Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Eltern-Zeit

Alle Eltern haben sie das Recht auf Eltern-Zeit.
Wenn sie ein Baby bekommen haben.
Das bedeutet:
Die Eltern können nach der Geburt
für 3 Jahre aufhören zu arbeiten.
Dann bekommen sie kein Geld vom Arbeit-Geber.
Oder sie können weniger arbeiten.
Zum Beispiel:

  • 15 Stunden in der Woche
  • oder 30 Stunden in der Woche.

Dann bekommen sie weniger Geld vom Arbeit-Geber.

Vater und Mutter können mit dem Kind zu Hause bleiben.
Und sie können sich um das Kind kümmern.
Es kann auch nur ein Eltern-Teil bei dem Kind bleiben.
Das können die Eltern selbst entscheiden.
Wenn die Eltern Eltern-Zeit nehmen,
müssen sie das vorher ihrem Arbeit-Geber sagen.
Das müssen sie 7 Wochen vor der Eltern-Zeit machen.
Oder noch früher.

Wenn die Eltern-Zeit vorbei ist,
dann können sie wieder in ihrer alten Firma arbeiten.
Und sie können wieder die Arbeit machen:
Die sie schon vor der Eltern-Zeit gemacht haben.
Darum muss sich ihr Arbeit-Geber kümmern.

Wenn das Kind 3 bis 8 Jahre alt ist:

Manche Eltern sparen Eltern-Zeit für später.
Zum Beispiel:
Die Eltern bleiben nur für 2 Jahre zu Hause bei ihrem Kind.
Dann haben sie noch 1 Jahr Eltern-Zeit übrig.
Die Zeit können sie später nochmal zu Hause bleiben.
Zum Beispiel, wenn das Kind zur Schule kommt.
 
Die Eltern können Eltern-Zeit nehmen,
bis zum 8. Lebens-Jahr von ihrem Kind.
Sie müssen das aber dem Arbeit-Geber sagen.
Das müssen sie 13 Wochen vor der Eltern-Zeit machen.
Oder noch früher.

Eltern-Zeit für Groß-Eltern

Oma und Opa können auch in Eltern-Zeit gehen.
Wenn sie noch arbeiten.
Und wenn sie ihr Enkel-Kind zu Hause betreuen.
Das geht aber nur:

Die Ausbildung muss angefangen haben:
Bevor das Eltern-Teil 18 Jahre alt war.

Mehr Informationen

Es gibt ein Heft über Eltern-Zeit.
Das Heft ist vom Bundes-Ministerium für Familie.
Das Heft ist in Leichter Sprache.
Sie können es hier lesen.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/elternzeit.php

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