Eingliederungshilfe
Arbeiten, zur Schule gehen, ein Museum besuchen oder Freunde treffen. Damit das möglich ist, brauchen manche Menschen mit Behinderung Hilfe. Die soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. Sie soll dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Eingliederungshilfe.
Warum ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung so wichtig?
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, damit sie ganz normale Dinge machen können: Zum Beispiel arbeiten, zur Schule gehen, Sport machen, ins Kino gehen oder sich mit Freunden treffen. Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. Diese Hilfe ermöglicht ihnen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. So können sie selbst entscheiden, wie sie leben wollen, welchen Beruf sie lernen wollen oder welche Hobbys sie ausüben wollen.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind:
- Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, so zu leben, wie sie es gerne möchten.
- Menschen mit Behinderung mehr in der Gesellschaft zu ermöglichen.
- Eine Behinderung zu vermeiden.
- Die Folgen einer Behinderung zu beseitigen.
- Die Folgen einer Behinderung abzuschwächen.
Antrag stellen
Beim Antrag auf Eingliederungshilfe entstehen oft viele Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst. Zum Beispiel: Wer kann Eingliederungshilfe bekommen? Wo stellt man den Antrag? Welches Vermögen wird angerechnet?
Zum Artikel "Antrag auf Eingliederungshilfe"Was ist neu an der Eingliederungshilfe seit 2020?
- Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen: Denn jeder Mensch ist anders. Selbst wenn manche Menschen eine sehr ähnliche Behinderung haben, so können sie sich doch sehr unterscheiden. Der Mensch mit Behinderung soll selbst mitbestimmen, was er oder sie braucht.
- Eingliederungshilfe und sind jetzt getrennt. Deshalb muss man jetzt zwei Anträge stellen. Die Eingliederungshilfe ist unabhängig von anderen . Zum Beispiel vom . Das Ziel dieser Änderung: Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr als Bittsteller zum Sozialamt gehen. Sondern sie sollen ein Recht auf Eingliederungshilfe haben, so wie jeder ein Recht hat, wählen zu gehen. Wer neben der Eingliederungshilfe auch Sozialleistungen erhalten möchte, muss jetzt zwei Anträge stellen: einen für die Eingliederungshilfe und einen für die Sozialleistungen. Es gibt eine Ausnahme: Für Menschen mit Behinderung unter 18 Jahren ist die Eingliederungshilfe von Sozialleistungen nicht getrennt.
- Menschen mit Behinderung können immer eine Person zur Unterstützung und Beratung mitnehmen. So kann zum Beispiel ein sehr guter Freund, der Vater oder die Nachbarin zum Eingliederungshilfe-Beratungsgespräch mitkommen. Denn mit einer Vertrauensperson kann man gestärkter in ein Gespräch gehen.
- Die Beratung zur Eingliederungshilfe muss verständlich sein. Im Gesetz heißt es „wahrnehmbar“. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein gehörloser Mensch die Beratung in bekommt. Oder, dass ein Mensch mit Informationen in Leichter Sprache bekommt.
- Das Vermögen und Einkommen von Partnern von Menschen mit Behinderung ist bei der Eingliederungshilfe nicht von Bedeutung. Auch das Vermögen und Einkommen der Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung wird nicht angerechnet.
Durch das neue Gesetz soll es besser möglich sein, auf jeden einzelnen Menschen einzugehen. Auch sollen Menschen mit Behinderung mitbestimmen können, welche Unterstützung sie bekommen. Doch das Gesetz ist noch sehr neu. Es ist also noch nicht klar, ob dieses Ziel auch im echten Leben erreicht wird.
In welcher Form gibt es Eingliederungshilfe?
