Gesetzliche Betreuung – Diese Rechte haben Sie

Eine Frau zeigt mit dem Finger auf verschiedene Bilder.

 

Wenn Menschen 18 Jahre alt sind, 
dann sind sie erwachsen. 

Das bedeutet: 
Sie müssen viele Sachen selbst .
Und sie müssen viele rechtliche Sachen selbst machen. 

Eine Wohnungstüre, davor ein Blatt auf dem "Mietvertrag" steht.

Zum Beispiel: 

  • ein bei einer Bank eröffnen,
  • oder einen
  • oder einen unterschreiben.
Zwei Personen machen das Bett für eine Person, die im Bett liegt.

Manche Menschen können das aber nicht.
Oder sie können es für eine bestimmte Zeit nicht.
Zum Beispiel: 

  • weil sie einen Unfall hatten,
  • weil sie sehr krank sind,
  • weil sie eine haben,
  • weil sie eine Lern-Schwierigkeit haben, 

oder weil sie sind. 

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Alle diese Menschen können Unterstützung bekommen. 
Zum Beispiel: 

  • einen gesetzlichen  
  • oder eine

Das bedeutet: 
Die Menschen bekommen eine gesetzliche Betreuung. 

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch und füllen zusammen ein Dokument aus.

Der Betreuer oder die Betreuerin sollen dann heraus-finden: 

  • Was der betreute Mensch will. 
  • Und wobei er gesetzliche Betreuung braucht.

Dann soll der Betreuer oder die Betreuerin 
über viele Sachen entscheiden. 
Dabei muss der Betreuer oder die Betreuerin die Wünsche 
von dem betreuten Menschen be-achten. 

Gesetzbuch

Betreute Menschen und ihre Familien haben sehr viele Rechte. 
Hier können Sie viele  über diese Rechte lesen. 

Seit dem Jahr 2023 gibt es ein neues Betreuungs-.
Betreute Menschen haben jetzt mehr Rechte.

Ein Infoheft, daneben ein Computer mit Bildschirm.

Dazu können Sie auf verschiedenen -Seiten viele Infos lesen. 
Zum Beispiel hier:

Die Infos gibt es aber nicht in Leichter Sprache!

Wann ein erwachsener Mensch 
eine gesetzliche Betreuung bekommt

Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier, darauf steht "Antrag".

Beispiel 1: 

Sie möchten eine gesetzliche Betreuung haben. 

Zum Beispiel:
Weil Sie eine Lern-Schwierigkeit haben. 
Und deshalb viele Briefe vom nicht verstehen. 
Dann können Sie zum  gehen. 
Dort müssen Sie einen Antrag stellen. 
Das bedeutet: Sie müssen einen Antrag schreiben.

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch und halten einen Antrag in den Händen.

Oder Sie können den Antrag mündlich machen. 
Das bedeutet: 
Sie sagen dem Amts-Gericht, 
dass sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.

Eine Richterin und zwei Richter sitzen nebeneinander. Darüber eine Waage mit einem Gesetzes-Zeichen.

Beispiel 2:

  • Ein Arzt oder eine Ärztin
  • ein  oder eine Therapeutin
  • oder Ihre Familie 

gehen zum Amts-Gericht. 
Und sie  das Amts-Gericht darüber: 
Dass Sie wahrscheinlich eine gesetzliche Betreuung brauchen. 

Dann prüft das Amts-Gericht:
Ob Sie wirklich eine gesetzliche Betreuung brauchen. 

Das Gespräch mit dem Betreuungs-Amt und der Sozial-Bericht

Drei Frauen unterhalten sich, eine hört aufmerksam zu, eine schreibt etwas auf.

Bevor das  
wegen der gesetzlichen Betreuung beginnt:
Müssen verschiedene Sachen gemacht werden.
Zum Beispiel: 

  • Ein Gespräch mit den Mitarbeitern 
    und Mitarbeiterinnen vom Betreuungs-Amt
  • und ein von einem Sach-Verständigen. 
    Das ist ein Fachmann. 
Mehrere Freunde stehen beieinander.

