eigener Erfahrung. Sie sagen Ihnen zum Beispiel, welche Teilhabe-Leistungen Ihnen zustehen. Und sie können Ihnen helfen, diese Leistungen zu beantragen. In Deutschland gibt es fast 700 EUTB-Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos.


Was macht eine EUTB-Beratungsstelle?

Menschen mit Behinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation. Das kann zum Beispiel ein Hilfsmittel, eine Kur oder eine persönliche Assistenz sein. Um solche Leistungen zu bekommen, müssen Sie meistens einen Antrag bei einer Behörde, Versicherung oder Krankenkasse stellen. Dabei tauchen viele Fragen auf, zum Beispiel:

  • Welche Stelle ist für den Antrag zuständig?
  • Was soll ich in meinen Antrag schreiben?
  • Bis wann muss ich den Antrag verschicken?
  • Bis wann muss die Versicherung, Behörde, Krankenkasse antworten?
  • Was kann ich tun, wenn die Leistung nicht bewilligt wird?

Die EUTB-Berater*innen können Ihnen solche Fragen beantworten. Sie besprechen auch mit Ihnen, was Sie machen können, wenn Sie Probleme mit Behörden, Versicherungen und Krankenkassen haben. Bei Fragen zum Wohnen, zur Barrierefreiheit und zu Pflegegraden helfen sie ebenfalls weiter. Und sie helfen Ihnen bei der Suche nach inklusiven Freizeitangeboten. Zum Beispiel bei der Suche nach einem inklusiven Sportverein oder einer inklusiven Theatergruppe.

Wo finde ich EUTB-Beratungsstellen in meiner Nähe?

In Deutschland gibt es fast 700 EUTB-Beratungsstellen (Stand: 2023). Sie finden EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe im Familienratgeber unter „Adressen vor Ort“. Geben Sie dort unter Schlagwörter „EUTB" und unter Suchgebiet Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein.

Auch auf der Internetseite der EUTB finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Warum gibt es die EUTB?

Viele Menschen mit Behinderung haben schlechte Erfahrungen mit der Beratung bei Behörden, Versicherungen und Krankenkassen gemacht. Deswegen sind die EUTB-Beratungsstellen jetzt unabhängig von Krankenkassen, Versicherungen und Behörden. Sie sollen Menschen mit Behinderung besser beraten.
Durch das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben Menschen mit Behinderung jetzt das Recht auf diese unabhängige Beratung. Der Staat hat die EUTB-Beratungsstellen seit 2018 eingerichtet. Er bezahlt sie auch zum großen Teil. Das Bundesteilhabegesetz und die unabhängigen Beratungsstellen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können. EUTB-Beratungsstellen sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Was heißt unabhängige Beratung und warum ist sie so wichtig?

Unabhängig bedeutet: Die Menschen in den Beratungsstellen können frei entscheiden, wie sie beraten wollen. Sie beraten so, wie sie es am besten für die Menschen mit Behinderung finden. Und nicht, wie es Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen wollen. Das ist sehr wichtig, weil auch Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen beraten.

Das Problem bei der Beratung bei Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen: Sie beraten und sie bestimmen gleichzeitig darüber, ob zum Beispiel jemand einen neuen Rollstuhl bekommt oder nicht. Die Beratung bei den Behörden, Versicherungen oder Krankenkassen ist also nicht unabhängig.

Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung

Viele Berater*innen der EUTB haben selbst eine Behinderung. Oder sie haben Kinder, Geschwister oder Verwandte, die eine Behinderung haben. Sie kennen die Fragen und Themen von Menschen mit Behinderung aus eigener Erfahrung. Das Fachwort dafür lautet Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen.
Umfragen zeigen: Viele Menschen mit Behinderung vertrauen Berater*innen mit ähnlichen Erfahrungen mehr.

Tipp: EUTB-App „Teilhabeberatung“

Auf Ihrem Mobiltelefon können Sie kostenlos die App „Teilhabeberatung“ herunterladen. Die App ist barrierefrei.
Die App „Teilhabeberatung“ bietet Ihnen Unterstützung bei Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation. Zum Beispiel gibt es dort diese Infos:

Die Informationen der App gibt es auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Mehr Infos zur App und den Link zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite der EUTB-Fachstelle.

Bieten EUTB-Beratungsstellen auch Rechtsberatung an?

Nein. Rechtsberatungen dürfen die EUTB-Beratungsstellen laut Gesetz nicht anbieten. Aber sie können Ihnen schon erste Tipps geben, zum Beispiel:

  • Welche rechtlichen Beratungsstellen es gibt.
  • Wo Sie weitere Beratung und Unterstützung bekommen können.
  • Was ein Widerspruch oder eine Klage ist.

Genauere Informationen zu Rechtsberatung finden Sie im Familienratgeber-Artikel Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage.
In diesem Artikel finden Sie auch viele Infos zu den Kosten.

EUTB-Beratung für Menschen mit Hörbehinderung

Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) bietet eine EUTB-Beratung per E-Mail an. Die Beratung ist vor allem für Menschen mit Hörbehinderung. Aber auch Menschen mit einer anderen Behinderung können teilnehmen.
E-Mail-Beratung für Menschen mit Hörbehinderung.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/beratung-hilfe/beratung/eutb.php

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