Gesetzliche Betreuung – Diese Rechte haben Sie
Wenn Menschen 18 Jahre alt sind,
dann sind sie erwachsen.
Das bedeutet:
Sie müssen viele Sachen selbst .
Und sie müssen viele rechtliche Sachen selbst machen.
Zum Beispiel:
- ein bei einer Bank eröffnen,
- oder einen
- oder einen unterschreiben.
Manche Menschen können das aber nicht.
Oder sie können es für eine bestimmte Zeit nicht.
Zum Beispiel:
- weil sie einen Unfall hatten,
- weil sie sehr krank sind,
- weil sie eine haben,
- weil sie eine Lern-Schwierigkeit haben,
oder weil sie sind.
Alle diese Menschen können Unterstützung bekommen.
Zum Beispiel:
- einen gesetzlichen
- oder eine .
Das bedeutet:
Die Menschen bekommen eine gesetzliche Betreuung.
Der Betreuer oder die Betreuerin sollen dann heraus-finden:
- Was der betreute Mensch will.
- Und wobei er gesetzliche Betreuung braucht.
Dann soll der Betreuer oder die Betreuerin
über viele Sachen entscheiden.
Dabei muss der Betreuer oder die Betreuerin die Wünsche
von dem betreuten Menschen be-achten.
Betreute Menschen und ihre Familien haben sehr viele Rechte.
Hier können Sie viele über diese Rechte lesen.
Seit dem Jahr 2023 gibt es ein neues Betreuungs-.
Betreute Menschen haben jetzt mehr Rechte.
Dazu können Sie auf verschiedenen -Seiten viele Infos lesen.
Zum Beispiel hier:
Die Infos gibt es aber nicht in Leichter Sprache!
Wann ein erwachsener Mensch
eine gesetzliche Betreuung bekommt
Beispiel 1:
Sie möchten eine gesetzliche Betreuung haben.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine Lern-Schwierigkeit haben.
Und deshalb viele Briefe vom nicht verstehen.
Dann können Sie zum gehen.
Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Sie müssen einen Antrag schreiben.
Oder Sie können den Antrag mündlich machen.
Das bedeutet:
Sie sagen dem Amts-Gericht,
dass sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.
Beispiel 2:
- Ein Arzt oder eine Ärztin
- ein oder eine Therapeutin
- oder Ihre Familie
gehen zum Amts-Gericht.
Und sie das Amts-Gericht darüber:
Dass Sie wahrscheinlich eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Dann prüft das Amts-Gericht:
Ob Sie wirklich eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Das Gespräch mit dem Betreuungs-Amt und der Sozial-Bericht
Bevor das
wegen der gesetzlichen Betreuung beginnt:
Müssen verschiedene Sachen gemacht werden.
Zum Beispiel:
- Ein Gespräch mit den Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen vom Betreuungs-Amt - und ein von einem Sach-Verständigen.
Das ist ein Fachmann.
Das Gespräch mit den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen
vom Betreuungs-Amt
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wollen Sie kennen-lernen.
Und sie wollen heraus-finden:
- Ob Sie gesund sind.
- Ob Sie eine Familie haben,
die sich um Sie kümmert. - Ob Sie Freunde und Freundinnen
- und Bekannte haben.
- Wo Sie wohnen.
- Wie Sie leben.
- Und ob Sie arbeiten.
Denn das Betreuungs-Amt will heraus-finden:
Ob Sie vielleicht gar keine Betreuung brauchen.
Vielleicht können Ihnen auch andere Sachen helfen.
Zum Beispiel.
- Sie bekommen mehr Unterstützung von Ihrer Familie.
- Sie bekommen eine Reha,
damit Sie wieder richtig gesund werden. - Oder Sie bekommen Hilfe von einer Schuldner--Stelle.
Weil Sie große Geld-Probleme haben.
Denn das Betreuungs-Amt muss Sie erst gut beraten:
Bevor Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Außerdem muss das Betreuungs-Amt heraus-finden:
Ob vielleicht andere Menschen
Ihre gesetzliche Betreuung machen können.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- oder Freunde oder Freundinnen.
Das Betreuungs-Amt muss das Gericht dann darüber informieren:
Was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heraus-gefunden haben.