Das Gespräch mit den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen 
vom Betreuungs-Amt 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wollen Sie kennen-lernen. 
Und sie wollen heraus-finden: 

  • Ob Sie gesund sind.
  • Ob Sie eine Familie haben, 
    die sich um Sie kümmert.
  • Ob Sie Freunde und Freundinnen
  • und Bekannte haben.
  • Wo Sie wohnen.
  • Wie Sie leben.
  • Und ob Sie arbeiten. 

Denn das Betreuungs-Amt will heraus-finden: 
Ob Sie vielleicht gar keine Betreuung brauchen. 

Eine Frau sitzt auf einer Liege. Ein Mann drückt gegen ihr Bein.

Vielleicht können Ihnen auch andere Sachen helfen. 
Zum Beispiel. 

  • Sie bekommen mehr Unterstützung von Ihrer Familie.
  • Sie bekommen eine Reha,
    damit Sie wieder richtig gesund werden. 
  • Oder Sie bekommen Hilfe von einer Schuldner--Stelle. 
    Weil Sie große Geld-Probleme haben. 
Gesetzbuch

Denn das Betreuungs-Amt muss Sie erst gut beraten: 
Bevor Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen. 

Dafür gibt es ein Gesetz. 

Zwei Frauen, eine sitzt imRollstuh,die andere steht neben ihr und reckt einen Arm mit geballter Faust in die Luft.

Außerdem muss das Betreuungs-Amt heraus-finden: 
Ob vielleicht andere Menschen 
Ihre gesetzliche Betreuung machen können. 

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • oder Freunde oder Freundinnen. 
Ein Blatt auf dem die Überschrift "Bericht" steht.

Das Betreuungs-Amt muss das Gericht dann darüber informieren:
Was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heraus-gefunden haben. 
Das bedeutet: 
Das Betreuungs-Amt muss einen Bericht machen. 
Der Bericht heißt: -Bericht. 

Eine Frau am Telefon.

Den Bericht kann das Betreuungs-Amt unterschiedlich machen.
Zum Beispiel:

  • am Telefon, 
  • bei einem Gespräch im Gericht
  • oder schriftlich. 
    Das bedeutet: 
    Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vom Betreuungs-Amt 
    schreiben auf: 
    Was sie heraus-gefunden haben. 
Eine Ärztin und ein Arzt.

Das Sach-Verständigen-Gutachten

Das ist ein Bericht von einem Sach-Verständigen 
oder einer Sach-Verständigen.
Das kann zum Beispiel: 

  • ein Arzt oder eine Ärztin für seelische Krankheiten sein. 
  • oder Ärzte und Ärztinnen, 
    die viel über seelische Krankheiten wissen. 
Ein Arzt spricht mit einem Mann.

Zuerst muss der Arzt oder die Ärztin:

  • mit Ihnen sprechen, 
  • und Sie .

Dann kann der Arzt oder die Ärztin 
auch andere Arzt-Berichte von Ihnen lesen. 
Denn alle diese Sachen können dabei helfen heraus zu finden:

  • Ob Sie eine Betreuung brauchen. 
  • Und für welche Sachen Sie Betreuung brauchen. 
Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier.

Dann schreibt der  
oder die Sach-Verständige einen Bericht. 
Der Bericht heißt: Gutachten. 
In dem Bericht steht: 

  • Ob Sie wirklich eine Betreuung brauchen, 
  • ob es andere Hilfen oder Unterstützung gibt,
  • für welche Sachen Sie eine Betreuung brauchen.
    Zum Beispiel:
    • für Geld-Sachen,
    • oder für die .
  • Und wie lange Sie die Betreuung brauchen. 

Das Gutachten schickt der Sach-Verständige
oder die Sach-Verständige dann an das Amts-Gericht. 

Eine Richterin und zwei Richter sitzen nebeneinander. Darüber eine Waage mit einem Gesetzes-Zeichen.

Dieses Recht haben Sie!

