Schwer-Behinderten-Ausweis
Einen können Sie bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Dafür müssen Sie einen von 50 bis 100 haben.
Die Abkürzung dafür ist: .
- Und Sie müssen in Deutschland leben.
- Oder Sie müssen in Deutschland arbeiten.
Wenn Sie eine Behinderung haben,
dann können Sie besondere Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:
- Bei der Arbeit
- beim Wohnen
- und in der Freizeit.
Diese Hilfen bekommen Sie auch:
Wenn sie eine Behinderung haben,
aber Sie haben keinen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Für manche Sachen brauchen Sie aber
einen Schwer-Behinderten-Ausweis
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele .
Die Vorteile heißen in schwerer Sprache:
.
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
Nachteils-Ausgleiche
So bekommen Sie den Schwer-Behinderten-Ausweis
Jeder Mensch mit Behinderung
kann einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Dafür müssen Sie einen schreiben.
Den Antrag bekommen Sie zum Beispiel:
- Beim ,
- bei dem in Ihrer
- oder beim .
Sie können aber auch in Ihrem nachfragen.
Dort können Sie diese Informationen bekommen:
- Wo Sie den Antrag für den Schwer-Behinderten-Ausweis
in Ihrer Stadt bekommen. - Und wo Sie den Antrag hinschicken müssen.
Wenn Sie ihn geschrieben haben.
Sie können den Antrag auch im ausfüllen.
Sie müssen den Antrag aber immer ausdrucken.
Denn Sie müssen ihn unterschreiben.
Nur dann ist er gültig.
Sie können den Antrag:
- Beim Versorgungs-Amt abgeben.
- Oder Sie können ihn mit der Post schicken.
Mehr Informationen
Hier können Sie die von einem Amt lesen,
das in Ihrer Nähe ist.
Adressen von Versorgungs-Ämtern.
Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.
So sieht der Schwer-Behinderten-Ausweis aus
Der Schwer-Behinderten-Ausweis
ist so groß wie zum Beispiel:
- Ihre Bank-Karte
- oder die Karte von Ihrer .
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis
gibt es Informationen:
- In .
- und in englischer Sprache.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis
ist ein Foto von Ihnen.
Wenn Sie älter als 10 Jahre alt sind.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis kostet kein Geld.
Sie können einen neuen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen:
Wenn Sie Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis einmal verlieren.
Auch dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
Wenn Sie noch einen ganz alten
Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Dann müssen sich keinen neuen
Schwer-Behinderten-Ausweis holen.
Denn der alte Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch noch gültig.
Den Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es in 2 Farben:
- Ein Schwer-Behinderten-Ausweis ist grün.
- Und der andere Schwer-Behinderten-Ausweis ist grün-orange.
Der ist für Menschen,
die eine außergewöhnliche haben.
Das bedeutet:
- Der Mensch kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
- Der Mensch benutzt einen Rollstuhl.
- Der Mensch kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
Und wenn Sie einen grün-orangen
Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Dann können Sie eine kaufen.
Damit können Sie dann Bus und Bahn fahren.
Die Wert-Marke bekommen Sie beim Versorgungs-Amt.
Sie kostet:
- 91 Euro für 1 Jahr.
- Oder 46 Euro für ein halbes Jahr.
Manche Menschen müssen kein Geld
für die Wert-Marke bezahlen.
Zum Beispiel:
- Hilflose Menschen,
- blinde Menschen
- oder Menschen mit Behinderung,
die Geld vom Amt bekommen.
Manche Menschen mit Behinderung
haben im Schwer-Behinderten-Ausweis ein B stehen.
Das bedeutet:
Diese Menschen dürfen eine mitnehmen.
Die Begleit-Person muss zum Beispiel:
Kein Geld für Bus und Bahn bezahlen.
Das sind die Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis
- G = Geh-Behinderung
Die Person kann sehr schlecht laufen. - aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
Die Person kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
Die Person benutzt einen Rollstuhl. - H = Hilflos
Die Person braucht bei vielen Dingen Hilfe. - BI = Blind
Die Person sieht sehr schlecht sehen.
Oder die Person ist blind.
- GI = Gehörlos
Die Person kann sehr schlecht hören.
Oder sie kann gar nicht mehr hören. - B = Begleit-Person
Die Person kann eine Begleit-Person
im Bus und in der Bahn mitnehmen. - TBl = Taub-Blind
Die Person kann nicht hören.
Und sie kann nicht sehen.
- RF = Rundfunk-Beitrag-Befreiung
Die Person bezahlt weniger Geld fürs Fernsehen.
Zum Beispiel:- Weil sie blind ist.
- Oder weil sie ist.
- Weil sie blind ist.
So wird der Schwer-Behinderten-Ausweis verlängert
Manchmal ist der Schwer-Behinderten-Ausweis
unbefristet gültig.
Das bedeutet:
Er ist so lange gültig,
so lange die Person mit Behinderung lebt.
Manchmal ist der Schwer-Behinderten-Ausweis
nur für eine bestimmte Zeit gültig.
Zum Beispiel: Für 5 Jahre.
Dann muss der Schwer-Behinderten-Ausweis
nach den 5 Jahren verlängert werden.
Das müssen Sie beim Versorgungs-Amt machen lassen.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis
kann 2 Mal verlängert werden.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag schreiben.
Damit Sie Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis wieder bekommen.
Aber Sie müssen keine neuen
beim Arzt machen lassen.
Das muss das Versorgungs-Amt wissen
Sie müssen dem Versorgungs-Amt einen Brief schreiben:
Wenn sich Ihre Behinderung verändert hat.
Zum Beispiel:
- Wenn die Behinderung besser geworden ist.
- Oder wenn die Behinderung schlimmer geworden ist.
Denn dann ändert sich vielleicht der GdB
in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder Sie bekommen ein dazu.
Darf ein Mensch mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung parken?
Nicht alle Menschen mit Behinderung dürfen auf einem Parkplatz
für Menschen mit Behinderung parken.
Dafür müssen Sie einen besonderen Park-Ausweis haben.
Dann dürfen Sie auf einem Park-Platz für
Menschen mit Behinderung parken.
Den Park-Ausweis bekommen Sie nur:
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:
- aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
Die Person kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
Die Person benutzt einen Rollstuhl. - BI = Blind
Die Person sieht sehr schlecht sehen.
Oder die Person ist blind.
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
Park-Ausweis und Behinderten-Park-Platz