Unterhalts-Vorschuss
ist Geld vom .
Das Geld bekommt:
- Die Mutter.
- Oder der allein-erziehender Vater.
Wenn das andere kein Geld für das Kind bezahlt.
Zum Beispiel:
Frau und Herr Müller trennen sich.
Sie haben eine Tochter.
Die Tochter heißt Marie.
Marie lebt jetzt mit ihrer Mutter alleine.
Jetzt muss Herr Müller für Marie bezahlen.
Damit Frau Müller genug Geld hat.
Zum Beispiel:
- Für Essen,
- für Anzieh-Sachen
- und für Schul-Sachen.
Aber Herr Müller kann keinen Unterhalt bezahlen.
Weil er ist.
Dann bezahlt das Unterhalt für Marie.
Das heißt in schwerer Sprache: Unterhalts-Vorschuss.
Das Jugend-Amt bezahlt den Unterhalts-Vorschuss,
bis Marie 18 Jahre alt ist.
Dafür muss die Mutter einen schreiben.
Den Antrag muss sie beim Jugend-Amt abgeben.
Hier finden Sie die
vom Jugend-Amt in Ihrer Nähe.