
Gleichstellung bei Behinderung
Menschen mit einem () von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung werden. Dadurch sollen Nachteile ausgeglichen werden, die sie auf dem Arbeitsmarkt haben. Ziel der ist, dass Menschen mit Behinderung leichter eine geeignete Arbeitsstelle finden oder diese behalten können. Außerdem bekommen sie im Bereich Arbeit bestimmte Rechte, die auch Menschen mit Schwerbehinderung haben. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit.
Was ist die Gleichstellung bei Behinderung?
Durch die Gleichstellung bekommen Arbeitnehmer*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 einige Rechte, die auch Menschen mit einer Schwerbehinderung haben. Das bedeutet: Sie werden im Bereich Ausbildung und Arbeit ähnlich behandelt, wie Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Eine Gleichstellung ist möglich, wenn:
- Sie bereits einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, und
- Sie in Deutschland wohnen oder Ihr Arbeitsplatz in Deutschland ist, und
- Sie mindestens 18 Stunden pro Woche arbeiten, und
- Sie wegen einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen können oder
- Ihr Arbeitsplatz durch die Behinderung in Gefahr ist.
Eine Gleichstellung ist auch möglich, wenn Sie arbeitslos sind. Nämlich dann, wenn die Gleichstellung notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Wie Sie eine Behinderung feststellen lassen können und einen Grad der Behinderung bekommen, lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung (GdB).
Vorteile der Gleichstellung

Gleichgestellte Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf:
- Besonderen Kündigungsschutz
- Lohnkosten-Zuschüsse. Das bedeutet: Die Arbeitgeber*innen bekommen Geld oder müssen selbst weniger Geld bezahlen.
- Anpassung des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch technische Arbeitshilfen
- Betreuung durch Fachdienste.
Mehr Informationen zum Besonderen lesen Sie im Familienratgeber-Text Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung.
Im Unterschied zu Menschen mit Schwerbehinderung bekommen gleichgestellte Menschen keinen Schwerbehinderten-Ausweis.
Außerdem haben gleichgestellte Arbeitnehmer*innen keinen Anspruch auf:
- Zusatz-Urlaub
- die vorgezogene Altersrente
- kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn.
Wo und wie kann ich die Gleichstellung beantragen?

Die Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Den Antrag können Sie mündlich, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen. Wenn die Gleichstellung genehmigt ist, dann wird sie mit dem Tag der Antragsstellung wirksam. Das ist der Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Sie können bei der Agentur für Arbeit anrufen und Fragen zur Gleichstellung stellen. Die Nummer lautet: 0800 455 55 00 (kostenlos).
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Sie können auf der Internetseite der Agentur für Arbeit auch eine Nachricht schreiben. Und Sie können diese Dokumente kostenlos herunterladen:
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich auch bei der Schwerbehinderten-Vertretung in Ihrem Betrieb melden. Jeder Betrieb mit mehr als fünf Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung muss eine Schwerbehinderten-Vertretung haben.
Gleichstellung online beantragen
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die Gleichstellung online beantragen. Sie erfahren dort auch, welche Dokumente Sie dafür brauchen. Neben dem Antragsformular ist das zum Beispiel der Feststellungsbescheid der Behinderung des Versorgungsamtes. Wenn Sie die notwendigen Dokumente als Datei haben, können Sie diese auf der Internetseite hochladen. Auf der Seite gibt es auch eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Gleichstellung.
Mehr Infos zum und zur Feststellung der Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Text Versorgungsamt. Dort können Sie auch nach dem Versorgungsamt suchen, das für Sie zuständig ist.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Weitere Informationen Thema Gleichstellung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Thema "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" auf der Internetseite des Sozialverbandes VdK Deutschland
Erklär-Video "Gleichstellung" vom Sozialverband VdK
Thema "Gleichstellung" auf der Internetseite Rehadat
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Zuletzt aktualisiert am 06. Juni 2025