Ein älterer Mann und eine junge Frau sitzen mit einer Schale Weintrauben am Küchentisch.

Pflegegrad beantragen

Wer einen hat, bekommt Leistungen von der . Einen können in Deutschland Menschen bekommen, die pflegebedürftig sind. Den müssen Sie beantragen. Das machen Sie, indem Sie sich bei Ihrer Pflege- und Krankenkasse melden. Es gibt insgesamt fünf . Welchen Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Pflege und Unterstützung Sie brauchen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Im deutschen Gesundheits-System gibt es fünf . Der gibt an, wie pflegebedürftig eine Person ist und wie viel Unterstützung sie braucht.

  • 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Um einen zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer stellen. Die ist dort, wo auch Ihre Krankenkasse ist. Den Antrag können Sie per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail stellen. Wichtig ist der Satz: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der “. Besser ist es, wenn Sie den asntrag schriftlich stellen. Dann können Sie später leichter nachweisen, dass und wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Dann bekommen Sie auch früher die Leistungen.
Die schickt Ihnen anschließend ein Antrags-Formular zu. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchen, bekommen Sie diese bei der . Auch die Pflegestützpunkte und Pflege-Beratungsstellen können Ihnen helfen.

Danach beauftragt die eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die Gutachter*innen melden sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Der oder die Gutachter*in kommt dann zu Ihnen nach Hause und schaut sich an, wie viel Hilfe Sie brauchen. Wenn Sie einen für Ihr pflegebedürftiges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen beantragen wollen, funktioniert es genauso.

Sagen Sie Ihrer , dass Ihnen der Bescheid und das Gutachten zugesendet werden soll. Denn im Gutachten können Sie prüfen, warum ein bestimmter vergeben wurde. Wenn Sie mit dem Gutachten und dem nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die schickt den Bescheid und das Gutachten per Post.
 
Von der Verbraucherzentrale gibt es einen Musterbrief: Einen Pflegegrad beantragen.
Sie können den Musterbrief kostenlos herunterladen oder ausdrucken.

Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?

Eine Seite aus dem PDF "Pflegetagebuch" des Familienratgebers

Am besten ist es, wenn Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten. Schreiben Sie zwei Wochen lang alles auf, was mit der Pflege zu tun hat. Zum Beispiel morgens 7:00 bis 7:30 Uhr: waschen. Sie sollten auch alles aufschreiben, was für Sie besonders schwierig ist. Pflegen Sie zum Beispiel eine stark übergewichtige Person, dann ist es sehr schwer, diese aus dem Bett zu heben.

Sie können dazu auch das kostenlose Pflegetagebuch des Familienratgebers nutzen. Das Pflegetagebuch ist für pflegende Eltern geschrieben. Sie können es aber auch für sich selbst oder Angehörige nutzen:

Pflegetagebuch herunterladen und ausdrucken

Tipp: Füllen Sie Ihr Pflegetagebuch aus und lassen Sie es von einer Beratungsstelle prüfen

Die Pflegesprache ist manchmal kompliziert. Deswegen kann es sehr hilfreich sein, wenn Sie das ausgefüllte Tagebuch mit Expert*innen besprechen. Zum Beispiel mit den Mitarbeiter*innen einer Beratungsstelle oder eines Selbsthilfevereins. Diese Expert*innen können Ihnen noch einmal wichtige Tipps und Infos geben. Die Erfahrung zeigt: Manchmal ist es eine ungünstige Formulierung. Oder Sie haben die Zeit für den Verbandswechsel zu kurz angegeben. Dann fehlen nur ein paar Minuten und schon kann es sein, dass Sie einen zu niedrigen bekommen.

Sie können in der Familienratgeber-Suche nach Beratungsstellen für Pflege in Ihrer Nähe suchen: Zur Familienratgeber-Suche

Wie funktioniert die Begutachtung?

Die Gutachter*innen prüfen, wie viel eine Person selbst machen kann und wie viel Unterstützung sie braucht. Die Gutachter*innen bewerten die Pflegebedürftigkeit in einzelnen Bereichen. Diese Bereiche nennt man Module. Jedes Modul hat eine eigene Gewichtung. Das bedeutet, dass manche Module wichtiger für das Gutachten sind als andere. Zum Beispiel ist die „Selbstversorgung“ besonders wichtig. Dieses Modul macht 40 Prozent in der Gesamtbewertung aus.

Das 2. und 3. Modul prüfen die Gutachter einzeln. Für das Ergebnis des Gutachtens ist aber nur das Modul mit der höheren Punktzahl wichtig. Also entweder das 2. oder das 3. Modul.

In diesen sechs Modulen prüfen die Gutachter die Selbstständigkeit:

 

ModulBedeutung.
In diesem Modul prüfen die Gutachter*innen zum Beispiel,
Gewichtung
1. Mobilitätob man selbstständig in der Wohnung gehen kann, ob man Treppen steigen kann, ob man im Bett gedreht werden muss.10 Prozent
2. geistige und kommunikative Fähigkeitenob man andere Menschen erkennt, ob man seine Wünsche und Bedürfnisse mitteilen kann, ob man selbst Entscheidungen treffen kann.15 Prozent
3. Verhalten und Problemeob man aggressiv ist gegen sich selbst oder gegen andere, ob man unruhig ist und Ängste hat, ob man depressiv und antriebslos ist.15 Prozent
4. Selbstversorgungob man sich selbst waschen und anziehen kann, ob man selbst kochen und essen kann, ob man selbst zur Toilette gehen kann.40 Prozent
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungenob man allein zum Arzt gehen kann, ob man selbstständig Medikamente einnehmen oder Spritzen setzen kann, ob man allein einen Verband wechseln kann.20 Prozent
6. soziale Kontakteob man sich mit anderen Menschen treffen und mit ihnen sprechen kann, ob man seinen Tagesablauf selbst planen kann, ob man sich beschäftigen kann.15 Prozent

In den einzelnen Bereichen vergeben die Gutachter*innen Punkte. Je höher die Punktzahl ist, desto höher wird der sein. Die Gutachter*innen schicken ihre Beurteilung an die . Diese vergibt dann den .

Reha vor Pflege

Die Gutachter*innen prüfen auch, ob eine der pflegebedürftigen Person helfen könnte. Zum Beispiel, ob eine die Pflegebedürftigkeit verringern oder beseitigen kann. Wenn das der Fall ist, hat die oder der Pflegebedürftige Anspruch auf eine .

Zuletzt aktualisiert am 18. März 2024

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