Zwei Frauen sitzen nebeneinander und lächeln. Eine von beiden trägt Mütze und Schal und hat eine Wolldecke über den Beinen.

Pflegepauschbetrag

Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung. Das bedeutet: Wer die Pauschale in der Steuererklärung einträgt, muss weniger Steuern bezahlen.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Pflegepauschbetrag? Wie hoch ist die Steuerpauschale für 2024 und 2025? Und wo genau trägt man den Pflegepauschbetrag ein? Diese und weiter Fragen beantworten wir hier im Text.

Wer bekommt den Pflegepauschbetrag?

Den Pflegepauschbetrag bekommt die Person, die eine andere Person pflegt. 
Ein Beispiel: Martina pflegt ihre Mutter Luise. Die Mutter hat den Pflegegrat 3. In diesem Fall kann Martina den Pflegepauschbetrag für sich nutzen.
Den bekommen Sie für die Pflege einer pflegebedürftigen Person ab dem 2. Sie können ihn auch bekommen, wenn Sie eine Person mit dem H für „hilflos“ im pflegen.

Wo steht es im Gesetz?

Seit 2021 stehen die Regeln für den Pflegepauschbetrag im Einkommen-Steuer-Gesetz, Paragraf 36, Absatz 6.

Zum Gesetzestext

Welche Voraussetzungen gibt es?

Sie können den Pflegepauschbetrag nutzen, wenn Sie die drei folgenden Voraussetzungen alle erfüllen:

  • Sie pflegen einen Angehörigen / eine Angehörige oder eine nahestehende Person.
  • Die Pflege findet in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt.
  • Sie erhalten für die Pflege kein Geld.
    Ausnahme hiervon: Eltern eines Kindes mit Behinderungen dürfen Pflegegeld für die Pflege erhalten.

Wann eine Person als pflegebedürftig gilt, lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegebedürftig – was heißt das?
Infos zum Pflegegrad lesen Sie im Familienratgeber-Text Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag für die Jahre 2024 und 2025?

Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt ab vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und der Art der Behinderung.

Tabelle Pflegepauschbetrag für 2024 und 2025:
 

PflegegradPauschbetrag in Euro
2600
31.100
4 oder 51.800
Menschen mit Merkzeichen H = "hilflos"1.800

Wie beantrage ich den Pflegepauschbetrag?

Muster-Formular: Steuererklärung "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" > Pflege-Pauschbetrag

Den Pflegepauschbetrag beantragen Sie in Ihrer Einkommen-Steuer-Erklärung.
Hierfür müssen Sie in der Steuer-Erklärung die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" ausfüllen. Die Angaben zum Pflegepauschbetrag stehen in den Zeilen 11 bis 16.

Außerdem brauchen Sie die Steuer-Identifikations-Nummer der Person, die Sie pflegen. Diese Nummer müssen Sie in Zeile 15 eintragen.

Sie beantragen den Pflegepauschbetrag zum ersten Mal in ihrer Steuer-Erklärung?

Dann müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass:

  • Sie als Pflegeperson von der anerkannt sind.
  • Die Person, die Sie pflegen, tatsächlich pflegebedürftig ist.

Beide Nachweise bekommen Sie von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Mehr Informationen dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Texten Pflegebedürftig – was heißt das? und Pflegende Angehörige.

Pflegepauschbetrag anteilig beantragen

Es kommt vor, dass mehrere Menschen eine pflegebedürftige Person pflegen. In diesem Fall wird der Pflegepauschbetrag durch die Anzahl der Pflegepersonen geteilt. Wie viel Zeit jede einzelne Pflegeperson für die Pflege aufwendet, ist dabei nicht wichtig.
Ein Beispiel: Sie und Ihre Schwester pflegen Ihre pflegebedürftige Mutter mit dem Pflegegrad 5. Der Pauschbetrag für Pflegegrad 5 beträgt 1.800 Euro. Dann können Sie auch beide den halben Pflegepauschbetrag bekommen, also 900 Euro.

Der Pflegepauschbetrag ist ein Jahresbetrag

Das bedeutet: Die Pauschale steht Ihnen in voller Höhe zu, auch wenn Sie erst im Laufe des Jahres mit der Pflege begonnen haben. 
Ein Beispiel: Sie pflegen seit Mai 2025 eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 4. Dann steht Ihnen bei der Steuer-Erklärung für 2025 der volle Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.800 Euro zu. 

Welchen Vorteil hat der Pflegepauschbetrag?

Sie müssen in der Steuererklärung nur wenige Felder ausfüllen und bekommen dadurch den Pflegepauschbetrag. Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, steht Ihnen der Pauschbetrag zu. 
Das bedeutet: Sie müssen keine Belege und Rechnungen über tatsächlich entstandene Kosten an das Finanzamt schicken. Die Steuervergünstigung erhalten Sie also unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten für die Pflege.

Rechnen Sie aus, was günstiger ist: Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten

Wenn Sie die Pflegepauschale in ihrer Steuererklärung nutzen, können Sie keine zusätzlichen Kosten für die Pflege angeben.
Zum Beispiel: Sie tragen den Pflegepauschbetrag in der "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" ein. Dann können Sie nicht zusätzlich Fahrtkosten eintragen, die Sie durch die Pflegesituation hatten.
Also: Entweder Pflegepauschbetrag oder einzelne Kosten in der "Anlage Außergewöhnliche Belastung" eintragen.
Beratung dazu bekommen Sie bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder beim Pflegetelefon des Bundes-Familien-Ministeriums.

Mehr Informationen zur Beratung von Pflegenden Angehörigen lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegende Angehörige.

Pflegepauschbetrag für Kind mit Behinderung 

Eine Mutter mit ihrem Sohn mit Schwerbehinderung, der in einem Rollstuhl sitzt.

Eltern, die ihr pflegebedürftiges Kind pflegen, können den Pflegepauschbetrag für sich nutzen.
Voraussetzung: Das Kind muss einen Pflegegrad von 2 bis 5 oder das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis haben.
Den Pflegepauschbetrag bekommen auch Eltern, deren Kind in einer lebt und zum Beispiel nur am Wochenende zu Hause ist. Allerdings müssen die Eltern ihr Kind mit Behinderung an mindestens 36 Tage im Jahr pflegen.

Wichtig: Die Eltern können den Pflegepauschbetrag auch dann bekommen, wenn Sie bereits den von ihrem Kind auf sich übertragen haben.

Mehr zum Thema Steuerfreibetrag für Ihr Kind mit Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Text Behindertenpauschbetrag.

Weitere Unterstützung und Vorteile für pflegende Angehörige

Als pflegende*r Angehörige*r haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen und Unterstützungen. Sie haben zum Beispiel das Recht, für einige Zeit nicht zur Arbeit zu gehen. Während dieser Zeit können Sie den Angehörigen oder die Angehörige pflegen oder die Pflege organisieren. Oder Sie können weniger Stunden arbeiten als zuvor. Das nennt man Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
Außerdem haben Sie als Pflegepersonen Anspruch auf soziale Absicherung. Das bedeutet, die Pflegekasse bezahlt für Sie verschiedene Sozial-Leistungen: Beiträge zur Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung. Dazu müssen Sie als Pflegeperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegende Angehörige.

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2025

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