Eine Seniorin und eine junge Pflegerin sitzen zusammen an einem Tisch.

Pflegebedürftig - Was heißt das?

Pflegebedürftig sind Menschen, die im täglichen Leben Hilfe brauchen. Die Hilfen gibt es bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt. Die nötige Unterstützung und Pflege bezahlt die Pflegekasse. Aber was genau heißt pflegebedürftig? Welche Leistungen gibt es von der Pflegeversicherung? Und wie bekommt man die Unterstützung? Dies und mehr erfahren Sie in diesem Text.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Menschen, wenn sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe und Unterstützung brauchen. Und diese Hilfe für mindestens sechs Monate benötigen. Manche Menschen, die pflegebedürftig sind, brauchen wenig Hilfe im Alltag. Zum Beispiel nur im Haushalt oder zum Einkaufen. Andere benötigen Hilfe und Betreuung rund um die Uhr. Jeder pflegebedürftige Mensch kann einen Pflegegrad bekommen. Welchen Pflegegrad Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Unterstützung Sie brauchen.

Die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit?

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Pflegegeld
  • Hilfe von Pflegediensten
  • Pflege-Hilfsmittel
  • Heilmittel

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse. Sie können bei der Pflegekasse anrufen. Oder Sie schreiben einen kurzen formlosen Brief oder eine E-Mail. 

Erklär-Video "Antrag auf Pflegeleistungen"

Wenn Sie Pflegeleistungen haben möchten, müssen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Vom Sozialverband VDK gibt es dazu das Erklär-Video "Pflegeleistungen: Wie stellt man einen Antrag an die Pflegekasse?"

Zum Erklär-Video

Es reicht ein Satz. Zum Beispiel: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. In dem Brief sollte der Name der Person stehen, für die Sie die Pflegebedürftigkeit beantragen.

Auch Familien-Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag stellen. Dazu brauchen sie eine Vollmacht.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Dann bekommen Sie auch früher die Leistungen von der Pflegekasse.
Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag bekommen hat, schickt sie Ihnen Unterlagen zu. Diese müssen Sie ausfüllen und zurücksenden.
 
Wie viel Pflegegeld oder welche anderen Leistungen Sie bekommen, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest. Wie das geht, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Welche Leistungen gibt es?

Eine junge Frau hilft einer älteren Frau beim Kochen,

Die Pflege zu Hause übernehmen entweder Angehörige oder ein professioneller Pflegedienst. Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, spricht man von Pflege-Sachleistungen. Der Pflegedienst rechnet seine Arbeit direkt mit der Pflegekasse ab. Unterstützung durch den Pflegedienst gibt es zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Ernährung: Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
  • Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte die Pflege übernehmen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld.
Es kommt vor, dass die Pflegeperson einmal krank ist oder in Urlaub fährt. Dann zahlt die Pflegekasse die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim.

Mehr Informationen zu den Leistungen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen der Pflegeversicherung.

Wo bekomme ich Beratung zur Pflege?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, entstehen oft viele Fragen. Zum Beispiel diese:

  • Wie kann man die Pflege organisieren?
  • Wie kann die Pflege zu Hause funktionieren?
  • Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Was bezahlt die Pflegeversicherung?
  • Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr kann?

Zu diesen und anderen Fragen können Sie sich beraten lassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf Pflegeberatung (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 7). Die Mitarbeiter*innen der Pflegekassen beraten Sie kostenlos. Außerdem gibt es in Deutschland fast 700 Pflegestützpunkte. Dort erklären Ihnen die Berater*innen welche Hilfen, Unterstützungen und wie viel Geld es für Pflegebedürftige gibt. Sie sagen Ihnen zum Beispiel, wo und wie Sie das Geld bekommen können. Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim stattfinden.

Hier finden Sie Pflege-Beratungsstellen in Ihrer Nähe

Behinderung und Pflegebedürftigkeit

Für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und pflegebedürftig sind, zahlt die Pflegekasse zusätzlich Geld. Dieser Zuschuss kann bis zu 266 Euro im Monat betragen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 43a). Zudem können Sie Geld und andere Leistungen von der Eingliederungshilfe bekommen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 13 Abs. 3 Satz 3).

Menschen mit Behinderung, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können zusätzlich bis zu 214 Euro im Monat bekommen (Sozialgesetzbuch 11, Paragraf 38a).

Auch Menschen mit Behinderung, die zu Hause wohnen, bekommen Unterstützung. Sie können Geld oder Sachleistungen bekommen. Zum Beispiel können sie mit dem Geld des Persönlichen Budgets selbst die Pflege durch Assistent*innen organisieren. Oder einen Assistenzdienst beauftragen.

Mehr Infos dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Artikeln Persönliches Budget und Persönliche Assistenz.

Beratung im Internet oder per Telefon

Beratung zur Pflege können Sie auch im Internet oder per Telefon bekommen.
 
Im Internet, also online, gibt es zum Beispiel diese Beratungsangebote:

Alle Beratungs-Angebote sind kostenlos!

Beratung per Telefon bekommen Sie bei:

Pflegetelefon – Kostenlose Telefonberatung des Bundesministeriums für Familie.
Die Telefonnummer lautet: 030 – 20 17 91 31.

Sie können von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr anrufen.

Eine Beratung per E-Mail ist auch möglich: info@wege-zur-pflege.de.

Zuletzt aktualisiert am 24. November 2023

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