Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Geld für Bildung und Teilhabe

Eltern können Geld für ihre Kinder bekommen.
Damit die Kinder bei vielen Sachen mit-machen können.
Zum Beispiel bei diesen Sachen:

  • Musik-Unterricht in der Musik-Schule,
  • Sport-Verein,
  • 1 Besuch im Museum
  • oder 1 Besuch im Theater.
  • Das Mittag-Essen,
  • Ausflüge mit dem Kinder-Garten,
  • Fahr-Karte für den Bus zur Schule,
  • Schul-Hefte,
  • Bücher,
  • Stifte
  • oder einen Taschen-Rechner.

Das Geld bekommen die Eltern vom Staat.
In schwerer Sprache heißt das Geld:
Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Dann bekommen die Eltern das Geld

Manche Eltern können das Geld für Bildung und Teilhabe bekommen.
Das geht aber nur dann:
Wenn die Eltern noch anderes Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

Oder wenn die Eltern Asyl-Bewerber sind.

Das müssen die Eltern machen

Die Eltern müssen einen Antrag schreiben.
Den Antrag bekommen sie beim Sozial-Amt.
Dort müssen sie den Antrag auch wieder ab-geben.

Wenn die Eltern Arbeitslosen-Geld bekommen:
Dann müssen sie zum Arbeits-Amt gehen.
Dort bekommen sie den Antrag.
Beim Arbeits-Amt müssen sie den Antrag
auch wieder abgeben.
 

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/bildung-und-teilhabe.php

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