Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Schadens-Ersatz

Manchmal passiert Ihnen vielleicht etwas Schlechtes.
Zum Beispiel:

  • Ihre Sachen gehen kaputt.
  • Oder Sie werden verletzt.

In schwerer Sprache heißt das:
Ihnen passiert ein Schaden.
Manchmal passiert Ihnen vielleicht ein Schaden:
Weil ein anderer Mensch etwas gemacht hat.
Zum Beispiel:

  • Der Mensch macht Ihre Sachen kaputt.
  • Oder der Mensch hat einen Unfall.
    Dabei werden Sie verletzt.

Das heißt dann in schwerer Sprache:
Der andere Mensch hat Ihnen einen Schaden zugefügt.
Dann können Sie Schadens-Ersatz bekommen.

Schadens-Ersatz bedeutet:
Ein Mensch hat Ihnen einen Schaden zugefügt.
Diesen Schaden muss er wieder gut-machen.
Zum Beispiel:

  • Er muss Geld an Sie bezahlen.
  • Oder er muss sich bei Ihnen entschuldigen.

Dabei ist es egal:

  • Ob der Mensch Ihnen den Schaden mit Absicht zugefügt hat.
  • Oder ob er es nur aus Versehen gemacht hat.

Dafür können Sie einen Schadens-Ersatz bekommen:

Ganz verschiedene Sachen können ein Schaden sein:
 
1. Materieller Schaden
Das wird so aus-gesprochen: Ma te ri ell er Schaden.
Es bedeutet:

  • Sachen gehen kaputt.
  • Oder ein Mensch verliert Geld.

Zum Beispiel:
Ein Mann hat beim Auto-Fahren nicht gut aufgepasst.
Deshalb hat er einen Auto-Unfall.
Dabei geht das Auto von einer Frau kaputt.
Und die Frau wird verletzt.
Der Mann muss dann einen Schadens-Ersatz
an die Frau bezahlen:

  • Weil das Auto in einer Auto-Werkstatt
    repariert werden muss.
    Das kostet Geld.
  • Und weil die Frau verletzt ist.
    Deshalb kann sie für einige Zeit nicht arbeiten.
    Das bedeutet:
    Sie kann für einige Zeit kein Geld verdienen.

2. Immaterieller Schaden
Das wird so aus-gesprochen: Im ma te ri ell er Schaden.
Es bedeutet:

  • Der Schaden kann nicht so einfach
    mit Geld wieder gut gemacht werden.
  • Oder kein Mensch kann sagen:
    Wie viel Geld der Schaden genau kostet.

Zum Beispiel:
Ein Mann hat einen Auto-Unfall.
Dabei wird eine Frau schwer verletzt.
Die Frau kann danach ihre Beine nicht mehr bewegen.
Das heißt:

  • Sie kann nie wieder laufen.
  • Und sie hat ab jetzt große Angst vor dem Auto-Fahren.
    Das heißt: Sie hat eine seelische Krankheit.

Auch für einen immateriellen Schaden
können Sie Schadens-Ersatz bekommen.
Das kann zum Beispiel Geld sein.
Dieses Geld heißt auch: Schmerzens-Geld.
Hier können Sie mehr darüber lesen:
Was Schmerzens-Geld ist und wie Sie es bekommen können

Wie Sie Schadens-Ersatz bekommen können

Es gibt 2 Möglichkeiten,
wie Sie Schadens-Ersatz bekommen können:

  • Sie sprechen mit dem Menschen,
    der Ihnen den Schaden zugefügt hat.
    Dann bestimmen Sie zusammen:
    Wie der Mensch den Schaden wieder gut machen soll.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Sie bekommen Schadens-Ersatz ohne Gerichts-Verfahren.
  • Oder Sie gehen zu einem Gericht.
    Dort machen Sie eine Klage:
    Damit der Mensch den Schaden wieder gut macht.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Sie machen eine Schadens-Ersatz-Klage.

Verjährungs-Fristen

Für jeden Schaden gibt es eine Verjährungs-Frist.
Das ist eine bestimmte Zeit.
Wenn diese Zeit vorbei ist:
Dann muss kein Schadens-Ersatz mehr bezahlt werden.

Zum Beispiel:

  • Es hat einen Auto-Unfall gegeben.
    Dabei ist ein Auto kaputt-gegangen.
    Die Verjährungs-Frist dafür ist 3 Jahre.
    Das heißt:
    Nach 3 Jahren
    muss kein Schadens-Ersatz mehr bezahlt werden.
  • Ein Mensch hat einen anderen Menschen verletzt.
    Das ist ein immaterieller Schaden.
    Die Verjährungs-Frist dafür ist 30 Jahre.
    Das heißt:
    Erst nach 30 Jahren
    muss kein Schadens-Ersatz mehr bezahlt werden.

