Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Betreuungs-Verfügung

Eine Betreuungs-Verfügung ist ein besonderes Papier.
Dort können die Menschen wichtige Sachen auf-schreiben.
Das kann manchmal sehr wichtig sein.
Zum Beispiel:

  • Vielleicht haben Sie einen Unfall.
  • Oder sie haben einen Schlag-Anfall.

Deshalb können Sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.

Dann können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für Sie.
Dafür ist es wichtig:
Dass Sie eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Damit die Betreuung so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.

Hier können Sie mehr Infos zur gesetzlichen Betreuung lesen:
Rechtliche Betreuung

Diese Sachen regelt die Betreuungs-Verfügung

In der Betreuungs-Verfügung
können Sie ihre Wünsche für die Betreuung auf-schreiben.
Und der Betreuer oder die Betreuerin
muss diese Wünsche be-achten.

Sie können zum Beispiel auf-schreiben:

  • Welcher Mensch die gesetzliche Betreuung machen soll.
  • Oder wer das nicht machen soll.
  • Und wo Sie wohnen wollen:

Sie können auch auf-schreiben:
Welche Sachen der Arzt machen darf.
Zum Beispiel:

Und Sie können bestimmen:
Welche Sachen der Betreuer machen soll.
Zum Beispiel:
Für welche Freunde
an Weihnachten ein Geschenk gekauft werden soll.

Für die Betreuungs-Verfügung ist wichtig:
Dass Sie gut darüber nach-denken,
welche Sachen Sie sich für die Betreuung wünschen.
Und dass Sie die Wünsche dann genau auf-schreiben.

So können Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben

Für das Schreiben von der Betreuungs-Verfügung gibt es keine Regeln.
Sie können ihre Wünsche
einfach auf ein Blatt Papier schreiben.
 
Diese Sachen müssen auf der Betreuungs-Verfügung stehen:

  • Der Ort, an dem Sie wohnen.
  • Das Datum von dem Tag,
    an dem Sie die Betreuungs-Verfügung schreiben.
  • Und Ihre Unterschrift.

Sie können die Betreuungs-Verfügung
auch regel-mäßig wieder unter-schreiben.
Zum Beispiel:

  • 1-mal im Jahr
  • oder 1-mal in 2 Jahren.

Dafür müssen Sie dann auch wieder das Datum auf-schreiben.
Dann weiß das Betreuungs-Gericht:
Dass Sie die Betreuungs-Verfügung noch ernst meinen.

Einige Ämter haben ein Formular für die Betreuungs-Verfügung.
Das ist ein Papier:
Wo die Menschen ihre Wünsche für die Betreuung
rein-schreiben können.
 
Hier gibt es zum Beispiel so ein Formular:
Vordruck vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Achtung: Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.

So können Sie die Betreuungs-Verfügung aufbewahren

Legen Sie die Betreuungs-Verfügung an einen Ort:
Wo sie leicht gefunden werden kann.
Zum Beispiel:
In einer Schublade im Schreib-Tisch.

Sie können auch einem Menschen erzählen:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.
Das sollte aber ein Mensch sein,
dem Sie vertrauen.
Zum Beispiel:

  • Einem Freund oder einer Freundin,
  • einem Menschen aus der Familie
  • oder dem Partner oder der Partnerin.

Oder Sie legen einen Zettel in den Geld-Beutel.
Auf dem Zettel steht dann:
Wo die Betreuungs-Verfügung liegt.

Das Betreuungs-Gericht muss die Information bekommen,
dass Sie eine Betreuungs-Verfügung haben.
Nur dann kann das Betreuungs-Gericht
auch Ihre die Wünsche be-achten.

Das Betreuungs-Gericht bestimmt viele Sachen

Das Betreuungs-Gericht bestimmt zum Beispiel:

  • Welcher Mensch die Betreuung machen soll.
  • Und ab wann der Betreuer die Sachen machen darf.

Das Betreuungs-Gericht prüft auch die Betreuungs-Verfügung.
Zum Beispiel:
Frau Sommer bekommt eine gesetzliche Betreuung.
Sie hat in ihre Betreuungs-Verfügung geschrieben:
Dass ihre Tante Paula nicht ihre Betreuerin werden soll.
Dann darf das Betreuungs-Gericht die Tante Paula
nicht zur Betreuerin bestimmen.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer
die Wünsche aus der Betreuungs-Verfügung be-achtet.

Sie können eine Betreuungs-Verfügung und eine Vorsorge-Vollmacht schreiben

Sie können eine Betreuungs-Verfügung
und eine Vorsorge-Vollmacht haben.
Das sind beides wichtige Papiere.
Die Betreuungs-Verfügung können alle Menschen schreiben.
Aber die Vorsorge-Vollmacht können nur Menschen schreiben:
Die voll geschäfts-fähig sind.
Nur dann ist die Vorsorge-Vollmacht auch gültig.

Hier können Sie mehr über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
Vorsorge-Vollmacht

Das ist gut an der Betreuungs-Verfügung

Sie können viele wichtige Sachen auf-schreiben:
Damit die Betreuung genau so gemacht wird,
wie Sie sich das wünschen.

versuchen Ihre Wünsche zu be-achten.
Und das Betreuungs-Gericht passt auf:
Dass der Betreuer eine gute Arbeit macht.
 
Sie können die Betreuungs-Verfügung auch schreiben:
Wenn Sie nicht voll geschäfts-fähig sind.

Das ist nicht so gut an der Betreuungs-Verfügung

Das Betreuungs-Gericht
muss sich nicht an die Betreuungs-Verfügung halten.
Es kann auch andere Sachen bestimmen.
 
Vielleicht gibt es Streit:
Wenn Sie beim Schreiben von der Betreuungs-Verfügung
nicht voll geschäfts-fähig waren.

Mehr Informationen
 
Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache zur Betreuungs-Verfügung lesen.

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