Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Schwer-Behinderten-Ausweis

Einen Schwer-Behinderten-Ausweis können Sie bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Dafür müssen Sie einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 haben.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.

  • Und Sie müssen in Deutschland leben.
  • Oder Sie müssen in Deutschland arbeiten.

Wenn Sie eine Behinderung haben,
dann können Sie besondere Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:

  • Bei der Arbeit
  • beim Wohnen
  • und in der Freizeit.

Diese Hilfen bekommen Sie auch:
Wenn sie eine Behinderung haben,
aber Sie haben keinen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Für manche Sachen brauchen Sie aber
einen Schwer-Behinderten-Ausweis

Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile heißen in schwerer Sprache:
Nachteils-Ausgleiche.
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
Nachteils-Ausgleiche

So bekommen Sie den Schwer-Behinderten-Ausweis

Jeder Mensch mit Behinderung
kann einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag bekommen Sie zum Beispiel:

Sie können aber auch in Ihrem Bürgerbüro nachfragen.
Dort können Sie diese Informationen bekommen:

Sie können den Antrag auch im Internet ausfüllen.
Sie müssen den Antrag aber immer ausdrucken.
Denn Sie müssen ihn unterschreiben.
Nur dann ist er gültig.

Sie können den Antrag:

Mehr Informationen
Hier können Sie die Adressen von einem Amt lesen,
das in Ihrer Nähe ist.
Adressen von Versorgungs-Ämtern.
Die Liste ist nicht in Leichter Sprache

So sieht der Schwer-Behinderten-Ausweis aus

Seit dem Jahr 2015
gibt es einen neuen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Er ist so groß wie zum Beispiel:

Auf dem neuen Schwer-Behinderten-Ausweis
gibt es Informationen:

Auf dem neuen Schwer-Behinderten-Ausweis
ist ein Foto von Ihnen.
Wenn Sie älter als 10 Jahre alt sind.

Der neue Schwer-Behinderten-Ausweis kostet kein Geld.
Sie können einen neuen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen:
Wenn Sie Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis einmal verlieren.
Auch dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.

Wenn Sie noch einen ganz alten
Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Dann müssen sich keinen neuen
Schwer-Behinderten-Ausweis holen.
Denn der alte Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch noch gültig.

Den neuen Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es in 2 Farben:

Und wenn Sie einen grün-orangen
Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Dann können Sie eine Wert-Marke kaufen.
Damit können Sie dann kostenlos Bus und Bahn fahren.

Die Wert-Marke bekommen Sie beim Versorgungs-Amt.
Sie kostet:

  • 80 Euro für 1 Jahr.
  • Oder 40 Euro für ein halbes Jahr.

Manche Menschen müssen kein Geld
für die Wert-Marke bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Hilflose Menschen,
  • blinde Menschen
  • oder Menschen mit Behinderung,
    die Geld vom Amt bekommen.

Manche Menschen mit Behinderung
haben im Schwer-Behinderten-Ausweis ein B stehen.
Das bedeutet:
Diese Menschen dürfen eine Begleit-Person mitnehmen.
Die Begleit-Person muss zum Beispiel:
Kein Geld für Bus und Bahn bezahlen.

Das sind die Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis

  • G = Geh-Behinderung
    Die Person kann sehr schlecht laufen.
  • aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
    Die Person kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
    Die Person benutzt einen Rollstuhl.
  • H = Hilflos
    Die Person braucht bei vielen Dingen Hilfe.
  • BI = Blind
    Die Person sieht sehr schlecht sehen.
    Oder die Person ist blind.
  • GI = Gehörlos
    Die Person kann sehr schlecht hören.
    Oder sie kann gar nicht mehr hören.
  • B = Begleit-Person
    Die Person kann eine Begleit-Person
    im Bus und in der Bahn mitnehmen.
  • TBl = Taub-Blind
    Die Person kann nicht hören.
    Und sie kann nicht sehen.
  • RF = Rundfunk-Beitrag-Befreiung
    Die Person bezahlt weniger Geld fürs Fernsehen.
    Zum Beispiel:
    • Weil sie blind ist.
    • Oder weil sie gehörlos ist.

So wird der Schwer-Behinderten-Ausweis verlängert

Manchmal ist der Schwer-Behinderten-Ausweis
unbefristet gültig.
Das bedeutet:
Er ist so lange gültig,
so lange die Person mit Behinderung lebt.

Manchmal ist der Schwer-Behinderten-Ausweis
nur für eine bestimmte Zeit gültig.
Zum Beispiel: Für 5 Jahre.
Dann muss der Schwer-Behinderten-Ausweis
nach den 5 Jahren verlängert werden.
Das müssen Sie beim Versorgungs-Amt machen lassen.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis
kann 2 Mal verlängert werden.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag schreiben.
Damit Sie Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis wieder bekommen.
Aber Sie müssen keine neuen Untersuchungen
beim Arzt machen lassen.

Das muss das Versorgungs-Amt wissen

Sie müssen dem Versorgungs-Amt einen Brief schreiben:
Wenn sich Ihre Behinderung verändert hat.
Zum Beispiel:

  • Wenn die Behinderung besser geworden ist.
  • Oder wenn die Behinderung schlimmer geworden ist.

Denn dann ändert sich vielleicht der GdB
in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder Sie bekommen ein Merk-Zeichen dazu.

Darf ein Mensch mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung parken?

Nicht alle Menschen mit Behinderung dürfen auf einem Parkplatz
für Menschen mit Behinderung parken.
Dafür müssen Sie einen besonderen Park-Ausweis haben.
Dann dürfen Sie auf einem Park-Platz für
Menschen mit Behinderung parken

Den Park-Ausweis bekommen Sie nur:
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:

  • aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
    Die Person kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
    Die Person benutzt einen Rollstuhl.
  • BI = Blind
    Die Person sieht sehr schlecht sehen.
    Oder die Person ist blind.

Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
Park-Ausweis

Informationen in Gebärden-Sprache:

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