Das bedeutet:
Das Betreuungs-Amt muss einen Bericht machen.
Der Bericht heißt: -Bericht.
Den Bericht kann das Betreuungs-Amt unterschiedlich machen.
Zum Beispiel:
- am Telefon,
- bei einem Gespräch im Gericht
- oder schriftlich.
Das bedeutet:
Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vom Betreuungs-Amt
schreiben auf:
Was sie heraus-gefunden haben.
Das Sach-Verständigen-Gutachten
Das ist ein Bericht von einem Sach-Verständigen
oder einer Sach-Verständigen.
Das kann zum Beispiel:
- ein Arzt oder eine Ärztin für seelische Krankheiten sein.
- oder Ärzte und Ärztinnen,
die viel über seelische Krankheiten wissen.
Zuerst muss der Arzt oder die Ärztin:
- mit Ihnen sprechen,
- und Sie .
Dann kann der Arzt oder die Ärztin
auch andere Arzt-Berichte von Ihnen lesen.
Denn alle diese Sachen können dabei helfen heraus zu finden:
- Ob Sie eine Betreuung brauchen.
- Und für welche Sachen Sie Betreuung brauchen.
Dann schreibt der
oder die Sach-Verständige einen Bericht.
Der Bericht heißt: Gutachten.
In dem Bericht steht:
- Ob Sie wirklich eine Betreuung brauchen,
- ob es andere Hilfen oder Unterstützung gibt,
- für welche Sachen Sie eine Betreuung brauchen.
Zum Beispiel:- für Geld-Sachen,
- oder für die .
- Und wie lange Sie die Betreuung brauchen.
Das Gutachten schickt der Sach-Verständige
oder die Sach-Verständige dann an das Amts-Gericht.
Dieses Recht haben Sie!
Sie können das Gutachten lesen,
bevor Sie zur zum Amts-Gericht gehen müssen.
Die Anhörung ist ein wichtiger Termin
beim Amts-Gericht.
Dort werden Sie angehört.
Das bedeutet:
Wichtige Menschen vom Gericht
sprechen mit Ihnen über die gesetzliche Betreuung.
Andere Hilfen und Unterstützung
Das Gericht liest dann das Gutachten.
Danach prüft das Gericht:
Ob andere Menschen Ihnen helfen können.
Und Sie unterstützen können.
Zum Beispiel:
- Ihre Familie,
wenn Sie Probleme bei Geld-Sachen haben. - Freunde und Freundinnen,
wenn Sie Briefe vom Amt bekommen. - Nachbarn und Nachbarinnen,
wenn Sie Hilfe beim Einkaufen brauchen. - oder eine ,
wenn Sie Unterstützung beim Duschen brauchen.
Wenn Sie diese Hilfe von anderen Menschen bekommen können,
dann wird die gesetzliche Betreuung .
Das bedeutet:
Sie bekommen keine gesetzliche Betreuung.
Das Gerichts-Verfahren – Die Anhörung beim Gericht
Das Gericht muss mit Ihnen über die gesetzliche Betreuung sprechen.
Dieses Gespräch heißt: Anhörung.
Dieses Recht haben Sie!
Die Anhörung muss dort gemacht werden,
wo Sie wohnen.
Zum Beispiel: in der Stadt in der Sie wohnen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Abkürzung dafür ist: FamFG.
Sie können nicht sprechen.
Oder Sie können nicht sagen:
Welche Wünsche Sie für Ihre Betreuung haben.
Dann muss das Gericht einen Verfahrens-Pfleger
oder eine Verfahrens-Pflegerin anhören.
Dieses Recht haben Sie!
Sie können selbst einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen.
Das ist aber wichtig:
Der Betreuer oder die Betreuerin
muss die Betreuung gut machen können.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Betreuer oder die Betreuerin müssen für die Aufgabe ge-eignet sein.
Sie können einen Betreuer oder eine Betreuerin auch ablehnen.
Das bedeutet:
Sie können es sagen,
wenn ein Mensch Ihre Betreuung nicht machen soll.
Am Ende von der Anhörung muss das Gericht sagen:
Wann die Betreuung wieder von einem Gericht geprüft werden muss.
Zum Beispiel:
Sie wollten eine Betreuung haben.