Achtung:
Bei manchen Schäden ist die Verjährungs-Frist sehr kurz.
Das bedeutet:

  • Wenn ein Mensch Ihnen einen Schaden zugefügt hat,
    dann sprechen Sie bald mit ihm.
  • Oder machen Sie bald eine Klage beim Gericht.
    Sonst können Sie vielleicht
    keinen Schadens-Ersatz mehr bekommen.

Schadens-Ersatz ohne Gerichts-Verfahren

Wenn Sie nicht zum Gericht gehen wollen:

  • Dann schreiben Sie einen Brief an den Menschen,
    der Ihnen den Schaden zugefügt hat.
  • Oder schreiben Sie den Brief
    an die Versicherung von diesem Menschen.
    Fragen Sie dafür am besten vorher,
    ob der Mensch eine Versicherung hat.

Der Brief
 
In den Brief schreiben Sie:

  • Welcher Schaden Ihnen passiert ist.
  • Wie der Mensch den Schaden wieder gut-machen soll.
    Zum Beispiel:
    Er soll eine bestimmte Menge Geld an Sie bezahlen.
  • Und bis wann der Mensch
    den Schaden wieder gut-machen soll.
    Schreiben Sie zum Beispiel:
    Er soll bis zum Ende vom Jahr
    das Geld an Sie bezahlen.

Diese wichtigen Sachen können Sie noch mit-schicken:

  • Nachweise für den Schaden.
    Das können zum Beispiel diese Sachen sein:
  • Ein Nachweis, wer Ihnen den Schaden zugefügt hat.
    Das ist zum Beispiel:
    • Der Name von dem Menschen,
    • seine Adresse
    • und seine Telefon-Nummer.
  • Andere wichtige Papiere.
    Zum Beispiel:
    • Papiere von Ärzten,
    • Papiere von der Polizei
    • oder Papiere von Ihrer Versicherung.

Sie müssen dann ein wichtiges Papier unterschreiben
 
Vielleicht sagt der andere Mensch:
Er macht den Schaden wieder gut.
Er bezahlt zum Beispiel Geld an Sie.
Dann müssen Sie noch ein wichtiges Papier unterschreiben.
Es heißt in schwerer Sprache: Vorbehaltlose Abfindungs-Erklärung.
In dem Papier ist auf-geschrieben:

  • Der Mensch hat für den Schaden bezahlt.
  • Und er muss nicht nochmal dafür bezahlen.
    Das bedeutet:
    Sie können nicht nochmal Geld für den Schaden bekommen.

Achtung:
Lassen Sie sich erst beraten!
Und unterschreiben Sie erst danach das Papier.
Hier können Sie mehr über verschiedene Beratungs-Stellen lesen:
Beratung und Hilfe bei Widerspruch und Klage

Schadens-Ersatz mit Gerichts-Verfahren

Vielleicht will der andere Mensch kein Geld an Sie bezahlen.
Oder er will sich nicht entschuldigen.
Dann können Sie beim Gericht eine Klage machen:
Damit Sie den Schadens-Ersatz trotzdem bekommen.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Sie machen eine Schadens-Ersatz-Klage.
 
Wo Sie die Klage machen können
 
Wenn Sie weniger als 5 tausend Euro Schadens-Ersatz haben wollen:
Dann machen Sie die Klage beim Amts-Gericht.
 
Wenn Sie mehr als 5 tausend Euro Schadens-Ersatz haben wollen:
Dann machen Sie die Klage beim Land-Gericht.

Hilfe vom Anwalt
 
Sie können sich Hilfe von einem Anwalt holen.
Dafür müssen Sie Geld bezahlen.
Der Anwalt kann Ihnen dann bei Ihrer Klage helfen.
 
Wenn Sie die Klage beim Amts-Gericht machen:
Dann müssen Sie keinen Anwalt haben.
Aber es ist trotzdem gut:
Wenn Sie sich Hilfe von einem Anwalt holen.
 
Wenn Sie die Klage beim Land-Gericht machen:
Dann brauchen Sie auf jeden Fall einen Anwalt.
Das ist eine Regel vom Land-Gericht.

Sie brauchen Beweise
 
Wenn Sie einen Schadens-Ersatz bekommen wollen:
Dann brauchen Sie Beweise für den Schaden.
Das können verschiedene Sachen sein.
Diese Sachen zeigen:

  • Ihnen ist ein Schaden passiert.
  • Und ein bestimmter Mensch hat Ihnen den Schaden zugefügt.

