Rechtliche Betreuung
![Ein Brief, Geldscheine und Medikamente - alles durchgestrichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14544/08-betreuung_01.webp)
Manche Menschen sind sehr krank.
Oder sie haben eine sehr .
Deshalb können sie vielleicht manche wichtigen Sachen
nicht selber bestimmen.
Zum Beispiel:
- Sie können vielleicht keine wichtigen Papiere selber schreiben.
- Sie wissen vielleicht nicht genau:
Für welche wichtigen Sachen sie Geld bezahlen müssen.
Und wie viel Geld sie bezahlen müssen. - Oder sie wissen vielleicht nicht:
Welche sie nehmen müssen.
![Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14545/08-betreuung_02.webp)
Dann können diese Menschen eine bekommen.
Manchmal heißt das auch: Rechtliche Betreuung.
Das bedeutet:
Ein anderer Mensch bestimmt wichtige Sachen für einen Menschen.
Das Wort für diesen anderen Menschen ist dann:
Gesetzlicher oder gesetzliche Betreuerin.
So können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen
![Eine Hand schreibt etwas auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9556/03_pflegebeduerftig_01.webp)
Sie können selber einen stellen:
Um eine gesetzliche Betreuung zu bekommen.
Das können Sie mündlich machen.
Oder Sie können es schriftlich machen.
Der Mündliche Antrag
![Ein mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14546/07_kurzzeitpflege_03.webp)
Mündlich einen Antrag stellen bedeutet:
Sie gehen zum .
Dort sagen Sie:
Dass Sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.
Der schriftliche Antrag
![Eine frau schreibt etwas auf ein Papier. Daneben steht ein Computer.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14547/08-betreuung_03.webp)
Schriftlich einen Antrag stellen bedeutet:
Sie schreiben den Antrag auf Papier.
Oder Sie schreiben den Antrag mit dem Computer.
Hier kommen Sie zu der : Reguvis.
Dort können Sie den Antrag für den Computer runter-laden.
Achtung: Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
![Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9551/01_grundsicherung_09.webp)
Wenn Sie den Antrag geschrieben haben:
Dann schicken Sie ihn mit der Post an das Betreuungs-Gericht.
Es prüft dann:
Ob Sie wirklich eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Wenn das wirklich so ist:
- Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht,
welcher Mensch die gesetzliche Betreuung für Sie machen soll. - Und es bestimmt,
welche Sachen der Mensch für sie entscheiden darf.
Wenn Sie keine gesetzliche Betreuung wollen
![keine gesetzliche Betreuung](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14548/08-betreuung_04.webp)
Vielleicht wollen Sie aber auch keine gesetzliche Betreuung haben.
Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind:
Dann darf kein Mensch Sie dazu zwingen.
Und Sie dürfen sich beim Betreuungs-Gericht :
Wenn ein Mensch trotzdem
die gesetzliche Betreuung für Sie machen will.
![Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9551/01_grundsicherung_09.webp)
Das Betreuungs-Gericht muss Ihre Beschwerde prüfen.
Und es kann bestimmen:
Dass der Mensch keine gesetzliche Betreuung für Sie machen darf.
Manche Menschen denken:
Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung
müssen immer einen gesetzlichen Betreuer haben.
Das ist auch dann so:
Wenn die Menschen gar keinen gesetzlichen Betreuer wollen.
Aber das stimmt nicht!
Kein Mensch darf die gesetzliche Betreuung für Sie machen:
- Wenn Sie das nicht wollen.
- Und wenn Sie Ihren Willen mit-teilen können.
![Drei Frauen. Eine sagt etwas, eine tippt auf einen Sprach-Computer und die dritte schreibt auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14549/08-betreuung_05.webp)
Willen mit-teilen bedeutet hier zum Beispiel:
- Sie können sagen:
Dass Sie keine gesetzliche Betreuung wollen. - Sie können einen benutzen.
- Oder Sie können auf-schreiben:
Dass Sie keine gesetzliche Betreuung wollen.
Nur wenn Sie selber eine gesetzliche Betreuung wollen:
Dann darf das Betreuungs-Gericht einen Menschen dafür bestimmen.
![Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/8695/01_seelische-behinderung_11.webp)
Sie können auch eine schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie bestimmen:
Welcher Mensch wichtige Sachen für Sie entscheiden darf.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können.
Hier können Sie mehr über die Vorsorge-Vollmacht lesen:
Vorsorge-Vollmacht
Wer die gesetzliche Betreuung bestimmt
![Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9551/01_grundsicherung_09.webp)
Wenn Sie einen bestimmten Menschen
als gesetzlichen Betreuer wollen:
Dann können Sie das zum Betreuungs-Gericht sagen.
