Wohnheim für Menschen mit Behinderung
Manche Menschen mit Behinderung brauchen viel Pflege.
Oder sie brauchen viel Unterstützung.
Deshalb kann es für manche Menschen gut sein:
Wenn sie in einem Wohnheim leben.
In einem Wohnheim
leben viele Menschen in einem Haus zusammen.
Sie wohnen dort zum Beispiel:
- Alleine in einem Zimmer
- oder mit 1 anderen Menschen zusammen.
Die Menschen im Wohnheim
können immer Hilfe bekommen.
- Am Tag
- und in der Nacht.
Dafür arbeiten im Wohnheim viele Fach-Leute zusammen.
- Sie unterstützen die Menschen mit Behinderung.
- Und sie pflegen die Menschen mit Behinderung.
Einige Menschen mit Behinderung wollen:
- Dass kein Mensch mit Behinderung
in einem Wohnheim leben muss. - Alle Menschen mit Behinderung
sollen in eigenen Wohnungen wohnen.
Damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können.
Dafür gibt es auch ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetzbuch 12.
Da steht zum Beispiel drin:
Menschen mit Behinderung
sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Sie sollen zum Beispiel selbst bestimmen können:
- Wo sie leben wollen.
- Und mit wem sie leben wollen.
Probe-Wohnen im Wohnheim
Wenn Sie sich überlegt haben:
In ein Wohnheim umzuziehen.
Dann ist es oft schwer:
Sich für 1 Wohnheim zu entscheiden.
In manchen Wohnheimen
können Sie Probe-Wohnen machen.
Das bedeutet:
Sie können für 1 Woche oder für 2 Wochen
im Wohnheim wohnen.
Dann können Sie entscheiden:
Ob Sie dort leben wollen.
Wenn Sie in einem Wohnheim leben wollen:
Müssen Sie einen Wohn-Vertrag
mit dem Wohnheim machen.
Dann können Sie in das Wohnheim einziehen.
Danach haben Sie 2 Wochen Zeit.
In der Zeit können Sie den Wohn-Vertrag noch fristlos kündigen.
Wenn es Ihnen in dem Wohnheim doch nicht gefällt.
Wer bezahlt für das Wohnheim?
Das Wohnen in einem Wohnheim kostet oft viel Geld.
Wenn Sie nicht so viel Geld haben:
Dann können Sie Geld für das Wohnheim bekommen.
Das Geld bezahlt zum Beispiel: Das Sozial-Amt.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag müssen Sie schreiben:
Bevor sie in das Wohnheim einziehen wollen.
Das Sozial-Amt entscheidet dann:
- Ob Sie Geld für das Wohnheim bekommen können.
- Und wie viel Geld es dazu gibt.
Menschen mit Behinderung
dürfen nur 5 Tausend Euro sparen.
Das Geld dürfen sie behalten.
Dann müssen Menschen mit Behinderung:
- Das Geld für das Wohnheim selbst bezahlen.
- Etwas Geld für das Wohnheim selbst bezahlen.
Eltern von voll-jährigen Kindern mit Behinderung
Eltern von voll-jährigen Kindern mit Behinderung
müssen Geld dazu bezahlen.
Wenn ihr Kind Geld vom Sozial-Amt bekommt.
Das müssen sie auch machen,
wenn ihr Kind schon voll-jährig ist.
Bundes-Teilhabe-Gesetz
Ab 1. Januar 2020 gilt ein neues Gesetz:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (kurz BTHG).
Durch das Gesetz ändert sich viel für Menschen mit Behinderung.
Besonders dann, wenn sie in einer Einrichtung leben.
Von der Lebenshilfe gibt es ein Heft dazu.
Das Heft heißt:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen.
Sie können es hier lesen.
Das Heft ist in Leichter Sprache.
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