Ein Mann sitzt im Rollstuhl und lächelt. Im Hintergrund steht ein Auto auf einem Parkplatz.

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ist ein Vorteil bei der Steuer für Menschen mit Schwerbehinderung. Seit 2021 können Sie den Pauschalbetrag bei der Einkommen-Steuer-Erklärung eintragen. Dadurch müssen Sie weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von einem Kind mit Schwerbehinderung, können die Pauschale für sich nutzen.
Wer hat Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung? Wie hoch ist der ? Und wo muss man die Pauschale in der Steuer-Erklärung eintragen? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier im Text.

Wer bekommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

Ob Sie den Pauschbetrag bekommen, hängt ab von Ihrem Grad der Behinderung (GdB) und den in ihrem Schwerbehindertenausweis.

Sie bekommen die Fahrtkostenpauschale mit einem von:

  • 80 und höher, oder
  • 70 und einer Gehbehinderung (Merkzeichen G).

oder, wenn Sie eines dieser Merkzeichen in Ihrem haben:

  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H = Hilflos
  • Bl = Blind
  • TBl = Taubblind

Auch Menschen mit den 4 oder 5 haben Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung.

Mehr Infos zum Thema Pflegegrad lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegegrad beantragen.
Mehr Infos zum Thema Merkzeichen lesen Sie im Familienratgeber-Text Schwerbehindertenausweis.

Wo steht es im Gestz?

Die gesetzliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, Paragraf 33, Absatz 2a.

Zum Gesetzestext

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung?

Es gibt zwei verschiedene Pauschbeträge: 

  1. Den Pauschbetrag von 900 Euro pro Jahr.
  2. Den Pauschbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.

Welchen Pauschbetrag Sie bekommen können, sehen Sie hier in der Tabelle:

Tabelle behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

 

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung?Höhe Pauschbetrag in Euro
GdB mindestens 80900
GdB mindestens 70 und Merkzeichen G900
Merkzeichen aG4.500
Merkzeichen H4.500
Merkzeichen Bl4.500
Merkzeichen TBl4.500
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 54.500

Sie können nur einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen, auch wenn mehrere Voraussetzungen auf Sie zutreffen!

Wie bekomme ich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

Steuererklärung, Anlage „Außergewöhnliche Belastungen > Fahrtkostenpauschale“

Die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung können Sie bekommen, wenn Sie Ihre Einkommen-Steuer-Erklärung machen. Dafür füllen Sie in der Steuererklärung die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" aus. Sie tragen den Pauschalbetrag dort ab der Zeile 17 ein. 

Wenn Sie die Fahrtkostenpauschale zum ersten Mal beantragen, müssen Sie die Voraussetzungen nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen Ihren , ein bestimmtes Merkzeichen oder Ihren Pflegegrad nachweisen. Das machen Sie, indem Sie die Kopie eines dieser Dokumente an das Finanzamt schicken:

  • Bescheid des Versorgungsamtes über Ihren GdB oder bestimmte Merkzeichen
  • Schwerbehindertenausweis mit GdB und Merkzeichen
  • Bescheid Ihrer über Pflegegrad 4 oder 5

Wenn Sie die Fahrtkostenpauschale schon einmal beantragt haben, müssen Sie normalerweise nicht noch einmal die Voraussetzungen nachweisen.

Fahrtkostenpauschale oder tatsächliche Kosten – was ist besser?

Sie sollten die Fahrtkostenpauschale nutzen, wenn Ihre tatsächlichen behinderungsbedingten Fahrtkosten nicht höher sind als der Pauschalbetrag. Den Pauschbetrag gibt es seit dem Jahr 2021.
Vor 2021 musste man bei der Steuer-Erklärung höhere Fahrtkosten wegen Behinderung im Einzelnen nachweisen. Zum Beispiel durch ein Fahrtenbuch oder Quittungen für einzelne Fahrten. 
Das ist mit der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale nicht mehr nötig. Es ist viel einfacher, den Pauschbetrag in der Steuer-Erklärung einzutragen.
Aber sie sollten beachten: Wenn Sie den Pauschbetrag eintragen, können keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten mehr angeben.

Übertragung der Fahrtkostenpauschale bei Kind mit Behinderung

Eine Frau steht vor einer geöffneten Schiebetür eines PKWs. In dem Auto sitzen Kinder.

Wenn Sie ein Kind mit Behinderung haben, können Sie die Fahrtkostenpauschale ebenfalls nutzen. Das machen Sie in der "Anlage Kind" (ab Zeile 63) der Steuer-Erklärung. 
Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei einem Erwachsenen mit Behinderung.

Sie können die Fahrtkostenpauschale aber nur in Ihrer Steuer-Erklärung nutzen, wenn:

  • das Kind die Fahrtkostenpauschale nicht selbst in Anspruch nimmt und
  • Sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.

Mehr Infos dazu können Sie hier lesen: Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern, Seite 11. Das Steuermerkblatt veröffentlicht der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (bvkm). Es erscheint jedes Jahr neu in der aktuellen Fassung.

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2025

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