Welche Reha-Träger gibt es?
Die () übernehmen die Kosten für eine . Zum Beispiel für die verschiedenen , Behandlungen und die Unterbringung während einer . In Deutschland gibt es verschiedene . Die wichtigsten stellen wir hier vor.
Welcher Reha-Träger ist für mich zuständig?
Welcher für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Zum Beispiel davon, wann und wie es zu Ihrer Behinderung oder Krankheit kam. Auch von der Art und der Zielsetzung der . Zum Beispiel, ob Sie eine zur beruflichen oder eine medizinische machen.
Welcher Träger für Sie persönlich zuständig ist, können Sie herausfinden mit dem: Reha-Zuständigkeits-Navigator
Dieses Such-Werkzeug ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft für e.V. (BAR). Es hilft Ihnen als Antragsteller*in, aber auch den Mitarbeiter*innen der und in den Beratungsstellen.
Es kann vorkommen, dass Sie Ihren -Antrag zum falschen schicken. Das ist nicht schlimm. Ihr Antrag ist deshalb nicht ungültig. Der „falsche“ schickt Ihren Antrag dann automatisch an den zuständigen Träger weiter.
Tipp: Beratung zu Reha-Fragen
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema medizinische . Beratung ist möglich per Telefon oder per E-Mail. Die Telefonnummer lautet: 0341 – 87 05 95 90 oder 0800 – 100 63 50. Sie können dort anrufen von montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr. Die Beratung ist kostenlos.
Die E-Mail-Adresse lautet: info@arbeitskreis-gesundheit.de
Mit allen Fragen zur und können Sie sich auch an die EUTB-Beratungsstellen wenden. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
In Deutschland gibt es fast 800 .
In Deutschland gibt es diese Reha-Träger:
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bezahlt die Leistungen der medizinischen und . Besonders dann, wenn durch die eine Behinderung vermieden oder gemildert werden kann. Träger der Krankenversicherungen sind:
- Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
- Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen
- Bundesknappschaft
- Landwirtschaftlichen Krankenkassen
- Künstlersozialkasse
- See-Krankenkasse
2. Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen vor Ort bezahlt die Leistungen der beruflichen und . Ausnahme: Wenn hierfür ein anderer Träger verantwortlich ist. Weiter Informationen dazu unter: www.arbeitsagentur.de
3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Unfallversicherung bezahlt die in folgenden Fällen:
- bei Arbeitsunfällen
- bei Schul- und Kindergarten-Unfällen
- bei Berufskrankheiten
Zur Gesetzlichen Unfallversicherung gehören viele verschiedene Organisationen. Der Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Er gibt Informationen zu den verschiedenen Leistungen der DGUV, zum Beispiel:
- bei einer medizinischen Reha
- zur beruflichen und sozialen Teilhabe
4. Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und für die berufliche zuständig. Besonders dann, wenn durch eine ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf verhindert werden kann. Oder, wenn durch eine der Wiedereinstieg in den Beruf möglich wird. Der Fachbergriff dafür ist „ vor Rente“. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Name für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Dazu zählen:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsche Rentenversicherung Land,
zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Hessen
Mehr Informationen dazu, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter dem Begriff „".
5. Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
Anspruch auf können zum Beispiel diese Personen-Gruppen haben:
- Opfer von körperlichen Gewalttaten
- Opfer von psychischen Gewalttaten
- Bundeswehrsoldat*innen
- Bundesgrenzschutzbeschäftigte
- Zivildienstgeschädigte
Zuständig für die soziale Entschädigung sind meistens die Versorgungsämter.
Mehr Informationen dazu, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung (Kapitel "") und auf der Internetseite REHADAT.
6. Öffentliche Jugendhilfe
Auch die örtlichen Jugendämter können bezahlen. Das tun sie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen unter 27 Jahren. Allerdings nur dann, wenn kein anderer zuständig ist. In der Praxis zahlen die Jugendämter meistens die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung. Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung oder zahlt meistens die .
Auskünfte erteilen die EUTB-Beratungsstellen vor Ort. Oder die örtlichen Sozial- und Jugendämter.
7. Träger der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung können Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung bekommen. Diese Leistungen nennt man . Dazu zählen auch -Leistungen.
Wer die bezahlt, hängt ab von dem Bundesland, in dem Sie leben. In den meisten Bundesländern sind es die Städte oder die Landkreise. Welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Antrag auf Eingliederungshilfe.
8. Integrations- und Inklusionsämter
Integrations- und sind eigentlich keine , sondern Sozialleistungs-Träger. Sie bezahlen aber Leistungen bei einer beruflichen . In der Fachsprache heißt das: Sie sind zuständig für . Sie bezahlen oft den Umbau zu einem Arbeitsplatz. Zum Beispiel Rollstuhlrampen, Aufzüge, Toiletten und die besondere technische Ausstattung eines Arbeitsplatzes.
Übersicht Reha-Träger und Zuständigkeit?
- bzw. | Leistungen zur medizinischen | Leistungen zur sozialen | Unterhaltssichernde Leistungen | Leistungen zur an Bildung | |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | ja | nein | nein | ja | nein |
Bundesagentur für Arbeit | nein | ja | nein | ja | nein |
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) | ja | ja | ja | ja | ja |
Gesetzliche Rentenversicherung | ja | ja | nein | ja | nein |
ja | ja | ja | ja | ja | |
Öffentliche | ja | ja | ja | nein | ja |
Träger der | ja | ja | ja | nein | ja |
Integrations- und | nein | ja | nein | nein | nein |
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Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024