Das Betreuungs-Gericht muss Ihnen zuhören.
Und vielleicht bestimmt es den Menschen zum gesetzlichen Betreuer:
Den Sie sich gewünscht haben.
Aber das Betreuungs-Gericht darf auch
einen anderen Menschen bestimmen.
![Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/8695/01_seelische-behinderung_11.webp)
Sie können auch eine Betreuungs-Verfügung schreiben.
Das ist ein besonderes Papier.
Darin können Sie selber bestimmen:
Welcher Mensch Ihr sein soll.
Das Betreuungs-Gericht muss dann versuchen:
Sich an die Betreuungs-Verfügung zu halten.
Hier können Sie mehr dazu lesen: Betreuungs-Verfügung
Wer die gesetzliche Betreuung machen kann
![Ein Mann liest einer Frau etwas vor.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/10335/02_assistenz_01.webp)
Wenn ein bestimmter Mensch
die gesetzliche Betreuung für Sie machen soll:
Dann können Sie diesen Menschen
beim Betreuungs-Gericht vorschlagen.
Das Betreuungs-Gericht muss dann prüfen:
Ob der Mensch die gesetzliche Betreuung für Sie machen darf.
![Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14545/08-betreuung_02.webp)
Diese Menschen können die gesetzliche Betreuung machen:
- ,
- Freunde oder Freundinnen,
- oder Partnerinnen,
- Menschen aus einem
- und oder Berufs-Betreuerinnen.
Sie arbeiten für ein Amt.
Oder sie arbeiten alleine.
Wie lange die gesetzliche Betreuung dauert
![Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9551/01_grundsicherung_09.webp)
Zuerst bestimmt das Betreuungs-Gericht für 6 Monate
einen gesetzlichen Betreuer für Sie.
In schwerer Sprache heißt das: Vorläufige Betreuung.
Wenn die 6 Monate vorbei sind:
Dann prüft das Betreuungs-Gericht,
ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Es kann dann für 7 Jahre
einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen.
In schwerer Sprache heißt das dann: Dauerhafte Betreuung.
Nach 7 Jahren muss das Betreuungs-Gericht wieder prüfen:
Ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Es kann auch bestimmen:
Dass Sie keine mehr brauchen.
Wenn Sie nach einiger Zeit keine gesetzliche Betreuung mehr wollen
![Ein Gericht entscheidet: keine gesetzliche Betreuung.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14550/08-betreuung_06.webp)
Vielleicht haben sie einen gesetzlichen Betreuer.
Aber Sie wollen das nicht mehr länger.
Dann können Sie beim Betreuungs-Gericht einen Antrag stellen.
Das Betreuungs-Gericht muss dann prüfen:
Ob Sie wirklich noch einen gesetzlichen Betreuer brauchen.
Wenn Sie ihn nicht mehr brauchen:
Dann muss das Betreuungs-Gericht
die gesetzliche Betreuung aufheben.
Das bedeutet:
Das Betreuungs-Gericht bestimmt,
dass Sie keine gesetzliche Betreuung mehr bekommen.
Diese Sachen darf der gesetzliche Betreuer entscheiden
![Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14545/08-betreuung_02.webp)
Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Welche Sachen der gesetzliche Betreuer für Sie entscheiden darf.
Dafür gibt es eine Regel:
Nur wenn Sie eine Sache selber nicht mehr entscheiden können,
dann darf der gesetzliche Betreuer diese Sache entscheiden.
![Euro-Geldscheine, daneben ein Mann, der Arme und Schultern hebt.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14551/08-betreuung_07.webp)
Zum Beispiel:
Ein Mann bekommt eine gesetzliche Betreuerin,
weil er selber nicht so gut mit Geld umgehen kann.
Er weiß vielleicht nicht genau:
- Für welche Sachen er Geld bezahlen muss.
- Und wie viel Geld er bezahlen muss.
Deshalb kümmert sich die gesetzliche Betreuerin für ihn um das Geld.
Um alle anderen Sachen kümmert der Mann sich aber selber:
Weil er dabei keine Hilfe braucht.
![ein Betreuungsausweis](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14552/08-betreuung_08.webp)
Jeder gesetzliche Betreuer hat einen Betreuer-Ausweis.
Das ist ein besonderes Papier.
Dort ist auf-geschrieben:
Um welche Sachen der gesetzliche Betreuer
sich kümmern darf.
Er darf sich nur um die Sachen kümmern:
Die im Betreuer-Ausweis stehen.
