Reha-Leistungen
Zur Rehabilitation gehören verschiedene Leistungen. Sie beginnen mit der Erstversorgung im Krankenhaus, zum Beispiel nach einem Unfall. Dann gibt es die verschiedenen Behandlungen in der medizinischen Reha und in der beruflichen Reha. Zu den Reha-Leistungen gehören auch Hilfsmittel, zum Beispiel Prothesen oder Rollstühle. Außerdem können die Patienten während der Reha finanzielle Leistungen bekommen, zum Beispiel Krankengeld.
- Ärztliche Behandlung
- Zahnärzte für Menschen mit Behinderung
- Heilmittel und Physio-Therapie
- Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeits-Therapie
- Finanzielle Leistungen der Rehabilitation
- Wo bekomme ich Beratung zu den Reha-Leistungen?
Ärztliche Behandlung
Medizinische Rehabilitation findet meistens im Krankenhaus, in einer Reha-Klinik oder einem Reha-Zentrum statt. Das Krankenhaus behandelt vor allem akute Fälle, zum Beispiel nach einem Unfall. Hier bekommt ein Patient dann die erste Hilfe und Behandlung.
Die Reha-Kliniken und Reha-Zentren behandeln bestimmte Krankheiten und Behinderungen. Hier ist die Behandlung auf mehrere Wochen angelegt. Ärzte und Therapeuten erstellen einen Therapie-Plan. Dieser Plan berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Patienten. Reha-Kliniken behandeln die Patienten meistens stationär. Reha-Zentren betreuen die Patienten ambulant. Ob die medizinische Rehabilitation ambulant oder stationär stattfindet, hängt vom gesundheitlichen Zustand der Patienten ab. Ihre persönliche Lebenssituation spielt auch eine Rolle.
In Deutschland gibt es viele Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Internetseite einen Überblick über die Reha-Zentren. Außerdem können Sie dort nach einer geeigneten Reha-Klinik suchen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitation unterstützt Sie bei der Suche nach der geeigneten Einrichtung.
Zahnärzte für Menschen mit Behinderung
Die Landes-Zahnärzte-Kammern haben Adressen von Zahnärzten, deren Praxen für die Behandlung von Menschen mit Behinderung geeignet sind. Die Bundes-Zahnärzte-Kammer gibt Auskunft unter der Telefonnummer 02 21 - 4 00 10 oder im Internet unter www.kzbv.de.
Heilmittel und Physio-Therapie
Heilmittel nennt man in der Reha die Behandlungsmethoden. Dies sind zum Beispiel:
- Entspannungsübungen,
- Massagen,
- Atem-Therapie,
- Bestrahlungen,
- Elektro-Therapie,
- Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungs-Therapie,
- Kunst- und Musik-Therapie
- Wasser-Anwendungen.
Bei vielen körperlichen Problemen oder Behinderungen sind physio-therapeutische Übungen sehr wichtig. Dadurch werden Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit wiederhergestellt. Patienten mit Sprach- oder Stimm-Behinderung lernen durch sprach-therapeutische Behandlung sich zu verständigen. Das kann mit oder ohne technische Hilfsmittel möglich sein.
Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen oder ausgleichen. Dazu gehören Prothesen und Orthesen. Orthesen sind Hilfsmittel zum Stützen und Stabilisieren, zum Beispiel orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle, Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Zu der Versorgung mit Hilfsmitteln gehört auch, dass die Patienten lernen, wie man diese richtig gebraucht. Außerdem gehört dazu die nötige Anpassung, Reparatur und Ersatz-Beschaffung von Hilfsmitteln.
Belastungserprobung und Arbeits-Therapie
Arbeits-Therapie und Belastungserprobung sind Teile der medizinischen Rehabilitation. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. In der Belastungserprobung werden die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten und die Belastbarkeit des Patienten ermittelt. Das Ziel der Arbeits-Therapie ist es, dem Patienten dabei zu helfen, wieder in seinem alten Beruf arbeiten zu können.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite REHADAT.
Finanzielle Leistungen der Rehabilitation
Entfällt während der Rehabilitation das Einkommen, werden in der Regel finanzielle Leistungen gezahlt. Dieses Geld nennt man Krankengeld und Übergangsgeld. Es wird vom zuständigen Reha-Träger gezahlt. Außerdem gibt es noch das Verletztengeld. Kranken- und Übergangsgeld soll die Reha-Patienten und ihre Familien während einer Reha finanziell absichern. Außerdem übernimmt der Reha-Träger Kosten für andere Leistungen. Diese Leistungen werden ergänzende Leistungen genannt. Das sind zum Beispiel:
- Reisekosten
- Haushaltshilfen
- Kinder-Betreuung
- Reha-Sport
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Finanzleistungen in der Reha".
Wo bekomme ich Beratung zu den Reha-Leistungen?
Infos zu den Leistungen der Reha bekommen Sie auch bei den:
- EUTB-Beratungsstellen. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung,
- Krankenkassen,
- Trägern der Renten-Versicherung,
- Trägern der Unfall-Versicherung und Berufsgenossenschaften.
Weitere Informationen
- EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe
- Rehabilitation und Leistungen – Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Deutsche Rentenversicherung: Thema Reha-Leistungen
- Broschüren-Reihe der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Rehabilitation (z.B. Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitation für Kinder, Sozialgesetzbuch IX)