Autokauf und Kraftfahrzeughilfe
Menschen mit Schwerbehinderung können einen Rabatt bekommen, wenn sie ein Fahrzeug kaufen. Den Rabatt geben Auto-Hersteller beim Kauf eines neuen Autos. Außerdem gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung die sogenannte Kraftfahrzeughilfe. Das ist Geld, das sie zum Beispiel für den Kauf eines Fahrzeugs bekommen können. Das Geld zahlen die Rehabilitationsträger als Zuschuss beim Kauf.
- Rabatt beim Kauf eines Neuwagens
- Kraftfahrzeughilfe – was ist das?
- Fragen zur Kraftfahrzeughilfe - wer hilft weiter?
Rabatt beim Kauf eines Neuwagens
Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist meistens ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Manche Hersteller geben den Rabatt nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ steht. Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein. Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. hat eine Rabattliste der einzelnen Hersteller beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung zusammengestellt. Sie finden die Rabattliste auf der Internetseite www.bbab.de. Auch der ADAC hat eine Liste mit Vergünstigungen zusammengestellt.
Kraftfahrzeughilfe – was ist das?
Menschen mit Schwerbehinderung können Geld zum Kauf eines Autos bekommen. Das Geld ist ein Zuschuss zum Kaufpreis und heißt Kraftfahrzeughilfe.
Die Kraftfahrzeughilfe bekommen Sie aber nur dann, wenn Sie das Fahrzeug benötigen, um
- zum Arbeitsplatz zu kommen oder
- am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die rechtliche Grundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Sie können bis zu 9.500 Euro erhalten, wenn Sie sich ein Fahrzeug kaufen. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, dann muss es noch den halben Neupreis wert sein. Den Zuschuss zahlt der zuständige Rehabilitationsträger. Das kann die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, das Integrationssamt oder auch das Sozialamt sein. Dort müssen Sie auch den Antrag stellen. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Netto-Einkommen ab.
Kraftfahrzeughilfe können Sie auch bekommen, wenn Sie eine barrierefreie Zusatz-Ausstattung benötigen. Zum Beispiel: Automatikgetriebe, Bremskraft-Verstärker, Lenk-Hilfe, drehbare Sitze. Beim barrierefreien Umbau können Sie das Geld unabhängig von Ihrem Einkommen bekommen.
Auch wenn Sie den Führerschein machen, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Die Kraftfahrzeughilfe können auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
Wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen haben, können Sie beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird als Leistung zur sozialen Teilhabe gewährt. Informationen dazu bekommen Sie bei Vereinen der Behindertenselbsthilfe, zum Beispiel bei „Mobil mit Behinderung e.V.“
Fragen zur Kraftfahrzeughilfe - wer hilft weiter?
Ihre Fragen zur Kraftfahrzeughilfe und zum Antrag können Sie beim zuständige Sozialversicherungsträger stellen. Das kann die gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, das Integrationssamt oder auch das Sozialamt sein. Wenn Sie die Kraftfahrzeughilfe als Teil der Eingliederungshilfe bekommen, können Sie sich beim Versorgungsamt informieren. Beratung bekommen Sie auch bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen
- Informationen zur Kraftfahrzeughilfe vom Sozialverband VdK.
- Der BbAB - Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei Fragen rund um die Themen Führerschein, barrierefreie Zusatzausstattung und Zuschüssen bei der Beschaffung eines Fahrzeugs.
- Informationen zur Kraftfahrzeughilfe für Studierende vom Deutschen Studentenwerk.