Betreuungs-Verfügung
Manchmal geht es ganz schnell.
Dass ein Mensch nicht mehr für sich selbst sorgen kann.
Zum Beispiel.
- Nach einem Unfall
- oder nach einem Schlag-Anfall.
Dann braucht er eine gute Betreuung.
Deshalb ist es wichtig,
dass jeder Mensch eine Betreuungs-Verfügung hat.
Damit die Betreuung genau so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.
In der Betreuungs-Verfügung
können Sie alles genau auf-schreiben.
Sie können selbst bestimmen,
was der Betreuer für Sie machen soll.
Die Betreuungs-Verfügung
wird an das Betreuungs-Gericht geschickt.
Dann bekommt der Betreuer die Betreuungs-Verfügung.
Damit er genau weiß,
was Sie wollen.
Wenn Sie mal Betreuung brauchen.
Der Betreuer muss die Betreuungs-Verfügung beachten.
Er darf nur Sachen anders machen,
wenn es für Sie besser ist.
Das regelt die Betreuungs-Verfügung
In der Betreuungs-Verfügung stehen Ihre Wünsche,
wenn Sie vielleicht mal Betreuung brauchen
Sie können viele Sachen im Voraus bestimmen.
Zum Beispiel:
- Welche Person Sie betreuen soll.
- Welchen Pflege-Dienst Sie haben wollen.
- Für welche Freunde zum Geburtstag
Geschenke gekauft werden sollen.
Dann muss der Betreuer das später auch so machen.
Wenn Sie genau aufschreiben was Sie wollen.
Er darf nur Sachen anders machen:
- Wenn Ihre Wünsche nicht erfüllt werden können.
- Oder wenn Ihre Wünsche nicht gut für Sie sind sind.
Die Betreuungs-Verfügung
wird vom Betreuungs-Gericht kontrolliert.
Zum Beispiel:
Wenn Sie eine bestimmte Person nicht als Betreuer haben wollen.
Dann darf das Betreuungs-Gericht die Person
auch nicht als Betreuer nehmen.
Jeder Mensch kann eine Betreuungs-Verfügung schreiben
Die Betreuungs-Verfügung ist eine Willens-Erklärung.
Das bedeutet:
- Sie sagen was Sie wollen.
- Und was für Sie gemacht werden soll.
Dabei ist es wichtig, dass Sie genau darüber nach-denken:
- Welche Wünsche Sie haben.
Zum Beispiel: Wo Sie leben wollen.
- In einem Pflege-Heim
- oder in der eigenen Wohnung.
- Und welche Wünsche andere Menschen für Sie erfüllen können.
Wie können Sie die Betreuungs-Verfügung machen?
Da gibt es noch keine Regel.
Es ist aber wichtig,
dass Sie die Betreuungs-Verfügung auf-schreiben.
Diese Sachen sind auch wichtig:
- Schreiben Sie den Ort in dem Sie wohnen auf.
- Schreiben Sie das Datum auf.
Von dem Tag,
an dem Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben.
- Und unterschreiben Sie die Betreuungs-Verfügung
mit Ihrem Namen
Wie soll die Betreuungs-Verfügung aufbewahrt werden?
Legen Sie die Betreuungs-Verfügung an einen Ort,
wo sie leicht gefunden werden kann.
Zum Beispiel:
- Im Schreib-Tisch.
- oder in einem Schrank.
Und erzählen Sie anderen Menschen davon.
Wo Sie die Betreuungs-Vollmacht hin-gelegt haben.
Zum Beispiel:
- Einem Freund oder einer Freundin.
- Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
- Oder einer Person aus Ihrer Familie
Denn wenn Sie mal betreut werden müssen.
Dann muss das Betreuungs-Gericht darüber informiert werden:
Dass Sie eine Betreuungs-Verfügung haben.
Die Betreuungs-Verfügung kann auch hier abgegeben werden:
- Beim Amts-Gericht oder Betreuungs-Gericht,
- Bei der Bundes-Notar-Kammer.
Dort gibt es eine Liste.
In der Liste wird aufgeschrieben:
- Dass es eine Betreuungs-Verfügung gibt.
- Und für wen die Betreuungs-Verfügung ist.
Wann darf der Betreuer Sachen für Sie machen?
Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Wann der Betreuer für Sie Sachen machen darf.
Verschiedene Möglichkeiten
Die Betreuungs-Verfügung kann zusammen
mit der Vorsorge-Vollmacht geschrieben werden.
Die Betreuungs-Verfügung und die Vorsorge-Vollmacht ergänzen sich.
Das bedeutet:
- Manche Sachen sind in der Vorsorge-Vollmacht auf-geschrieben.
- Andere Sachen sind in der Betreuungs-Verfügung auf-geschrieben.
So bestimmen Sie so viele Dinge wie möglich selbst.
Im Internet gibt es ein Muster-Blatt für die Betreuungs-Verfügung.
Musterformulare
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