Reha und Therapie
Der Begriff „“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Es geht dabei um die Wiederherstellung der Gesundheit. Oft wird auch die Abkürzung „“ benutzt. Eine Reha kann bei einer oder einer Behinderung helfen. Sie soll die Auswirkungen der Behinderung oder Krankheit mildern oder aufheben. Und sie soll Menschen mit Behinderung oder Krankheit helfen, möglichst selbstbestimmt zu leben. Es gibt medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation.
Was ist eine medizinische Rehabilitation?
Das Ziel der medizinischen Reha ist es, Menschen mit Behinderung oder Krankheit fit zu machen. Sie sollen wieder können, an der Arbeitswelt und am gesellschaftlichen Leben. Vorhandene Fähigkeiten sollen bewahrt und gestärkt werden, zum Beispiel Bewegungs-Fähigkeiten. Eine medizinische Reha kann auch im Rahmen der von Kindern mit Behinderung sinnvoll sein.
Es gibt verschiedene Arten der medizinischen Rehabilitation:
- allgemeine medizinische Rehabilitation
- Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
- onkologische Rehabilitation: Sie hilft Krebs-Patient*innen im Anschluss an eine medizinische Behandlung oder Operation.
- Sucht-Rehabilitation: Sie hilft Menschen zum Beispiel bei Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit.
- Anschluss-Heilbehandlung (AHB): Das ist eine Reha direkt nach einem längeren Krankenhaus-Aufenthalt.
Was ist eine berufliche Rehabilitation?
Die berufliche Reha unterstützt chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung, damit sie arbeiten können.
Es gibt verschiedene Formen der beruflichen Rehabilitation:
- Sie unterstützt chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung beim Einstieg ins Berufsleben.
- Sie stärkt Menschen, damit sie weiterhin in ihrem alten Beruf arbeiten können.
- Zur Beruflichen Rehabilitation gehören auch Ausbildungen oder Weiterbildungen. Diese ermöglichen es Menschen, in einem neuen Beruf oder Berufs-Feld zu arbeiten.
Der Fachbegriff dafür heißt „“. Bei der beruflichen Rehabilitation geht es um Vorbereitung und Unterstützung für den Beruf. Dazu gehört auch der Einsatz und der Umgang mit für den Beruf. Zum Beispiel spezielle Arbeitstische oder eine besondere Computer-Tastatur. Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz können ebenfalls Teil einer beruflichen Reha sein.
Berufliche Rehabilitation und medizinische Rehabilitation können sich auch ergänzen.
Für die berufliche Rehabilitation sind unterschiedliche zuständig. Die wichtigsten Reha-Träger sind:
- Agentur für Arbeit
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Träger der
- und
Bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation können Sie sich beraten lassen. Zum Beispiel beim oder oder beim .
Weitere Informationen dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Texten:
- Welche Reha-Träger gibt es?
- Reha-Leistungen
- Geld in der Reha
- Arbeiten mit Behinderung: Behörden, Ämter und Beratungsstellen
- Arbeiten mit Behinderung: besondere Angebote, Infos und Unterstützung
Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es außerdem das Info-Heft Mit Rehabilitation wieder fit für den Job. Sie können das Heft kostenlos herunterladen oder bestellen.
Welche Hilfen und Behandlungen gibt es in der Reha?
Zur Rehabilitation gehört die . Therapeutische Angebote sind besonders wichtig in der frühen Förderung von Kindern mit Behinderung. Aber auch bei Erwachsenen kann eine Therapie bei einer Behinderung oder chronischen Krankheit sehr gut helfen. Es gibt verschiedene Therapien, zum Beispiel:
- Sprach- und Sprech-Therapie ()
- Ergo-Therapie
- Arbeits-Therapie und Belastungserprobung
- Verhaltens-Therapie
Außerdem gibt es weitere Hilfen und Behandlungen in der Reha. Zum Beispiel diese:
- Behandlung durch Ärzt*innen und Zahnärzt*innen
- Versorgung und Training mit Hilfsmitteln (zum Beispiel , Geh-Hilfen oder Sprach-Computern). Hierbei testen die Reha-Patient*innen, welches Hilfsmittel gut für sie ist. Und sie lernen den richtigen Umgang mit dem Hilfsmittel.
- Früherkennung und Frühförderung bei Kindern
Die verschiedenen Therapien und Behandlungen können oder stattfinden. Die Krankenkassen oder andere Reha-Träger bezahlen die meisten dieser Behandlungen, aber nicht alle.
Den Antrag auf eine Reha können Sie bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse stellen. Es kann aber auch sein, dass ein anderer für Sie zuständig ist. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text Welche Reha-Träger gibt es?
Den Antrag sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin stellen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hilfreiche Informationen zur Antrag-Stellung. Dort können Sie auch Antrags-Formulare herunterladen. Oder Sie stellen den Antrag direkt .
Vorher können Sie sich bei einer EUTB-Beratungsstelle beraten lassen. Die EUTB begleitet Sie vor und während der Antragstellung für eine medizinische Rehabilitation. Und sie unterstützt Sie auch bei anderen Fragen zur Teilhabe.
Hier finden Sie EUTB-Beratungsangebote in Ihrer Nähe.
Von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) gibt es einen Fristenrechner. Damit können Sie sehen, wie es weitergeht, wenn Sie Ihren Antrag abgegeben haben.
Info-Telefon
Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein kostenlosen Service-Telefon. Dort bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Reha.
Die Telefonnummer ist: 0800-10 00 48 00.
Die Anrufzeiten sind: Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 19:00 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung
Tipp: Die richtige Reha-Klinik finden
Das „Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen“ mit 1.700 Reha-Einrichtungen erscheint jährlich und liegt bei Ärzten und Beratungsstellen aus. Damit lassen sich zum Beispiel Adressen von geeigneten Reha-Kliniken recherchieren.
Nach einer geeigneten Reha-Klinik können Sie auch auf diesen Internetseiten suchen:
- Rehakliniken.de
- Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitation
Wunsch- und Wahlrecht
Seit Juli 2023 können Sie als Reha-Patient*in selbst eine Reha-Klinik auswählen. Sie haben bei Ihrer Reha ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie dürfen bei der Planung der Reha mitsprechen. Zum Beispiel können Sie sagen:
- ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha wünschen,
- an welchem Ort die Reha sein soll,
- wann die Reha beginnen soll,
- in welche Reha-Klinik Sie gerne möchten.
Diese Wünsche sollten Sie bereits in Ihren Reha-Antrag hineinschreiben.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Erklär-Video des Sozialverbands VdK: So wird deine Reha bewilligt!
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Zuletzt aktualisiert am 27. November 2024