Diese Aufgaben hat die rechtliche Betreuung
Der oder die
darf nur die Sachen machen,
die betreute Menschen selbst nicht mehr machen können.
Welche Sachen das sind,
bestimmt das .
Dafür muss das den Menschen kennen.
Es muss genau wissen,
welche Sachen der Mensch noch selber machen kann.
Betreuung bei den Geld-Sachen
Das muss der oder die bei der Betreuung
bei den Geld-Sachen machen:
- Er muss sich darum kümmern:
Dass der betreute Mensch
seinen vom bekommt. - Er muss die Rechnungen bezahlen.
Zum Beispiel:- Für das ,
- Für die
- oder für den Strom.
- Er muss verschiedene schreiben.
Zum Beispiel:- Den für von der .
- Wenn die betreute Person braucht.
- Einen für .
- Oder den für die .
- Er muss die machen.
Alle Menschen müssen bezahlen.
Wenn sie arbeiten.
Manche Menschen müssen eine machen.
Das müssen sie 1Mal im Jahr machen.
Die müssen sie beim abgeben.
Das bestimmt dann:
Wie viel die Person bezahlen muss.
Oder ob sie zurück bekommt.
Manche Sachen muss das erlauben.
Bevor der etwas macht.
Zum Beispiel:
- Wenn der
die Wohnung vom betreuten Menschen will. - Wenn er das Haus vom betreuten Menschen verkaufen will.
- Und für bestimmte mit der Bank.
Zum Beispiel:
Wenn der betreute Mensch viel Geld gespart hat.
Der muss immer genau auf-schreiben:
Welche er für den betreuten Menschen macht.
Und er muss alle Rechnungen und gut auf-heben.
Das prüft dann:
Ob er eine gute Arbeit gemacht hat.
Betreuung bei der Gesundheit
Der betreute Mensch soll selber entscheiden:
Ob der Arzt eine Behandlung machen soll.
Aber manchmal kann das der Mensch nicht mehr gut entscheiden.
Dann muss das der oder die machen.
Der oder die
kümmert sich zum Beispiel darum:
- Bei welcher der betreute Mensch ist.
- Zu welchem Arzt oder Kranken-Haus er geht.
- Welche Behandlung der Arzt machen soll.
Zum Beispiel:
Wenn eine gemacht werden soll. - Oder ob ein
dem betreuten Menschen zu Hause helfen soll.
Bei manchen Sachen muss der
das fragen.
Zum Beispiel:
- Wenn eine gefährliche
bei dem betreuten Menschen gemacht werden muss. - Oder wenn eine gemacht werden muss.
Und der betreute Mensch kann dabei sterben.
Oderer kann eine davon bekommen.
Manche gefährlichen Behandlungen
dürfen aber auch sofort gemacht werden.
Auch wenn das
die Behandlung noch nicht erlaubt hat.
Zum Beispiel:
- Wenn der betreute Mensch durch die Behandlung am Leben bleibt.
- Oder wenn er dann keine Behinderung bekommt.
Betreuung bei den Wohnungs-Sachen
Das muss der oder die
bei Wohnungs-Sachen machen:
- Sie kümmert sich darum:
Dass der betreute Mensch eine Wohnung findet.
- Und dass er die bezahlt.
- Sie schreibt verschiedene .
Zum Beispiel:- Für das
- oder für den .
Der kann auch entscheiden,
wo der betreute Mensch leben soll.
Zum Beispiel:
- In welcher Stadt
oder in welchem Dorf. - In der eigenen Wohnung
oder in einem .
Der kümmert sich auch darum,
wenn es Probleme mit der Wohnung gibt.
Dann spricht er zum Beispiel:
- Mit dem ,
- mit dem Hausmeister
- oder mit den Menschen vom Amt.
Zustimmung zur Freiheits-Entziehung
Wenn der betreute Mensch eine hat.
Dann kann er für andere Menschen gefährlich werden.
Zum Beispiel:
- Er verletzt sich selbst.
- Oder er verletzt andere Menschen schwer.
Dann kann das bestimmen:
Dass der Mensch
in einer geschlossenen Einrichtung wohnen soll.
Zum Beispiel:
- Für 1 Jahr
- oder für 2 Jahre.
Der oder die
muss dem sagen:
Wenn der betreute Mensch sich nicht mehr selbst verletzt.
Oder wenn er nicht mehr für andere Menschen gefährlich ist.
Das bestimmt dann:
Dass der betreute Mensch
wieder in seiner eigenen Wohnung leben kann.
Die Post und die E-Mails von dem betreuten Menschen
- Die Post,
- die E-Mails
- und die Telefon-Gespräche
von jedem Menschen sind besonders geschützt.
Das bedeutet:
Kein Mensch darf die Briefe von einem anderen Menschen lesen.
Und kein Mensch darf die Telefon-Gespräche mit-hören.
Wenn der andere Mensch das nicht will.
Das muss es erst erlauben:
Dass der
die Briefe von einem betreuten Menschen öffnen darf.
Und dass er die E-Mails lesen darf.