Sie können das Gutachten lesen, 
bevor Sie zur zum Amts-Gericht gehen müssen. 

Die Anhörung ist ein wichtiger Termin 
beim Amts-Gericht. 

Dort werden Sie angehört. 
Das bedeutet: 
Wichtige Menschen vom Gericht 
sprechen mit Ihnen über die gesetzliche Betreuung. 

Ein Blatt auf dem die Überschrift "Bericht" steht.

Andere Hilfen und Unterstützung

Das Gericht liest dann das Gutachten. 
Danach prüft das Gericht: 
Ob andere Menschen Ihnen helfen können. 
Und Sie unterstützen können. 

Zwei Frauen beim Einkaufen. Eine Frau sitzt im Rollstuhl, die andere schiebt einen Einkaufswagen.

Zum Beispiel:

  • Ihre Familie,
    wenn Sie Probleme bei Geld-Sachen haben. 
  • Freunde und Freundinnen, 
    wenn Sie Briefe vom Amt bekommen.
  • Nachbarn und Nachbarinnen, 
    wenn Sie Hilfe beim Einkaufen brauchen.
  • oder eine
    wenn Sie Unterstützung beim Duschen brauchen. 

Wenn Sie diese Hilfe von anderen Menschen bekommen können, 
dann wird die gesetzliche Betreuung

Das bedeutet: 
Sie bekommen keine gesetzliche Betreuung. 

Das Gerichts-Verfahren – Die Anhörung beim Gericht

Das Gericht muss mit Ihnen über die gesetzliche Betreuung sprechen. 

Dieses Gespräch heißt: Anhörung. 

Gesetzbuch

Dieses Recht haben Sie!

Die Anhörung muss dort gemacht werden, 
wo Sie wohnen. 
Zum Beispiel: in der Stadt in der Sie wohnen. 

Das steht in einem Gesetz. 
Das Gesetz heißt: 
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen 
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Abkürzung dafür ist: FamFG.

Sie können nicht sprechen. 
Oder Sie können nicht sagen: 
Welche Wünsche Sie für Ihre Betreuung haben. 
Dann muss das Gericht einen Verfahrens-Pfleger
oder eine Verfahrens-Pflegerin anhören. 

Vier Erwachsene stehen nebeneinander.

Dieses Recht haben Sie!

Sie können selbst einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen. 
Das ist aber wichtig: 
Der Betreuer oder die Betreuerin
muss die Betreuung gut machen können. 
In schwerer Sprache heißt das: 
Der Betreuer oder die Betreuerin müssen für die Aufgabe ge-eignet sein. 

Sie können einen Betreuer oder eine Betreuerin auch ablehnen. 
Das bedeutet: 
Sie können es sagen, 
wenn ein Mensch Ihre Betreuung nicht machen soll. 

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Am Ende von der Anhörung muss das Gericht sagen: 
Wann die Betreuung wieder von einem Gericht geprüft werden muss. 

Zum Beispiel: 

Sie wollten eine Betreuung haben. 
Dann muss Ihre Betreuung 
spätestens nach 7 Jahren wieder geprüft werden. 
Das bedeutet: 
Die Betreuung kann schon früher geprüft werden.
Aber sie darf nicht später als nach 7 Jahren geprüft werden.

keine gesetzliche Betreuung

Sie wollten keine Betreuung haben. 
Dann muss die Betreuung nach 2 Jahren wieder geprüft werden. 

Ein Brief vom Amtsgericht mit einem Beschluss-Schreiben.

Das passiert nach dem Termin beim Gericht

Nach dem Termin beim Gericht:
muss das Gericht seine Entscheidung mitteilen. 

Diese Entscheidung heißt in schwerer Sprache: Beschluss.
Das bedeutet: 
Das Gericht muss verschiedene:

  • Menschen 
  • und Ämter informieren. 
    Zum Beispiel:
    • Den Menschen, 
      der die Betreuung bekommen soll,
    • den Menschen, 
      der die Betreuung machen soll, 
    • den Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin
    • und das Betreuungs-Amt. 