Dann muss Ihre Betreuung
spätestens nach 7 Jahren wieder geprüft werden.
Das bedeutet:
Die Betreuung kann schon früher geprüft werden.
Aber sie darf nicht später als nach 7 Jahren geprüft werden.
Sie wollten keine Betreuung haben.
Dann muss die Betreuung nach 2 Jahren wieder geprüft werden.
Das passiert nach dem Termin beim Gericht
Nach dem Termin beim Gericht:
muss das Gericht seine Entscheidung mitteilen.
Diese Entscheidung heißt in schwerer Sprache: Beschluss.
Das bedeutet:
Das Gericht muss verschiedene:
- Menschen
- und Ämter informieren.
Zum Beispiel:- Den Menschen,
der die Betreuung bekommen soll, - den Menschen,
der die Betreuung machen soll, - den Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin
- und das Betreuungs-Amt.
- Den Menschen,
Beim Gerichts-Verfahren zur Betreuung –
Welche Rechte Sie haben
Infos und Erklärungen zum Gerichts-Verfahren
Das Amts-Gericht muss Sie darüber informieren:
Dass Sie vielleicht eine Betreuung bekommen sollen.
Diese Infos müssen Sie bekommen:
- Warum das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
- Wie das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
- Was es bedeutet:
Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen. - Welche Sachen der gesetzliche Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin dann vielleicht für Sie macht.
- Was Sie bezahlen müssen,
wenn Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen.
Sie sind rechtlich verfahrens-fähig
Das bedeutet:
Sie können selbst bei dem Betreuungs-Verfahren mit-machen.
Wenn das Betreuungs-Verfahren beginnt,
können Sie selbst noch viele Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Sie können sich einen Anwalt oder eine suchen.
Der Anwalt oder die Anwältin können Ihnen
bei den Betreuungs-Verfahren helfen. - Sie können schreiben.
- Und sie können eine
gegen den Beschluss vom Gericht schreiben.
Sie haben vielleicht nur sehr wenig Geld.
Das bedeutet:
Sie können den Anwalt oder die Anwältin nicht bezahlen.
Dann können Sie Geld vom Staat bekommen.
Das Geld heißt: Verfahrens-Kosten-Hilfe oder .
Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema:
Prozess-Kosten-Hilfe lesen.
Hilfe von einem Verfahrens-Pfleger oder einer Verfahrens-Pflegerin
Der Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin
hilft Ihnen bei dem Betreuungs-Verfahren beim Gericht.
Der Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin
hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
Sie sollen heraus-finden:
- Was Sie sich wünschen
- und was Sie wollen.
Sie sollen Ihnen erklären:
- Warum das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
- Wie das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
- Was eine gesetzliche Betreuung für Sie bedeutet.
- Und welche Rechte Sie haben.
Zum Beispiel: Beim Gericht.
Sie haben das Recht auf Anhörung eines Menschen,
dem Sie vertrauen
Sie haben einen Menschen,
der Sie sehr gut kennt.
Und dem Sie schon viele wichtige Sachen erzählt haben.
Das bedeutet: Sie diesem Menschen.
Das kann zum Beispiel:
- ein Freund oder eine Freundin sein
- oder ein Bruder oder eine Schwester.
Sie können verlangen:
dass dieser Mensch beim Gericht sprechen darf.
Dass er sich für Sie stark machen darf.
Sie haben das Recht auf ein Gespräch beim Amts-Gericht
Bevor das Betreuungs-Verfahren gemacht wird,
können Sie mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin
vom Amts-Gericht sprechen.
Bei dem Gespräch können Sie sagen:
- Wie sie jetzt leben.
Ob Sie Zum Beispiel schon eine Betreuung haben: - Welche Wünsche Sie haben.
- Ob Sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.
- Und wobei Ihnen die gesetzliche Betreuung vielleicht helfen kann.
Ihr ehren-amtlicher Betreuer oder die ehren-amtliche Betreuerin
können bei dem Gespräch beim Amts-Gericht dabei sein.
Wenn Sie das wollen.
Sie können den gesetzlichen Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin vor der Betreuung kennen-lernen.
Darüber müssen Sie mit dem Betreuungs-Amt sprechen.
Das Betreuungs-Amt kann dann ein Treffen machen.
