
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ist ein Vorteil bei der Steuer für Menschen mit Schwerbehinderung. Seit 2021 können Sie den Pauschalbetrag bei der Einkommen-Steuer-Erklärung eintragen. Dadurch müssen Sie weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von einem Kind mit Schwerbehinderung, können die Pauschale für sich nutzen.
Wer hat Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung? Wie hoch ist der ? Und wo muss man die Pauschale in der Steuer-Erklärung eintragen? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier im Text.
- Wer bekommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
- Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung?
- Wie bekomme ich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
- Fahrtkostenpauschale oder tatsächliche Kosten – was ist besser?
- Übertragung der Fahrtkostenpauschale bei Kind mit Behinderung
Wer bekommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
Ob Sie den Pauschbetrag bekommen, hängt ab von Ihrem Grad der Behinderung (GdB) und den in ihrem Schwerbehindertenausweis.
Sie bekommen die Fahrtkostenpauschale mit einem von:
- 80 und höher, oder
- 70 und einer Gehbehinderung (Merkzeichen G).
oder, wenn Sie eines dieser Merkzeichen in Ihrem haben:
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = Hilflos
- Bl = Blind
- TBl = Taubblind
Auch Menschen mit den 4 oder 5 haben Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung.
Mehr Infos zum Thema Pflegegrad lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegegrad beantragen.
Mehr Infos zum Thema Merkzeichen lesen Sie im Familienratgeber-Text Schwerbehindertenausweis.
Wo steht es im Gestz?
Die gesetzliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, Paragraf 33, Absatz 2a.
Zum GesetzestextWie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung?
Es gibt zwei verschiedene Pauschbeträge:
- Den Pauschbetrag von 900 Euro pro Jahr.
- Den Pauschbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.
Welchen Pauschbetrag Sie bekommen können, sehen Sie hier in der Tabelle:
Tabelle behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung? | Höhe Pauschbetrag in Euro |
---|---|
GdB mindestens 80 | 900 |
GdB mindestens 70 und Merkzeichen G | 900 |
Merkzeichen aG | 4.500 |
Merkzeichen H | 4.500 |
Merkzeichen Bl | 4.500 |
Merkzeichen TBl | 4.500 |
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 | 4.500 |
Sie können nur einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen, auch wenn mehrere Voraussetzungen auf Sie zutreffen!
Wie bekomme ich die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

Die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung können Sie bekommen, wenn Sie Ihre Einkommen-Steuer-Erklärung machen. Dafür füllen Sie in der Steuererklärung die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" aus. Sie tragen den Pauschalbetrag dort ab der Zeile 17 ein.
Wenn Sie die Fahrtkostenpauschale zum ersten Mal beantragen, müssen Sie die Voraussetzungen nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen Ihren , ein bestimmtes Merkzeichen oder Ihren Pflegegrad nachweisen. Das machen Sie, indem Sie die Kopie eines dieser Dokumente an das Finanzamt schicken:
- Bescheid des Versorgungsamtes über Ihren GdB oder bestimmte Merkzeichen
- Schwerbehindertenausweis mit GdB und Merkzeichen
- Bescheid Ihrer über Pflegegrad 4 oder 5
Wenn Sie die Fahrtkostenpauschale schon einmal beantragt haben, müssen Sie normalerweise nicht noch einmal die Voraussetzungen nachweisen.
Fahrtkostenpauschale oder tatsächliche Kosten – was ist besser?
Sie sollten die Fahrtkostenpauschale nutzen, wenn Ihre tatsächlichen behinderungsbedingten Fahrtkosten nicht höher sind als der Pauschalbetrag. Den Pauschbetrag gibt es seit dem Jahr 2021.
Vor 2021 musste man bei der Steuer-Erklärung höhere Fahrtkosten wegen Behinderung im Einzelnen nachweisen. Zum Beispiel durch ein Fahrtenbuch oder Quittungen für einzelne Fahrten.
Das ist mit der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale nicht mehr nötig. Es ist viel einfacher, den Pauschbetrag in der Steuer-Erklärung einzutragen.
Aber sie sollten beachten: Wenn Sie den Pauschbetrag eintragen, können keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten mehr angeben.
Übertragung der Fahrtkostenpauschale bei Kind mit Behinderung

Wenn Sie ein Kind mit Behinderung haben, können Sie die Fahrtkostenpauschale ebenfalls nutzen. Das machen Sie in der "Anlage Kind" (ab Zeile 63) der Steuer-Erklärung.
Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei einem Erwachsenen mit Behinderung.
Sie können die Fahrtkostenpauschale aber nur in Ihrer Steuer-Erklärung nutzen, wenn:
- das Kind die Fahrtkostenpauschale nicht selbst in Anspruch nimmt und
- Sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.
Mehr Infos dazu können Sie hier lesen: Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern, Seite 11. Das Steuermerkblatt veröffentlicht der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (bvkm). Es erscheint jedes Jahr neu in der aktuellen Fassung.
Ihre Meinung an uns
Wie bewerten Sie den Inhalt des Themas „Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale“ auf dieser Seite?
Herzlichen Dank für Ihre positive Rückmeldung!
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!
Danke, dass Sie uns Ihr Feedback näher erläutert haben. Unsere Redaktion wird dies in Kürze prüfen.
Wenn Sie mögen, können Sie uns noch ein paar Worte schreiben. Was vermissen Sie oder was würden Sie verbessern:
Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Weitere Artikel zum Thema im Familienratgeber
Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2025