Ein Formular zur Einkommenssteuererklärung.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Eltern bekommen für jedes Kind entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Für manche Eltern ist der Kinderfreibetrag günstiger. Sie müssen dann weniger Einkommens-Steuer bezahlen. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Für Kinder mit Behinderung können Sie den Freibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus bekommen.

Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld. Denn nur wenn Sie Kindergeld bekommen, können Sie den Kinderfreibetrag nutzen.
  • Nun erhalten Sie Kindergeld.
  • Geben Sie im folgenden Jahr Ihre Steuererklärung ab. Das Finanzamt prüft jetzt, was für Sie besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Diese Prüfung nennt man Günstigerprüfung. Das Finanzamt errechnet, wie viel Kindergeld sie für ein Jahr erhalten haben. Anschließend prüft es, ob der Kinderfreibetrag für Sie mehr Geld ergibt. Ergibt der Kinderfreibetrag tatsächlich mehr Geld, verrechnet das Finanzamt diesen Geldvorteil mit ihren Steuern.
  • Sie müssen durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen.

Das bedeutet: Sie bekommen automatisch den Kinderfreibetrag, wenn es für Sie besser ist. Sie müssen sich also nicht aktiv zwischen Kinderfreibetrag oder Kindergeld entscheiden. Verdienen Eltern gemeinsam mehr als circa 80.000 Euro im Jahr, bekommen sie den Kinderfreibetrag. Alleinerziehende bekommen den Kinderfreibetrag ab circa 40.000 Euro Einkommen im Jahr (Stand: 2024).

Mehr Informationen zu Kindergeld lesen Sie im Familienratgeber-Text Kindergeld.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Im Jahr 2024 ist der Kinderfreibetrag für beide Eltern gemeinsam 9.312 Euro jährlich pro Kind (8.952 Euro im Jahr 2023).
Genau genommen ergibt sich diese Summe aus zwei Freibeträgen:

  • Nämlich aus dem Kinderfreibetrag mit 6.384 Euro. 
  • Und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mit 2.928 Euro.


Leben die Eltern getrennt, kann jedes Elternteil den halben Freibetrag erhalten. Also 4.656 Euro pro Kind (4.476 Euro im Jahr 2023).
Der Kinderfreibetrag von einem Elternteil kann auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. So kann ein Elternteil die vollen 9.312 Euro erhalten. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Kind bei der Mutter lebt und der Vater keinen bezahlt. Oder wenn keine Unterhaltspflicht besteht.

Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Eine Frau und eine junge Frau mit Behinderung.

Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes. Der Anspruch bleibt bestehen:

  • bis zum 18. Lebensjahr des Kindes,
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet,
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind ein , ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligen-Dienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligen-Dienst leistet,
  • über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind eine Behinderung hat und sich nicht selbst versorgen kann. Die Voraussetzung dafür: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.

Wo bekomme ich Beratung zum Kinderfreibetrag?

Sie können bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit anrufen und Ihre Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen. 
Die Telefonnummer ist die: 0800 4 555 530.

Auf der Internetseite des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe können Sie einen Erklärfilm zum Kinderfreibetrag ansehen.

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2024

Adressen in Ihrer Nähe und deutschlandweit

Hier finden Sie Ansprechpartner*innen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, Beratungsstellen und vieles mehr. Alle Adressen sind geprüft und aktuell.

Nächstgelegene Adressen zum Thema