Sie können sich gegen den Beschluss vom Amts-Gericht wehren
Das bedeutet:
Sie können eine Beschwerde schreiben an das Amts-Gericht.
Oder Sie können die Beschwerde mündlich machen.
Das bedeutet:
Sie sprechen mit einem Mitarbeiter
oder einer Mitarbeiterin vom Amts-Gericht.
Sie sagen: Dass Sie mit dem Beschluss vom Amts-Gericht
sind.
Das ist wichtig!
Sie haben den Beschluss vom Amts-Gericht bekommen.
Dann müssen Sie Ihre Beschwerde sehr schnell machen.
Manchmal haben Sie für die Beschwerde nur 2 Wochen Zeit.
Manchmal haben Sie auch 4 Wochen Zeit.
Das steht in dem Beschluss.
Einwilligungs-Vorbehalt und Geschäfts-Unfähigkeit
Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung sind weiter geschäfts-fähig.
Das bedeutet:
Sie können wichtige Sachen selbst entscheiden.
Zum Beispiel:
Sie können weiter Verträge unterschreiben.
Und Sie können Sachen kaufen.
Manchmal gibt es aber auch Probleme.
Zum Beispiel:
Sie haben einen Vertrag unterschrieben.
zum Beispiel: einen Mietvertrag.
Sie verstehen aber nicht,
was in dem Vertrag drin steht.
Oder Sie kaufen Sachen,
die Sie gar nicht brauchen.
Dann kann das Amts-Gericht sagen:
Sie bekommen einen Einwilligungs-Vorbehalt.
Das bedeutet:
Sie müssen bei bestimmten Entscheidungen
erst mit Ihrem gesetzlichen Betreuer
oder Ihrer gesetzlichen Betreuerin sprechen.
Der Einwilligungs-Vorbehalt bedeutet aber nicht:
Dass Sie geschäfts-unfähig sind.
Er soll sie nur vor falschen Entscheidungen schützen.
Das Amts-Gericht kann aber auch sagen:
Sie sind jetzt geschäfts-unfähig.
Dann dürfen Sie wichtige Sachen nicht mehr alleine entscheiden.
Und sie dürfen keine Verträge mehr unterschreiben.
Was Sie immer selbst entscheiden können,
wenn Sie einen Einwilligungs-Vorbehalt haben
Sie haben einen Einwilligungs-Vorbehalt.
Trotzdem können Sie manche Sachen immer selbst entscheiden.
Zum Beispiel:
- dass Sie heiraten wollen
- oder dass sie ein schreiben wollen.
Dafür brauchen Sie keinen anderen Menschen fragen.
Wichtige Infos zu den gesetzlichen Betreuern
und Betreuerinnen
Ob Sie sich ihren gesetzlichen Betreuer
oder ihre gesetzliche Betreuerin selbst aussuchen können
Ja, das können Sie.
Zum Beispiel,
wenn Sie einen Menschen haben:
- dem sie vertrauen,
- auf den Sie sich verlassen können.
Das bedeutet:- Er kommt immer pünktlich.
- Er macht immer das,
was er versprochen hat. - Er kommt immer,
wenn Sie ihn brauchen.
- der Ihre Betreuung gut machen kann
- und der die Betreuung machen will.
Wenn Sie so einen Menschen haben,
dann kann er die gesetzliche Betreuung machen.
Wenn Sie das wollen.
Welche Pflichten ein gesetzlicher Betreuer
oder eine gesetzliche Betreuerin hat
Ein Betreuer oder eine Betreuerin:
- hat verschiedene Aufgaben
- und hat verschiedene .
Zum Beispiel:
- Der Betreuer oder die Betreuerin muss heraus-finden,
was Sie sich wünschen.
Zum Beispiel:- Wie Sie wohnen wollen.
- Welche Sachen Sie in Ihrer Freizeit machen wollen.
- Was Sie brauchen,
damit Sie gut leben können.
- Der Betreuer oder die Betreuerin muss Kontakt zu Ihnen haben.
Das bedeutet:
Der Betreuer oder die Betreuerin muss sie besuchen.
Und sie müssen über viele Sachen sprechen. - Der Betreuer oder die Betreuerin muss Sie so unterstützen:
Dass Sie viele Sachen selbst machen können.
