Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Der Antrag für die Eingliederungs-Hilfe

Vielleicht wissen Sie noch nicht:
Was die Eingliederungs-Hilfe ist.
Wenn Sie mehr darüber lesen wollen:
Dann klicken Sie auf die rote Schrift: Die Eingliederungs-Hilfe

Wenn ein Mensch die Eingliederungs-Hilfe bekommen will:
Dann muss dieser Mensch einen Antrag schreiben.
Es gibt aber einige Sachen:
Auf die der Mensch dann achten muss.
Deshalb können Sie in diesem Text
viele wichtige Informationen über den Antrag lesen.

Wer kann Eingliederungs-Hilfe bekommen?

In schwerer Sprache heißt es:
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung
können die Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Habe ich eine wesentliche Behinderung?
Jeder Mensch ist anders.
Zum Beispiel:
Für manche Menschen sind viele Sachen
wegen der Behinderung sehr schwierig.

Aber für manche Menschen sind die Sachen
vielleicht nicht schwierig:
Obwohl sie eine Behinderung haben.
Auch wenn sie einen hohen Grad der Behinderung haben.
Deshalb bestimmt das Amt bei jedem Menschen:
Ob der Mensch eine wesentliche Behinderung hat.

Dafür prüft das Amt zum Beispiel:

  • Wie der Mensch mit der Behinderung lebt.
  • Welche Sachen der Mensch gut machen kann:
    Obwohl der Mensch eine Behinderung hat.
  • Und welche Sachen der Mensch
    wegen der Behinderung nicht so gut machen kann.

Dann bestimmt das Amt:
Ob der Mensch eine wesentliche Behinderung hat.
Und ob der Mensch die Eingliederungs-Hilfe bekommen darf.

Auch manche Menschen ohne Behinderung
können die Eingliederungs-Hilfe bekommen

 
Manche Menschen haben keine Behinderung.
Aber sie wissen:
Bald werden sie eine Behinderung haben.
Zum Beispiel:
Weil sie eine schlimme Krankheit haben.
Und die Krankheit wird immer schlimmer.
Wenn ein Mensch bald eine Behinderung haben wird:
Dann kann auch dieser Mensch
vielleicht die Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Vielleicht gibt es bald neue Regeln für die Eingliederungs-Hilfe
 
Die Politiker von Deutschland wollen bald
noch einmal neu bestimmen:
Wer die Eingliederungs-Hilfe bekommen darf.
Darüber wollen die Politiker
bis zum 1. Januar 2023 noch einmal sprechen.
Vielleicht gibt es dann neue Regeln.

Was muss ich machen: Damit ich die Eingliederungs-Hilfe bekommen kann?

Sie müssen einen Antrag schreiben.
Den Antrag müssen Sie dann mit der Post
an ein bestimmtes Amt schicken.
Das Amt bestimmt:
Ob Sie die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
 
Aber in jedem Bundes-Land gibt es andere Regeln dafür:
Welches Amt sich um die Eingliederungs-Hilfe kümmert.
Das bedeutet:
Sie müssen das richtige Amt heraus-finden.

Wie finde ich das richtige Amt heraus?
 
Die Beratungs-Stellen von der EUTB können Ihnen dabei helfen:
Das richtige Amt zu finden.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie eine Beratungs-Stelle:
EUTB-Beratung
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

Antrag im Internet schreiben
 
In manchen Bundes-Ländern gibt es auch
eine Internet-Seite für den Antrag.
Die Menschen können den Antrag dann
auf dieser Internet-Seite schreiben.
Sie müssen dann den Antrag nicht mit der Post weg-schicken.
Und der Antrag kommt immer beim richtigen Amt an.
 
Hier ist zum Beispiel der Antrag auf der Internet-Seite
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen:
Eingliederungs-Hilfe in Nordrhein-Westfalen
Achtung: Den Antrag gibt es nur in schwerer Sprache.

Muss ich für die Eingliederungs-Hilfe Geld bezahlen?

Zur Eingliederungs-Hilfe gehören verschiedene Leistungen dazu.
Für einige Leistungen müssen Sie Geld bezahlen:
Wenn Sie die Leistungen bekommen wollen.

Die meisten Leistungen kosten aber kein Geld.
In schwerer Sprache heißt das:
Diese Leistungen sind kostenlos.
Das sind zum Beispiel:

Für manche Menschen ist die Eingliederungs-Hilfe immer kostenlos.
Zum Beispiel:

Kosten-Beteiligung

Einige Leistungen sind kostenlos.
Aber wenn ein Mensch viel Geld hat:
Dann muss der Mensch vielleicht trotzdem
etwas Geld für die Leistungen dazu-bezahlen.
 
Das ist wichtig:
Sie müssen kein Geld dazu-bezahlen:

  • Wenn Sie mit Ihrer Arbeit in jedem Jahr
    weniger als 32 tausend Euro verdienen.
  • Und wenn Sie nicht sehr viel Geld
    auf Ihrem Bank-Konto haben.

Und es ist egal:

Auch diese Menschen müssen kein Geld dazu-bezahlen.

Achtung:
Wenn ein Mensch noch nicht 18 Jahre alt ist:
Dann müssen die Eltern von dem Menschen vielleicht doch
etwas Geld für die Leistungen dazu-bezahlen.

Beratung zur Eingliederungs-Hilfe

Vielleicht haben Sie viele Fragen zur Eingliederungs-Hilfe.
Deshalb gibt es verschiedene Beratungs-Stellen.
Die Menschen dort können Ihnen helfen:
Damit Sie die Eingliederungs-Hilfe auch bekommen.
 
Beratung bei der EUTB
Es gibt viele Beratungs-Stellen von der EUTB.
Dort arbeiten viele Menschen:
Die selber eine Behinderung haben.
Das bedeutet:
Die Menschen von der EUTB
können Ihnen besonders gut helfen.
 
Auf dieser Internet-Seite finden Sie eine Beratungs-Stelle:
EUTB-Beratung
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

Beratung bei den Anbietern
 
Oft können Sie auch eine Beratung dort bekommen:
Wo Sie die Leistung bekommen.
Zum Beispiel:

 
Vielleicht bekommen Sie auch eine Beratung:

Eingliederungs-Hilfe als Persönliches Budget

Die Leistung von der Eingliederungs-Hilfe kann auch Geld sein.
Dieses Geld heißt dann:
Persönliches Budget.
 
Wenn Sie mehr über das Persönliche Budget lesen wollen:
Dann klicken Sie auf die rote Schrift.
Das persönliche Geld

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