Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Kraftfahrzeughilfe und Auto-Kauf

Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es die sogenannte Kraftfahrzeughilfe. Das ist Geld, das Sie zum Beispiel für den Kauf oder den Umbau eines Fahrzeugs bekommen können. Die Rehabilitationsträger zahlen die Kraftfahrzeughilfe. Außerdem können Menschen mit Schwerbehinderung einen Rabatt bekommen, wenn sie ein Fahrzeug kaufen. Den Rabatt geben Auto-Hersteller beim Kauf eines neuen Autos.


Kraftfahrzeughilfe - was ist das?

Menschen mit Schwerbehinderung können Geld vom Staat bekommen, wenn sie ein Kraftfahrzeug kaufen möchten. Zum Beispiel ein Auto. Das Geld ist ein Zuschuss zum Kaufpreis und heißt Kraftfahrzeughilfe. Sie können das Geld auch für einen barrierefreien Umbau Ihres Autos bekommen. Oder, wenn Sie einen Führerschein machen möchten.
 
Die Voraussetzung für Kraftfahrzeughilfe ist: Sie benötigen das Fahrzeug, um

  • zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu kommen oder
  • am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die rechtlichen Grundlagen sind die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und das 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 83 (SGB XI, § 83): „Leistungen zur Mobilität“.
 
Sie können bis zu 22.000 Euro erhalten, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen (Stand: 2023). Das ist neu. Bisher waren es maximal 9.500 Euro. Die Änderung steht in Paragraf 5 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, dann muss es noch den halben Neupreis wert sein. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Netto-Einkommen ab.
Den Zuschuss zahlt der zuständige Rehabilitationsträger. Das kann eine dieser Stellen sein:

  • der Träger der Eingliederungshilfe
  • die gesetzliche Unfallversicherung,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die Arbeitsagentur,
  • das Integrationssamt,
  • das Sozialamt.

Dort müssen Sie auch den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen. Welcher Reha-Träger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Ihren Antrag zum falschen Reha-Träger geschickt haben, ist das nicht schlimm. Der Reha-Träger hat die Pflicht, ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuschicken.
Formulare zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

Kraftfahrzeughilfe können Sie auch bekommen, wenn Sie eine barrierefreie Zusatz-Ausstattung benötigen. Das ist zum Beispiel:

  • Automatik-Getriebe,
  • Bremskraft-Verstärker,
  • Lenk-Hilfe,
  • drehbare Sitze.

Beim barrierefreien Umbau bekommen Sie das Geld unabhängig von Ihrem Einkommen.
 
Der Zuschuss für den Führerschein hängt von der Höhe Ihres Nettoeinkommens ab. Ist Ihr Einkommen nicht höher als 1.320 Euro im Monat, kann der Zuschuss so hoch sein wie die Gesamtkosten für den Führerschein.
 
Die Kraftfahrzeughilfe können auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
 
Wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen haben, können Sie beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird als Leistung zur sozialen Teilhabe gewährt.
 
Wichtig: Sie sollten zuerst die Kraftfahrzeughilfe beantragen. Erst nach der Zusage durch den Reha-Träger, sollten Sie das Auto kaufen, umbauen lassen oder den Führerschein machen.

Fragen zur Kraftfahrzeughilfe - wer hilft weiter?

Ihre Fragen zur Kraftfahrzeughilfe und zum Antrag können Sie beim zuständige Rehabilitationsträger stellen. Beratung bekommen Sie auch bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Oder bei einem der Sozialverbände, zum Beispiel bei den Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK.
Auch bei Vereinen der Behinderten-Selbsthilfe bekommen Sie Infos, zum Beispiel bei „Mobil mit Behinderung e.V.

Tipp: Info-Portal REHADAT-Autoanpassung

Die Internetseite REHADAT-Autoanpassung gibt einen Überblick über Betriebe, die Fahrzeuge barrierefrei umbauen. Außerdem bietet die Seite praktische Hinweise zu Fahrzeugumbau, Führerschein und Autofahren für Menschen mit Behinderung. Sie erfahren auch, welche finanziellen Hilfen es gibt.
www.rehadat-autoanpassung.de

Rabatt beim Auto-Kauf für Menschen mit Behinderung

Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Rabatt. Zum Beispiel gibt es bei Renault bis zu 24 Prozent, bei Nissan bis zu 27 Prozent und bei Opel und VW bis zu 20 Prozent Rabatt auf den Kaufpreis. Voraussetzung für den Rabatt ist meistens ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Einige Hersteller geben den Rabatt nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ steht. Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein. Den Rabatt bekommen Sie dann über das Auto-Haus, bei dem Sie das Fahrzeug kaufen.
Vom Bund behinderter Autobesitzer e.V. gibt es eine Rabatt-Liste. Auf der Liste stehen die einzelnen Auto-Hersteller und deren Preisnachlass für Menschen mit Behinderung.
Rabatt-Liste auf der Internetseite des Bund behinderter Autobesitzer e.V. (Stand: 2023)
Auch vom ADAC gibt es eine Liste mit Vergünstigungen (Stand: 2022) der Auto-Hersteller.

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