Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss ist Geld vom Staat.
Das Geld bekommt:

Wenn das andere Eltern-Teil kein Geld für das Kind bezahlt.

Zum Beispiel:
Frau und Herr Müller trennen sich.
Sie haben eine Tochter.
Die Tochter heißt Marie.
Marie lebt jetzt mit ihrer Mutter alleine.
Jetzt muss Herr Müller Unterhalt für Marie bezahlen.
Damit Frau Müller genug Geld hat.
Zum Beispiel:

  • Für Essen,
  • für Anzieh-Sachen
  • und für Schul-Sachen.

Aber Herr Müller kann keinen Unterhalt bezahlen.
Weil er arbeitslos ist.
Dann bezahlt das Jugend-Amt Unterhalt für Marie.
Das heißt in schwerer Sprache: Unterhalts-Vorschuss.

Das Jugend-Amt bezahlt den Unterhalts-Vorschuss,
bis Marie 18 Jahre alt ist.
Dafür muss die Mutter einen Antrag schreiben.
Den Antrag muss sie beim Jugend-Amt abgeben.
 
Hier finden Sie die Adresse
vom Jugend-Amt in Ihrer Nähe.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/unterhaltsvorschuss.php

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