Beim Gerichts-Verfahren zur Betreuung – 
Welche Rechte Sie haben

Info-Heft

Infos und Erklärungen zum Gerichts-Verfahren

Das Amts-Gericht muss Sie darüber informieren: 
Dass Sie vielleicht eine Betreuung bekommen sollen.

Diese Infos müssen Sie bekommen: 

  • Warum das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
  • Wie das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
  • Was es bedeutet: 
    Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen. 
  • Welche Sachen der gesetzliche Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin dann vielleicht für Sie macht. 
  • Was Sie bezahlen müssen,
    wenn Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen. 

Sie sind rechtlich verfahrens-fähig

Das bedeutet: 
Sie können selbst bei dem Betreuungs-Verfahren mit-machen. 
Wenn das Betreuungs-Verfahren beginnt, 
können Sie selbst noch viele Sachen machen. 

Zum Beispiel: 

Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch.
  • Sie können sich einen Anwalt oder eine suchen. 
    Der Anwalt oder die Anwältin können Ihnen
    bei den Betreuungs-Verfahren helfen. 
  • Sie können schreiben. 
  • Und sie können eine  
    gegen den Beschluss vom Gericht schreiben. 
Geldscheine, daneben ein Gericht und ein Anwalt

Sie haben vielleicht nur sehr wenig Geld. 
Das bedeutet: 
Sie können den Anwalt oder die Anwältin nicht bezahlen. 
Dann können Sie Geld vom Staat bekommen. 
Das Geld heißt: Verfahrens-Kosten-Hilfe oder .

Info-Heft

Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema: 
Prozess-Kosten-Hilfe lesen.

Ein mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und unterhalten sich.

Hilfe von einem Verfahrens-Pfleger oder einer Verfahrens-Pflegerin

Der Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin
hilft Ihnen bei dem Betreuungs-Verfahren beim Gericht. 

Der Verfahrens-Pfleger oder die Verfahrens-Pflegerin 
hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel: 
Sie sollen heraus-finden:

  • Was Sie sich wünschen
  • und was Sie wollen. 

Sie sollen Ihnen erklären: 

  • Warum das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
  • Wie das Betreuungs-Verfahren gemacht wird.
  • Was eine gesetzliche Betreuung für Sie bedeutet.
  • Und welche Rechte Sie haben. 
    Zum Beispiel: Beim Gericht.
Zwei Frauen, eine sitzt imRollstuh,die andere steht neben ihr und reckt einen Arm mit geballter Faust in die Luft.

Sie haben das Recht auf Anhörung eines Menschen, 
dem Sie vertrauen

Sie haben einen Menschen, 
der Sie sehr gut kennt.
Und dem Sie schon viele wichtige Sachen erzählt haben. 
Das bedeutet: Sie diesem Menschen. 

Das kann zum Beispiel:

  • ein Freund oder eine Freundin sein
  • oder ein Bruder oder eine Schwester.
Eine Richterin und zwei Richter sitzen nebeneinander. Darüber eine Waage mit einem Gesetzes-Zeichen.

Sie können verlangen: 
dass dieser Mensch beim Gericht sprechen darf. 
Dass er sich für Sie stark machen darf. 

Drei Frauen unterhalten sich, eine hört aufmerksam zu, eine schreibt etwas auf.

Sie haben das Recht auf ein Gespräch beim Amts-Gericht

Bevor das Betreuungs-Verfahren gemacht wird, 
können Sie mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin 
vom Amts-Gericht sprechen. 
Bei dem Gespräch können Sie sagen: 

  • Wie sie jetzt leben. 
    Ob Sie Zum Beispiel schon eine Betreuung haben:
  • Welche Wünsche Sie haben. 
  • Ob Sie eine gesetzliche Betreuung haben wollen.
  • Und wobei Ihnen die gesetzliche Betreuung vielleicht helfen kann. 

Ihr ehren-amtlicher Betreuer oder die ehren-amtliche Betreuerin 
können bei dem Gespräch beim Amts-Gericht dabei sein. 
Wenn Sie das wollen. 

Sie können den gesetzlichen Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin vor der Betreuung kennen-lernen. 

Darüber müssen Sie mit dem Betreuungs-Amt sprechen. 
Das Betreuungs-Amt kann dann ein Treffen machen. 

Zwei Frauen sitzen in einem Büro am Schreibtisch. Die eine Frau sitzt in einem Rollstuhl.

Sie können sich gegen den Beschluss vom Amts-Gericht wehren

Das bedeutet: 
Sie können eine Beschwerde schreiben an das Amts-Gericht.

Oder Sie können die Beschwerde mündlich machen. 
Das bedeutet: 
Sie sprechen mit einem Mitarbeiter 
oder einer Mitarbeiterin vom Amts-Gericht. 
Sie sagen: Dass Sie mit dem Beschluss vom Amts-Gericht 
sind. 

Ein Kalender, auf dem steht 1. März bis 1. April.

Das ist wichtig! 

Sie haben den Beschluss vom Amts-Gericht bekommen. 
Dann müssen Sie Ihre Beschwerde sehr schnell machen. 
Manchmal haben Sie für die Beschwerde nur 2 Wochen Zeit.
Manchmal haben Sie auch 4 Wochen Zeit. 
Das steht in dem Beschluss. 

Wine Hand unterschreibt einen Vertrag.

Einwilligungs-Vorbehalt und Geschäfts-Unfähigkeit

Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung sind weiter geschäfts-fähig. 

Das bedeutet: 
Sie können wichtige Sachen selbst entscheiden. 
Zum Beispiel: 
Sie können weiter Verträge unterschreiben. 
Und Sie können Sachen kaufen. 

Eine Frau steht mit einem Schlüssel vor einer Wohnungstür. Davor ein Mietvertrag.

Manchmal gibt es aber auch Probleme. 
Zum Beispiel:
Sie haben einen Vertrag unterschrieben. 
zum Beispiel: einen Mietvertrag. 
Sie verstehen aber nicht, 
was in dem Vertrag drin steht. 
Oder Sie kaufen Sachen, 
die Sie gar nicht brauchen. 

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch. Die Frau schreibt etwas auf.

Dann kann das Amts-Gericht sagen: 
Sie bekommen einen Einwilligungs-Vorbehalt. 
Das bedeutet: 
Sie müssen bei bestimmten Entscheidungen
erst mit Ihrem gesetzlichen Betreuer 
oder Ihrer gesetzlichen Betreuerin sprechen.

Der Einwilligungs-Vorbehalt bedeutet aber nicht
Dass Sie geschäfts-unfähig sind.
Er soll sie nur vor falschen Entscheidungen schützen. 

Das Amts-Gericht kann aber auch sagen: 
Sie sind jetzt geschäfts-unfähig. 
Dann dürfen Sie wichtige Sachen nicht mehr alleine entscheiden. 
Und sie dürfen keine Verträge mehr unterschreiben. 

Ein Brautpaar, dahinter die Hochzeits-Gesellschaft.

Was Sie immer selbst entscheiden können, 
wenn Sie einen Einwilligungs-Vorbehalt haben

Sie haben einen Einwilligungs-Vorbehalt.
Trotzdem können Sie manche Sachen immer selbst entscheiden. 
Zum Beispiel: 

  • dass Sie heiraten wollen
  • oder dass sie ein schreiben wollen. 

Dafür brauchen Sie keinen anderen Menschen fragen. 

Wichtige Infos zu den gesetzlichen Betreuern 
und Betreuerinnen

Mehrere personen stehen nebeneinander. Eine Frau zeigt mit dem Finger auf eine person.

Ob Sie sich ihren gesetzlichen Betreuer 
oder ihre gesetzliche Betreuerin selbst aussuchen können

Ja, das können Sie.

Zum Beispiel, 
wenn Sie einen Menschen haben: 

  • dem sie vertrauen,
  • auf den Sie sich verlassen können. 
    Das bedeutet:
    • Er kommt immer pünktlich.
    • Er macht immer das, 
      was er versprochen hat.
    • Er kommt immer, 
      wenn Sie ihn brauchen. 
  • der Ihre Betreuung gut machen kann
  • und der die Betreuung machen will. 