Hier können Sie mehr dazu lesen:
Aufgaben von der gesetzlichen Betreuung
Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung dürfen wählen gehen
![Ein Mann sitzt an einem Tisch und wählt. Darunter ein Gesetzbuch.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14553/08-betreuung_09.webp)
Auch Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung
dürfen selber wählen gehen.
Zum Beispiel:
- Bei der
- und bei der .
Und Menschen dürfen Hilfe beim Wählen bekommen:
Wenn sie nicht alleine wählen können.
Zum Beispiel:
- Weil sie nicht lesen können
- oder weil sie nicht selber schreiben können.
Das alles ist seit dem Jahr 2020 im auf-geschrieben.
Wer die Arbeit vom gesetzlichen Betreuer prüft
![Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/8695/01_seelische-behinderung_11.webp)
Das Betreuungs-Gericht prüft in jedem Jahr:
Ob der gesetzliche Betreuer seine Arbeit gut macht.
Dafür muss er einen Bericht schreiben.
Und er muss diesen Bericht an das Betreuungs-Gericht schicken.
![Eine Frau im Rollstuhl, daneben steht eine andere Frau und hebt den Zeigefinger.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/14554/08-betreuung_10.webp)
Wenn der gesetzliche Betreuer seine Arbeit nicht gut macht:
Dann können verschiedene Menschen
sich beim Betreuungs-Gericht beschweren.
Zum Beispiel:
- Ärzte,
- Familien-Angehörige
- oder Freunde.
![Drei Männer mit Richter-Talar, darüber eine Waage mit einem Gesetz-Zeichen.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9551/01_grundsicherung_09.webp)
Das Betreuungs-Gericht muss dann die Arbeit
vom gesetzlichen Betreuer prüfen.
Und es kann einen anderen Menschen
zum gesetzlichen Betreuer bestimmen.
Beratung zum Thema gesetzliche Betreuung
![Zwei Frauen sitzen in einem Büro am Schreibtisch. Die eine Frau sitzt in einem Rollstuhl.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/8628/02-bthg_05.webp)
Vielleicht haben Sie noch viele Fragen zur gesetzlichen Betreuung.
Dann können Sie bei verschiedenen Stellen eine bekommen.
Zum Beispiel:
- Bei einem ,
- bei einem Betreuungs-Verein,
- bei einem ,
- bei der
- oder bei für ältere Menschen.
Dort können Sie Unterstützung bekommen.
Beratung von einem Betreuungs-Verein
![Eine Landkarte von Deutschland.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/11966/02_betreuung_u3_3.webp)
In Deutschland gibt es viele Betreuungs-Vereine.
Sie arbeiten zum Beispiel:
- Mit Pflege-Diensten
- und mit der Betreuungs-Behörde zusammen.
Die Betreuungs-Vereine gibt es in jedem .
Das bedeutet:
Die Menschen können überall in Deutschland
Unterstützung von einem Betreuungs-Verein bekommen.
![Drei Frauen unterhalten sich, eine hört aufmerksam zu, eine schreibt etwas auf.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/9145/01_frauen_arbeit_06.webp)
Die Betreuungs-Vereine helfen bei vielen verschiedenen Fragen.
Zum Beispiel:
- Vielleicht will ein Familien-Angehöriger
der gesetzliche Betreuer werden.
Aber er weiß nicht viel darüber.
Dann kann er beim Betreuungs-Verein eine Beratung bekommen. - Oder ein gesetzlicher Betreuer vom Amt weiß nur wenig
über ein bestimmtes Thema.
Dann kann er beim Betreuungs-Verein eine Schulung machen.
Dort kann er mehr über das Thema lernen:
Damit er seine Arbeit besser machen kann.
So können Sie einen Betreuungs-Verein finden:
![Adress-Suche-Feld des Familienratgebers](https://www.familienratgeber.de/assets/bilder/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/110109/Adressuche.webp)
Schauen Sie in der -Suche vom Familien-Ratgeber nach.
Dafür klicken Sie hier: Adressen-Suche
Auf der Seite können Sie nach einem Betreuungs-Verein in Ihrer Nähe suchen.
Die Regeln für die gesetzliche Betreuung
![Gesetzbuch](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/7730/04_Schule4.webp)
Die Regeln für die gesetzliche Betreuung
sind im Bürgerlichen Gesetz-Buch auf-geschrieben.
Die Regeln stehen in den : § 1896 bis § 1908.
Mehr Informationen
![Infos in Leichter Sprache.](https://www.familienratgeber.de/assets/leichte-sprache-illustrationen/_960xAUTO_crop_center-center_none_ns/7417/05_gesundheits-system_08.webp)
Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache
zur gesetzlichen Betreuung bekommen: