Ein junger Mann mit einer Beinprothese bei der Tomatenernte.

Hilfsmittel - was ist das?

sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit unterstützen. Zum Beispiel ein Rollstuhl, eine oder ein Treppen-Lift. gibt es für den privaten Bereich und für den Beruf oder die Ausbildung. Mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie besprechen, welches Sie brauchen. Die Kosten für ein zahlt meistens der zuständige . Das kann zum Beispiel die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur sein. Beratung zum Thema bekommen Sie bei den EUTB-Beratungsstellen.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Das Angebot an ist sehr groß. gibt es zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Hilfen zum Bewegen (Mobilitätshilfen). Dazu gehören zum Beispiel Geh-Hilfen, Rollstühle oder auch für ein Auto (beispielsweise eine Lenkhilfe oder ein Schwenksitz).
  • zur Pflege. Zum Beispiel ein Badewannen-Lift, ein Pflegebett oder eine Notruf-Anlage.
  • Hilfen zur Kommunikation. Zum Beispiel ein Hörgerät, eine Handlupe oder eine besondere Computer-Tastaturen.
  • für den Arbeitsplatz. Dazu gehören höhen-verstellbare Arbeitsstühle und Arbeitstische oder bewegliche Greifarme.
  • Auch ein Assistenzhund kann ein sein.

Bevor Sie sich für ein bestimmtes entscheiden, sollten Sie klären, wer die Kosten übernimmt. Es ist schwierig, für privat gekaufte nachträglich Geld zu bekommen.

Wie bekomme ich ein Hilfsmittel?

Muster-Formular "Allgemeine Hilfsmittel-Verordnung".

Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie besprechen, welches Sie brauchen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen dann das verschreiben. In der Fachsprache heißt das: „Verordnung von ". Auf der Verordnung sollte so genau wie möglich stehen, welches gemeint ist. So ist zum Beispiel bei einem Rollstuhl wichtig, genau das Modell zu benennen, welches Sie brauchen.
Im -Verzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen , für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Jedes hat in diesem Verzeichnis eine Nummer. Diese Nummer sollte Ihre Ärztin auf die Verordnung schreiben.
Der Arzt kann auch ein verschreiben, das nicht im Verzeichnis steht. Dann übernimmt die Krankenkasse aber meistens nicht die Kosten. Mit der Verordnung (Rezept) gehen Sie dann in ein Geschäft für oder in ein Sanitätshaus. Dort erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse zustimmt, bekommen Sie das . Einige gibt es auch in der Apotheke. Die Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten. Meistens müssen Sie etwas dazu zahlen.
Bei für den Beruf oder die Ausbildung ist der Ablauf anders. Diese müssen Sie meistens bei dem zuständigen beantragen. Dazu lesen Sie unten im Text mehr.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln?

Manche sind zum Verbrauch bestimmt. Zum Beispiel diese:

  • Bettschutzeinlagen
  • oder Spritzen

Für diese müssen Sie maximal zehn Euro pro Monat dazu bezahlen.
Für alle anderen gilt: Sie zahlen mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro dazu. In jedem Fall zahlen Sie aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen nichts zuzahlen.

Welches Hilfsmittels ist das richtige für mich?

Es ist wichtig, dass Sie sich über verschiedene informieren. Dadurch können Sie besser mitentscheiden, welches das richtige für Sie ist. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, sollten Sie fragen, ob Sie dafür zusätzliche Kosten bezahlen müssen.
Manchmal ist der richtige Gebrauch von schwierig. Zum Beispiel bei komplizierten technischen , wie etwa eine besondere Computer-Tastatur oder ein spezielles Hörgerät. Um diese richtig zu bedienen, brauchen Sie eine Einweisung oder ein Training. Eine Einweisung gehört dazu, wenn Sie ein bekommen. Sie brauchen diese Leistung nicht zu bezahlen. Oft ist es gut, das zu testen, bevor Sie es bestellen oder kaufen.
Sie sollten auch diese Fragen klären:

  • Was mache ich, wenn mein kaputt ist?
  • Muss das regelmäßig überprüft werden?
  • Woher bekomme ich Ersatz?