Wenn Sie so einen Menschen haben,
dann kann er die gesetzliche Betreuung machen. 
Wenn Sie das wollen.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch und füllen zusammen ein Dokument aus.

Welche Pflichten ein gesetzlicher Betreuer 
oder eine gesetzliche Betreuerin hat

Ein Betreuer oder eine Betreuerin:

  • hat verschiedene Aufgaben
  • und hat verschiedene

Zum Beispiel:

  • Der Betreuer oder die Betreuerin muss heraus-finden, 
    was Sie sich wünschen.
    Zum Beispiel: 
    • Wie Sie wohnen wollen.
    • Welche Sachen Sie in Ihrer Freizeit machen wollen.
    • Was Sie brauchen, 
      damit Sie gut leben können.
Zwei Frauen unterhalten sich.
  • Der Betreuer oder die Betreuerin muss Kontakt zu Ihnen haben. 
    Das bedeutet: 
    Der Betreuer oder die Betreuerin muss sie besuchen. 
    Und sie müssen über viele Sachen sprechen. 
  • Der Betreuer oder die Betreuerin muss Sie so unterstützen:
    Dass Sie viele Sachen selbst machen können. 
    Oder dass Sie viele Sachen wieder selbst entscheiden können. 
Eine Frau zeigt mit dem Finger auf eine andere Frau.

Dürfen Sie das sagen, 
wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin nicht haben wollen?

Ja, das dürfen Sie sagen. 
Zum Beispiel: 

  • Sie streiten sich mit Ihrem Betreuer 
    immer wieder über verschiedene Sachen. 
  • Oder die Betreuerin entscheidet viele Sachen, 
    die Sie nicht wollen.
keine gesetzliche Betreuung

Das bedeutet: 
Sie verstehen sich vielleicht nicht so gut 
mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin.
Dann können Sie das sagen. 

Sie bekommen dann einen anderen Betreuer 
oder eine andere Betreuerin. 

Ein unterschriebenes Blatt, auf dem die Überschrift "Betreuungsverfügung" steht.

Eine Betreuungs-Verfügung ist wichtig

Eine Betreuungs-Verfügung ist ein wichtiges Papier. 
Darin können Sie aufschreiben: 
Wer Ihre Betreuung machen soll. 
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie mal sehr krank sind. 
  • Wenn sie eine Behinderung bekommen. 
  • Oder wenn Sie älter werden. 
    Und viele Sachen nicht mehr so gut selbst entscheiden können. 

Deshalb ist es gut, 
wenn Sie eine Betreuungs-Verfügung schreiben,
wenn es Ihnen noch gut geht.

Info-Heft

Beim Familien-Ratgeber  
können Sie noch mehr Infos über das Thema: 
Betreuungs-Verfügung lesen.

Wie ein beruflicher Betreuer oder eine berufliche Betreuerin sein muss

Manche Menschen haben den Beruf gesetzlicher Betreuer 
oder gesetzliche Betreuerin gelernt. 
Oder es sind Menschen, 
die diese Aufgabe sehr spannend finden.
Und viel über die gesetzliche Betreuung gelernt haben. 

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch und füllen zusammen ein Dokument aus.

Berufliche Betreuer und Betreuerinnen müssen: 

  • andere Menschen gerne unterstützen wollen,
  • Respekt vor anderen Menschen haben,
  • Menschen so wie sie sind,
  • sein,
  • und sie müssen viele Sachen über die gesetzliche Betreuung wissen.
Ein Blatt mit der Überschrift "Berufshaftpflicht-Versicherung".
  • eine besondere haben.
    Die Versicherung heißt: 
    Berufs-Haftpflicht-Versicherung. 
  • bei einem Betreuungs-Amt eingetragen sein. 
    Das bedeutet: 
    Das Betreuungs-Amt kennt den beruflichen Betreuer 
    oder die berufliche Betreuerin. 
Ein Blatt Papier mit der Überschrift "Führungszeugnis".