Man kann Eingliederungshilfe als Geld-, Sach- oder Dienstleistung bekommen:
Leistungsform | Erklärung |
---|---|
Geldleistung | Man bekommt Geld auf das Konto überwiesen. Mit diesem Geld kann man dann die Hilfe selbst bezahlen (Persönliches Budget). |
Sachleistung | Sachleistungen sind zum Beispiel: wie Hörgeräte, Assistenzen für Arbeit oder Schule, -Sport. |
Dienstleistung | Kostenlose Beratung und Unterstützung rund um die Eingliederungshilfe. Das kann zum Beispiel Hilfe bei der Antragstellung sein. Oder Beratung, welche , Maßnahmen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe es gibt. Das kann auch eine -Leistung sein. |
Wie ist die Eingliederungshilfe eingeteilt?
Die Eingliederungshilfe ist in vier Bereiche eingeteilt:
Bereich | Stelle im 9. Sozial-Gesetzbuch | Beispiele |
---|---|---|
Medizinische | Paragraf 109 bis 110 | Behandlung durch Ärzte, Früherkennung, , Hilfe bei der Vermittlung zur Selbsthilfe, , Medikamente, Verbandsmittel. Weitere Infos zum Thema finden Sie in der Familienratgeber-Rubrik Reha und Therapie |
Teilhabe am Arbeitsleben | Paragraf 111 | Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, Assistenzen, Werkstätten für behinderte Menschen |
Teilhabe an Bildung | Paragraf 112 | Schulbegleitung, Vorlesekräfte, Studienassistenzen, Kommunikationsassistenzen |
Soziale Teilhabe | Paragraf 113 bis 116 | Leistungen für Wohnraum, Assistenz, zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Mobilität, Hilfsmittel, Freizeit |
Mehr Selbstbestimmung durch das Wunsch- und Wahlrecht
Menschen mit Behinderung haben das Recht, mitzubestimmen, welche Leistung sie bekommen sollen. So steht es im 9, Paragraf 8.
Bei der Frage, wer welche Leistungen bekommt, ist wichtig:
- wie alt eine Person ist,
- ob die Person eine Frau, ein Mann oder ein diverses Geschlecht hat,
- ob die Person eine Familie hat und wie sie zusammenleben,
- welche Religion eine Person hat oder woran die Person glaubt.
Was bedeutet das? So kann zum Beispiel ein junger Mensch mit Behinderung sagen, dass er nicht in einem Altenwohnheim wohnen möchte. Das Alter ist hier entscheidend. Oder eine weibliche Person kann sagen, dass sie nicht an einer Reha-Maßnahme teilnehmen möchte, an der ganz viele Männer teilnehmen.
Doch das bedeutet nicht, dass jeder Mensch nun frei entscheiden kann. Auch Kosten, die Qualität der Leistung oder der Wohnort sind wichtig.
So soll das Wunsch- und Wahlrecht funktionieren:
Menschen mit Behinderung sollen selbst auswählen können. Leistungen, die sie bekommen, müssen gut genug sein, damit sie selbstbestimmt leben können.
- Das wichtigste einer Leistung ist, dass sie den Bedarf deckt. Das heißt, dass eine Person auch genau das bekommt soll, was sie braucht. Zum Beispiel: Eine Person braucht eine Reha mit dem Schwerpunkt Bewegung und Ernährung. Dann ist eine Reha-Klinik mit dem Schwerpunkt Sucht nicht richtig. Der Bedarf kann dort nicht gedeckt werden.
- Gibt es mehrere Leistungen, die den Bedarf decken, greift das neue Wunsch- und Wahlrecht. Der Mensch mit Behinderung kann wählen, welche Leistung er haben möchte. Er kann dann nur eine andere Leistung bekommen, wenn diese zumutbar ist. Hierbei wird zum Beispiel berücksichtigt: wie lebt diese Person, wie alt ist sie, wo wohnt sie, welche Religion hat sie.
- Ist eine Leistung unzumutbar, dann fällt sie weg.
- Gibt es mehrere Leistungen, die zumutbar sind, sind die Kosten entscheidend. Eine Leistung, die sehr viel teurer ist, fällt dann weg.
Weitere Infos zur Eingliederungshilfe und zum finden Sie auch auf der Internetseite der Lebenshilfe.
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Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2024