Beraten können Fachgeschäfte für und die Sanitätshäuser. Beratung bekommen Sie auch bei den , den Sozialverbänden oder den EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Tipp: Das richtige Hilfsmittel finden

Auf der Internetseite Rehadat können Sie nach dem passenden suchen:
Die Suche ist in fünf verschiedenen Bereichen möglich:

  • Arbeiten und Lernen
  • Sich fortbewegen
  • Kommunizieren
  • Körper pflegen
  • Wohnen und Freizeit gestalten
Zum Rehadat-Hilfsmittel-Finder

Wer bezahlt mein Hilfsmittel?

Wer Ihr bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Zum Beispiel, ob Sie einen Unfall hatten. Oder ob Sie eine berufliche machen. Oder ob Sie pflegebedürftig sind.
Wer die Kosten übernimmt, hängt außerdem davon ab, wozu Sie das brauchen. Für den privaten Gebrauch übernimmt meist die Krankenkasse die Anschaffung. Manchmal übernehmen die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das oder die Arbeitsagentur die Kosten. Zum Beispiel, wenn Sie das für den Beruf oder die Ausbildung brauchen.
Im fünften und im neunten ( 5 und 9) ist geregelt, wer die bezahlt.
 
Viele Informationen zur Finanzierung der Hilfsmittel finden Sie auch auf der Internetseite REHADAT.

Welche Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bei einer Behinderung oder zur Pflege. Gegenstände des täglichen Bedarfs gehören nicht dazu, zum Beispiel eine Matratze. Ob ein Gegenstand ein anerkanntes ist, können Sie im Hilfsmittel-Verzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nachsehen.
Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für von Schulkindern mit Behinderung. Das kann zum Beispiel eine -Zeile oder die Sprachausgabe für ein blindes Kind sein.
Die Krankenkasse sind nicht zuständig für: 

  • am Arbeitsplatz
  • für die Ausbildung
  • für das Studium.

Wer bezahlt Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung?

Zwei Männer unterhalten sich am Arbeitsplatz. der eine hält eine Prothese in der Hand.

Wenn Sie ein für den Beruf oder die Ausbildung brauchen, bezahlen andere Stellen die Kosten. Das können zum Beispiel diese sein:

  • Die Renten-Versicherung bezahlt, wenn Sie mehr als 15 Jahre gearbeitet haben.
  • Die Arbeitsagentur zahlt für alle, die weniger als 15 Jahre gearbeitet haben.
  • Wenn Sie Bürgergeld bekommen, ist das Jobcenter oder die zuständig.
  • Das bezahlt Geld an Arbeitgeber, die einen Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung einrichten.
  • Die Gesetzliche Unfall-Versicherung ist zuständig, wenn Sie nach einem Unfall oder wegen einer Berufskrankheit ein brauchen.
  • Das Sozialamt kann Kosten übernehmen, wenn keine andere Stelle zuständig ist.

Mehr Infos zu für Beruf und Ausbildung finden Sie auf der Internetseite Rehadat – Hilfsmittel für den Beruf.
 
Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle die Kosten für ein übernimmt, können Sie bei einer EUTB-Beratungsstelle nachfragen. In Deutschland gibt es mittlerweile fast 700 Beratungsstellen der EUTB.
Die Mitarbeiter*innen sprechen mit Ihnen ab, welche Hilfen Sie brauchen. Außerdem sagen sie Ihnen, welcher die Kosten bezahlt. Die EUTB-Mitarbeiter*innen helfen Ihnen auch dabei, einen Antrag zu stellen.

Hilfsmittel für den Sport

Manche Menschen mit Behinderung brauchen ein spezielles für den Sport. Zum Beispiel eine Sport- oder einen Sport-Rollstuhl. Wer bezahlt diese ? Dazu lesen Sie hilfreiche Infos auf der Internetseite der Aktion Mensch:
Hilfsmittelversorgung im Sport. Wer zahlt?

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2023

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