Wie ein ehren-amtlicher Betreuer 
oder eine ehren-amtliche Betreuerin sein muss

Ehren-amtliche Betreuer oder ehren-amtliche Betreuerinnen müssen:

  • andere Menschen gerne unterstützen wollen,
  • Respekt vor anderen Menschen haben,
  • Menschen so akzeptieren wie sie sind
  • und zuverlässig sein.
  • beim Amts-Gericht ein Führungs-Zeugnis vorzeigen. 
    Das ist ein wichtiges Papier. 
    In dem Papier steht zum Beispiel:
    Ob der Mensch eine gemacht hat. 
  • beim Gericht eine -Auskunft zeigen.
    Das ist ein wichtiges Papier. 
    In dem Papier steht zum Beispiel: 
    Ob ein Mensch Schulden hat.

Das Gericht prüft dann:
ob der Mensch eine ehren-amtliche Betreuung machen kann.

Eine Frau schreibt einen Antrag.

Wer Betreuer und Betreuerinnen kontrolliert

Betreuer und Betreuerinnen müssen 1 Mal im Jahr 
einen Bericht schreiben. 
Den Bericht müssen sie zum Amts-Gericht schicken. 
In dem Bericht müssen zum Beispiel diese Sachen stehen: 

  • Wie oft der Betreuer oder die Betreuerin Kontakt 
    zu dem betreuten Menschen hatte. 
    Das bedeutet: 
    • Sie haben am Telefon zusammen gesprochen.
    • Der Betreuer oder die Betreuerin hat sich 
      mit dem betreuten Menschen getroffen. 
  • Wie es dem betreuten Menschen geht. 
    Zum Beispiel:
    • Ob die Behinderung oder die Krankheit schlimmer geworden ist.
    • Ob der betreute Mensch vielleicht 
      noch mehr Unterstützung braucht
    • Oder was er vielleicht schon wieder alleine machen kann.
  • Ob der Betreuer oder die Betreuerin Sachen machen musste, 
    obwohl der betreute Mensch das nicht wollte. 
    Und welche Sachen das waren.
  • Warum der betreute Mensch auch weiter eine Betreuung braucht. 
  • Oder ob eine ehren-amtliche Betreuung gemacht werden soll. 
Eine Frau, die eine Robe trägt, sitzt an einem Schreibtisch und liest einen Bericht.

Das Amts-Gericht liest den Bericht. 
Aber das Amts-Gericht prüft nicht: 
Ob die Sachen stimmen, 
die in dem Bericht stehen.

Ein Blatt auf dem die Überschrift "Bericht" steht.

Sie können Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin selbst kontrollieren

Sie können zum Amts-Gericht gehen. 
Dort können Sie die Berichte über Ihre Betreuung lesen. 
So können Sie prüfen: 
Ob der Betreuer oder die Betreuerin 
richtige Sachen auf-geschrieben hat. 
Wenn der Betreuer oder die Betreuerin 
falsche Sachen auf-geschrieben hat,
dann können Sie eine Beschwerde beim Amts-Gericht machen. 

Eine Hand schreibt auf ein Blatt Papier, darauf steht "Antrag".

Sie können eine gesetzliche Betreuung rück-gängig machen

Das bedeutet: 
Sie können sagen, 
wenn sie die gesetzliche Betreuung nicht mehr wollen. 

Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben. 
Oder Ihr Betreuer und Ihre Betreuerin schreibt den Antrag. 
Das Amts-Gericht muss dann prüfen: 
Ob die Betreuung auf-gehoben werden kann. 
Das bedeutet: Ob Sie noch eine Betreuung brauchen.

Zum Beispiel:
Sie waren sehr krank.
Jetzt sind Sie aber wieder gesund. 
Und Sie können wieder selbst über wichtige Sachen entscheiden. 
Dann muss das Amts-Gericht die Betreuung aufheben. 
In schwerer Sprache heißt das:
Es gibt keinen Grund mehr für die gesetzliche Betreuung. 