Ein Beispiel:
Ein Mann hat beim Auto-Fahren nicht aufgepasst.
Deshalb hatte er einen Unfall.
Dabei hat es diese Schäden gegeben:

  • Bei dem Unfall ist das Auto von einer Frau kaputt-gegangen.
  • Die Frau wurde schwer verletzt.
    Deshalb kann sie jetzt nicht mehr laufen.
  • Und die Frau konnte für einige Zeit nicht arbeiten:
    Weil sie im Krankenhaus war.

Das sind die Beweise für die Schäden:

  • Fotos von dem kaputten Auto.
  • Ein wichtiges Papier von einem Arzt.
    Darin hat er auf-geschrieben:
    Welche Verletzungen die Frau hat.
  • Die Frau hat genau auf-geschrieben:
    Wie der Unfall passiert ist.
  • Und eine Zeugin hat den Unfall gesehen.
    Dann hat sie der Polizei davon erzählt.
    Und die Polizei hat das in einem Papier auf-geschrieben.

Der Gerichts-Kosten-Vorschuss
 
Der Gerichts-Kosten-Vorschuss ist Geld.
Dieses Geld müssen Sie vorher an das Gericht bezahlen:
Damit das Gerichts-Verfahren anfängt.

Sie können Geld bekommen
 
Denken Sie daran:
Wenn Sie beim Gericht eine Schadens-Ersatz-Klage machen wollen,
dann müssen Sie dafür erst Geld bezahlen.
Das sind:

  • Der Gerichts-Kosten-Vorschuss
  • und das Geld für den Anwalt.

Aber Sie können auch Geld bekommen.
Dafür gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten:

1. Das Gericht bestimmt am Ende:
Sie haben Recht.

 
Das bedeutet:

  • Der andere Mensch hat Ihnen einen Schaden zugefügt.
  • Und er muss Ihnen deshalb einen Schadens-Ersatz bezahlen.

Der andere Mensch muss dann auch alles Andere bezahlen.
Das sind:

2. Eine Versicherung bezahlt für Sie.
 
Vielleicht bezahlt Ihre Versicherung das Geld:

In schwerer Sprache heißt das: Rechts-Schutz-Versicherung.

3. Sie können vielleicht Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
 
Die Prozess-Kosten-Hilfe ist Geld.
Sie können es vor dem Gerichts-Verfahren bekommen:

  • Wenn Sie nicht genug Geld
    für den Anwalt haben.
  • Und wenn Sie nicht genug Geld
    für das Gericht haben.

Wenn Sie die Prozess-Kosten-Hilfe bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Hier können Sie mehr darüber lesen:
Prozess-Kosten-Hilfe

Wer den Schadens-Ersatz bezahlt

Wenn ein Mensch Ihnen einen Schaden zufügt:
Dann muss der Mensch auch den Schadens-Ersatz bezahlen.
Viele Menschen haben aber eine besondere Versicherung.
In schwerer Sprache heißt sie: Private Haft-Pflicht-Versicherung.
Sie bezahlt oft den Schadens-Ersatz:
Wenn der Schaden aus Versehen passiert ist.

Manche Menschen
müssen keinen Schadens-Ersatz bezahlen

 
Manche Menschen sind delikt-unfähig.
Das bedeutet:
Die Menschen verstehen nicht,
dass sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen.

Diese Menschen können zum Beispiel delikt-unfähig sein:

Delikt-unfähige Menschen
müssen keinen Schadens-Ersatz bezahlen.

Vielleicht hat ein anderer Mensch die Aufsichts-Pflicht
 
Aufsichts-Pflicht bedeutet:
Ein Mensch muss
auf einen delikt-unfähigen Menschen aufpassen.
Und er muss vielleicht für den delikt-unfähigen Menschen
den Schadens-Ersatz bezahlen.
 
Zum Beispiel:
Ein Kind hat etwas kaputt-gemacht.
Die Eltern von dem Kind haben die Aufsichts-Pflicht.
Deshalb müssen sie den Schadens-Ersatz bezahlen.

Versicherungen für delikt-unfähige Menschen
 
Nur sehr wenige Versicherungen bezahlen Schadens-Ersatz
für delikt-unfähige Menschen.
Aber manche Versicherungen machen das.
Das ist zum Beispiel die vrk Versicherung.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite: vrk Versicherung.
Achtung: Die Internet-Seite gibt es nur in schwerer Sprache.

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