Oder dass Sie viele Sachen wieder selbst entscheiden können.
Dürfen Sie das sagen,
wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin nicht haben wollen?
Ja, das dürfen Sie sagen.
Zum Beispiel:
- Sie streiten sich mit Ihrem Betreuer
immer wieder über verschiedene Sachen. - Oder die Betreuerin entscheidet viele Sachen,
die Sie nicht wollen.
Das bedeutet:
Sie verstehen sich vielleicht nicht so gut
mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin.
Dann können Sie das sagen.
Sie bekommen dann einen anderen Betreuer
oder eine andere Betreuerin.
Eine Betreuungs-Verfügung ist wichtig
Eine Betreuungs-Verfügung ist ein wichtiges Papier.
Darin können Sie aufschreiben:
Wer Ihre Betreuung machen soll.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie mal sehr krank sind.
- Wenn sie eine Behinderung bekommen.
- Oder wenn Sie älter werden.
Und viele Sachen nicht mehr so gut selbst entscheiden können.
Deshalb ist es gut,
wenn Sie eine Betreuungs-Verfügung schreiben,
wenn es Ihnen noch gut geht.
Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema:
Betreuungs-Verfügung lesen.
Wie ein beruflicher Betreuer oder eine berufliche Betreuerin sein muss
Manche Menschen haben den Beruf gesetzlicher Betreuer
oder gesetzliche Betreuerin gelernt.
Oder es sind Menschen,
die diese Aufgabe sehr spannend finden.
Und viel über die gesetzliche Betreuung gelernt haben.
Berufliche Betreuer und Betreuerinnen müssen:
- andere Menschen gerne unterstützen wollen,
- Respekt vor anderen Menschen haben,
- Menschen so wie sie sind,
- sein,
- und sie müssen viele Sachen über die gesetzliche Betreuung wissen.
- eine besondere haben.
Die Versicherung heißt:
Berufs-Haftpflicht-Versicherung. - bei einem Betreuungs-Amt eingetragen sein.
Das bedeutet:
Das Betreuungs-Amt kennt den beruflichen Betreuer
oder die berufliche Betreuerin.
Wie ein ehren-amtlicher Betreuer
oder eine ehren-amtliche Betreuerin sein muss
Ehren-amtliche Betreuer oder ehren-amtliche Betreuerinnen müssen:
- andere Menschen gerne unterstützen wollen,
- Respekt vor anderen Menschen haben,
- Menschen so akzeptieren wie sie sind
- und zuverlässig sein.
- beim Amts-Gericht ein Führungs-Zeugnis vorzeigen.
Das ist ein wichtiges Papier.
In dem Papier steht zum Beispiel:
Ob der Mensch eine gemacht hat. - beim Gericht eine -Auskunft zeigen.
Das ist ein wichtiges Papier.
In dem Papier steht zum Beispiel:
Ob ein Mensch Schulden hat.
Das Gericht prüft dann:
ob der Mensch eine ehren-amtliche Betreuung machen kann.
Wer Betreuer und Betreuerinnen kontrolliert
Betreuer und Betreuerinnen müssen 1 Mal im Jahr
einen Bericht schreiben.
Den Bericht müssen sie zum Amts-Gericht schicken.
In dem Bericht müssen zum Beispiel diese Sachen stehen:
- Wie oft der Betreuer oder die Betreuerin Kontakt
zu dem betreuten Menschen hatte.
Das bedeutet:- Sie haben am Telefon zusammen gesprochen.
- Der Betreuer oder die Betreuerin hat sich
mit dem betreuten Menschen getroffen.
- Wie es dem betreuten Menschen geht.
Zum Beispiel:- Ob die Behinderung oder die Krankheit schlimmer geworden ist.
- Ob der betreute Mensch vielleicht
noch mehr Unterstützung braucht - Oder was er vielleicht schon wieder alleine machen kann.
- Ob der Betreuer oder die Betreuerin Sachen machen musste,
obwohl der betreute Mensch das nicht wollte.
Und welche Sachen das waren. - Warum der betreute Mensch auch weiter eine Betreuung braucht.
- Oder ob eine ehren-amtliche Betreuung gemacht werden soll.
Das Amts-Gericht liest den Bericht.