Ein Gericht entscheidet: keine gesetzliche Betreuung.

Wie lange eine gesetzliche Betreuung dauern kann

Sie bekommen nur so lange eine gesetzliche Betreuung, 
so lange Sie diese brauchen. 
Wenn es keinen Grund mehr für die gesetzliche Betreuung gibt, 
dann muss sie auf-gehoben werden.

Das bedeutet: Sie haben dann keine gesetzliche Betreuung mehr. 

Info-Heft

Für welche Sachen es eine gesetzliche Betreuung gibt

Das Amts-Gericht bestimmt: 
Für welche Sachen Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen sollen. 
Dann dürfen Sie auch nur für diese Sachen Unterstützung bekommen. 

Beim Familien-Ratgeber 
können Sie noch mehr über das Thema: 
Aufgaben von der gesetzlichen Betreuung lesen.

Ein Mann sitzt an einem Tisch und wählt. Darunter ein Gesetzbuch.

Dürfen Menschen mit gesetzlicher Betreuung bei Wahlen mit-machen?

Ja, Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung 
dürfen bei Wahlen mit-machen. 
Zum Beispiel: 

  • bei Bundestags-Wahlen,
  • bei
  • oder bei Landtags-Wahlen.

Das hat ein Gericht im Jahr 2019 bestimmt.

Eine Wahl-Urne und ein Wahlzettel, daneben ein Gesetzbuch.

Außerdem gibt es noch eine neue Regel im
In der Regel steht: 
Menschen können bei der Wahl Hilfe bekommen. 
Zum Beispiel: 

  • Wenn sie nicht lesen können.
  • Oder wenn sie nicht schreiben können. 
Ein unterschriebenes Blatt Papier mit der Überschrift "Vorsorge-Vollmacht".

So können Sie es verhindern:
Dass Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen

Sie können eine  schreiben. 
In der Vorsorge-Vollmacht können Sie aufschreiben:
Wer für Sie wichtige Sachen entscheiden soll. 
Wenn Sie es selbst nicht mehr machen können. 

Deshalb ist es gut, 
wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht schreiben,
wenn es Ihnen noch gut geht.

Info-Heft

Beim Familien-Ratgeber 
können Sie noch mehr Infos über das Thema: 
Vorsorge-Vollmacht lesen. 

Wo Sie Hilfe und Beratung bekommen können, 
wenn Sie eine gesetzliche Betreuung haben

Eine Beraterin sitzt an einem Schreibtisch.

Diese zum Thema Betreuung gibt es: 

  • von:
    • der ,
    • der
    • der AWO
    • oder dem Sozial-Dienst von den katholischen Frauen.
  • Betreuungs-Vereine 
    Viele Betreuungs-Vereine gehören zu .
    Zum Beispiel: 
    • zum ,
    • zum
  • Betreuungs-Ämter:
    • in den Städten 
    • und Landkreisen. 

Sie beraten:

  • betreute Menschen 
  • und ehren-amtliche Betreuer und Betreuerinnen.

Die Beratung bei diesen Beratungs-Stellen kostet kein Geld. 

Eine Anwältin, daneben ein Gesetzbuch und Geldscheine.

Sie können aber auch zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen. 
Dort können Sie Beratung 
zum Thema gesetzliche Betreuung bekommen. 
Und der Anwalt oder die Anwältin 
kann Sie beim Gerichts-Verfahren unterstützen. 
Die Beratung und die Hilfe kosten aber Geld. 

Eine Hand mit Geldscheinen.

Sie wollen sich von einem Anwalt oder einer Anwältin 
beraten und unterstützen lassen.
Sie haben aber nur wenig Geld. 
Dann können Sie:

  • und Prozess-Kosten-Hilfe bekommen.
Info-Heft

Beim Familien-Ratgeber
können Sie noch mehr Infos über das Thema: 
Prozess-Kosten-Hilfe 
und Hilfe bei Widerspruch und Klage lesen.

Das Logo der Leichten Sprache.

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