Schwerbehinderung
In Deutschland hat fast jeder zehnte Bürger eine Schwerbehinderung. Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene Hilfen bekommen. So gibt es zum Beispiel Steuervorteile oder günstige Fahrten mit Bus und Bahn. Diese sogenannten Nachteilsausgleiche bekommt man nur, wenn man einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, Juni 2018). Bei den meisten Menschen entsteht eine Behinderung erst im Laufe des Lebens. Nur etwa drei Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung haben ihre Behinderung seit der Geburt. Die meisten Behinderungen entstehen durch eine Krankheit (88 Prozent), nur zwei Prozent hatten einen Unfall oder eine Berufskrankheit. Knapp die Hälfte (44 Prozent) der Menschen mit Schwerbehinderung ist zwischen 55 und 75 Jahre alt. Ein Drittel ist 75 Jahre und älter.
Wann ist man schwerbehindert?
Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der Grad der Behinderung ist eine eigene Maßeinheit für die Schwere der Behinderung eines Menschen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeber-Artikel Grad der Behinderung.
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Personen mit einem GdB von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Mit dem Ausweis bekommen Sie verschiedene sogenannte Nachteilsausgleiche, wie Steuervorteile oder günstige Fahrten mit Bus und Bahn. Lesen Sie mehr dazu in den Familienratgeber-Artikeln Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis.
Rechte für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben Rechte, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Zum Beispiel gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Die meisten Rechte für Menschen mit Behinderung stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention. Lesen Sie mehr dazu in den Familienratgeber-Artikeln UN-Behindertenrechtskonvention und Bundes-Teilhabe-Gesetz.
zuletzt aktualisiert: 22.03.2019