Aber das Amts-Gericht prüft nicht:
Ob die Sachen stimmen,
die in dem Bericht stehen.
Sie können Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin selbst kontrollieren
Sie können zum Amts-Gericht gehen.
Dort können Sie die Berichte über Ihre Betreuung lesen.
So können Sie prüfen:
Ob der Betreuer oder die Betreuerin
richtige Sachen auf-geschrieben hat.
Wenn der Betreuer oder die Betreuerin
falsche Sachen auf-geschrieben hat,
dann können Sie eine Beschwerde beim Amts-Gericht machen.
Sie können eine gesetzliche Betreuung rück-gängig machen
Das bedeutet:
Sie können sagen,
wenn sie die gesetzliche Betreuung nicht mehr wollen.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Oder Ihr Betreuer und Ihre Betreuerin schreibt den Antrag.
Das Amts-Gericht muss dann prüfen:
Ob die Betreuung auf-gehoben werden kann.
Das bedeutet: Ob Sie noch eine Betreuung brauchen.
Zum Beispiel:
Sie waren sehr krank.
Jetzt sind Sie aber wieder gesund.
Und Sie können wieder selbst über wichtige Sachen entscheiden.
Dann muss das Amts-Gericht die Betreuung aufheben.
In schwerer Sprache heißt das:
Es gibt keinen Grund mehr für die gesetzliche Betreuung.
Wie lange eine gesetzliche Betreuung dauern kann
Sie bekommen nur so lange eine gesetzliche Betreuung,
so lange Sie diese brauchen.
Wenn es keinen Grund mehr für die gesetzliche Betreuung gibt,
dann muss sie auf-gehoben werden.
Das bedeutet: Sie haben dann keine gesetzliche Betreuung mehr.
Für welche Sachen es eine gesetzliche Betreuung gibt
Das Amts-Gericht bestimmt:
Für welche Sachen Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen sollen.
Dann dürfen Sie auch nur für diese Sachen Unterstützung bekommen.
Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr über das Thema:
Aufgaben von der gesetzlichen Betreuung lesen.
Dürfen Menschen mit gesetzlicher Betreuung bei Wahlen mit-machen?
Ja, Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung
dürfen bei Wahlen mit-machen.
Zum Beispiel:
- bei Bundestags-Wahlen,
- bei
- oder bei Landtags-Wahlen.
Das hat ein Gericht im Jahr 2019 bestimmt.
Außerdem gibt es noch eine neue Regel im .
In der Regel steht:
Menschen können bei der Wahl Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn sie nicht lesen können.
- Oder wenn sie nicht schreiben können.
So können Sie es verhindern:
Dass Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen
Sie können eine schreiben.
In der Vorsorge-Vollmacht können Sie aufschreiben:
Wer für Sie wichtige Sachen entscheiden soll.
Wenn Sie es selbst nicht mehr machen können.
Deshalb ist es gut,
wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht schreiben,
wenn es Ihnen noch gut geht.
Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema:
Vorsorge-Vollmacht lesen.
Wo Sie Hilfe und Beratung bekommen können,
wenn Sie eine gesetzliche Betreuung haben
Diese zum Thema Betreuung gibt es:
- von:
- der ,
- der
- der AWO
- oder dem Sozial-Dienst von den katholischen Frauen.
- Betreuungs-Vereine
Viele Betreuungs-Vereine gehören zu .
Zum Beispiel:- zum ,
- zum
- Betreuungs-Ämter:
- in den Städten
- und Landkreisen.
Sie beraten:
- betreute Menschen
- und ehren-amtliche Betreuer und Betreuerinnen.
Die Beratung bei diesen Beratungs-Stellen kostet kein Geld.
Sie können aber auch zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen.
Dort können Sie Beratung
zum Thema gesetzliche Betreuung bekommen.
Und der Anwalt oder die Anwältin
kann Sie beim Gerichts-Verfahren unterstützen.
Die Beratung und die Hilfe kosten aber Geld.
Sie wollen sich von einem Anwalt oder einer Anwältin
beraten und unterstützen lassen.
Sie haben aber nur wenig Geld.
Dann können Sie:
- und Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema:
Prozess-Kosten-Hilfe
und Hilfe bei Widerspruch und Klage lesen.