Kfz-Steuer und Behinderung
Manche Menschen mit Schwerbehinderung müssen weniger Steuern für ihr Kraftfahrzeug bezahlen. Zum Beispiel für ihr Auto, Motorrad oder Wohnmobil. Sie müssen dann entweder nur die Hälfte der Kfz-Steuer zahlen. Oder Sie können sich komplett von der Steuer befreien lassen.
Wer die Steuervergünstigung bekommen möchte, muss beim einen Antrag stellen. Wie das geht und wer genau sich von der Steuer befreien lassen kann, erfahren Sie hier im Text.
Wer darf weniger oder keine Kfz-Steuer bezahlen?
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie sich eventuell ganz oder teilweise von der Kraftfahrzeug-Steuer (Kfz-Steuer) befreien lassen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem von 50 oder mehr. Ob Sie keine oder weniger Kfz-Steuer bezahlen müssen, hängt aber zusätzlich von der Art Ihrer Behinderung ab. Das in Ihrem gibt die Art Ihrer Behinderung an.
Befreiung von der Kfz-Steuer:
Sie müssen keine Kfz-Steuer bezahlen, wenn Sie eines dieser Merkzeichen haben:
- H = Hilflosigkeit
- Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
50 Prozent Kfz-Steuer:
Sie müssen die Hälfte der Kfz-Steuer bezahlen, wenn Sie eines dieser Merkzeichen haben:
- G = Gehbehinderung
- Gl = Gehörlosigkeit
Außerdem gilt hier: Sie müssen wählen, zwischen
- der Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent oder
- der kostenlosen Fahrt mit Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr.
Die rechtliche Grundlage für die Steuer-Vergünstigung ist das Kraftfahrzeug-Steuergesetz (KraftStG), Paragraf 3a.
Wichtig: Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, um weniger oder keine Kfz-Steuer zu bezahlen!
Wie und wo stellt man den Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung?
Ihren schriftlichen Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung oder Befreiung schicken Sie zum Zoll. Dafür gibt es ein Formular zum Antrag.
Auf der Internetseite des Zolls können Sie das für Sie zuständige Zollamt + Adresse finden:
Zusätzlich zum Antrags-Formular müssen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mitschicken.
Wenn Sie die Steuer-Ermäßigung um 50 Prozent beantragen, müssen Sie zudem das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mitschicken (Kopie genügt). Das Beiblatt darf keine aktuelle Wertmarke haben.
Das Zollamt trägt die Steuervergünstigung im Kfz-Schein ein. Sie können nur für ein Kraftfahrzeug eine Steuervergünstigung bekommen. Das Fahrzeug wird auf den Menschen mit Schwerbehinderung zugelassen. Die Steuer-Vergünstigungen können auch Kinder mit Schwerbehinderung bekommen. In diesem Fall müssen die Eltern das Fahrzeug auf den Namen des Kindes zulassen. Die Eltern dürfen das Fahrzeug allerdings nur für bestimmte Fahrten benutzen. Zum Beispiel für das Bringen oder Abholen ihres Kindes.
- Informationen zum Antrag finden Sie auf der Internetseite des Zoll.
- Fragen zur Kraftfahrzeug-Steuer beantwortet der Zoll unter der Telefonnummer 0351 - 44834 - 550, Mo-Fr, 8-17 Uhr.
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Kfz-Steuervergünstigung online beantragen
Sie können die Kfz-Steuervergünstigung auch beantragen. Das machen Sie auf dem Online-Zoll-Portal. Dort müssen Sie sich zuerst anmelden. Wie das geht, lesen Sie unter "Digitaler Zugang zum Zoll". Über das Zoll-Portal können Sie auch die notwendigen Unterlagen hochladen. Also den Schwerbehindertenausweis und bei Antrag auf Steuerermäßigung das aktuelle Beiblatt ohne Wertmarke.
Tipp: Info-Portal REHADAT-Autoanpassung
Welche finanziellen Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung beim Autofahren? Dies und weitere praktische Hinweise können Sie auf der Internetseite REHADAT-Autoanpassung lesen.
Wer darf ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren?
In Deutschland gibt es 36 Umweltzonen. In diese Zonen dürfen nur Pkw und Lkw mit einer grünen Plakette fahren. Die Plakette klebt auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs.
Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es jedoch Ausnahmen. Sie dürfen auch ohne die Plakette in die Umweltzone fahren. Voraussetzung: In Ihrem Schwerbehindertenausweis steht eines der Merkzeichen:
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = hilflos
- Bl = blind
Das gilt auch, wenn Sie nicht selbst fahren, sondern mitgenommen werden. Als Nachweis genügt die Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder der blaue EU-Parkausweis. Das Fahrzeug muss nicht auf die Person mit Schwerbehinderung zugelassen sein.
Den Schwerbehindertenausweis (Rückseite) oder den blauen -Parkausweis müssen Sie deutlich sichtbar auslegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie Im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder .
Mehr Infos zum Thema Parkausweise für Menschen mit Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Text Parkausweis und Behindertenparkplatz.
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Zuletzt aktualisiert am 17. März 2026