Welche Reha-Leistungen gibt es?
Zur gehören verschiedene Leistungen. Zum Beispiel die Erstversorgung und Behandlung im Krankenhaus nach einem Unfall. Oder die verschiedenen in der medizinischen und der beruflichen . Zu den gehören aber auch , zum Beispiel oder Rollstühle. Außerdem können Patient*innen während der Reha finanzielle Leistungen bekommen. Dazu zählt beispielsweise das Krankengeld.
Hier im Text erfahren Sie mehr über die verschiedenen Reha-Leistungen und wo Sie Beratung dazu bekommen können.
- Ärztliche Behandlung in der medizinischen Reha
- Tipp: Die passende Reha-Klinik finden
- Heilmittel in der Reha
- Hilfsmittel
- Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
- Wo bekomme ich Beratung zu den Reha-Leistungen?
- Belastungserprobung und Arbeits-Therapie
- Finanzielle Unterstützung während der Rehabilitation
Ärztliche Behandlung in der medizinischen Reha
Rehabilitation gibt es im Krankenhaus, in einer Reha-Klinik oder in einem Reha-Zentrum. Das Krankenhaus behandelt vor allem akute Fälle, zum Beispiel nach einem Unfall. Hier bekommen Patient*innen dann die erste Hilfe und Versorgung.
Die Reha-Kliniken und Reha-Zentren behandeln bestimmte chronische Krankheiten und Behinderungen. Hier dauert die Behandlung oft mehrere Wochen. Ärzt*innen und Therapeut*innen erstellen einen Therapie-Plan. Dieser Plan berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Patient*innen. Reha-Kliniken behandeln die Patient*innen meistens . Reha-Zentren betreuen die Patient*innen . Ob die medizinische Rehabilitation ambulant oder stationär stattfindet, hängt vom Gesundheits-Zustand der Patient*innen ab. Ihre persönliche Lebenssituation spielt auch eine Rolle: zum Beispiel, ob sie Kinder zu Hause haben oder an welchem Ort sie wohnen.
Tipp: Die passende Reha-Klinik finden
In Deutschland gibt es viele Kliniken und Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation. Oft sind Reha-Zentren oder Reha-Kliniken auf eine oder mehrere Behinderungen oder chronische Krankheiten spezialisiert. Zum Beispiel gibt es Reha-Kliniken für Patient*innen mit Krebs-Erkrankungen oder mit Krankheiten.
Nach einer geeigneten Reha-Klinik können Sie auch auf diesen Internetseiten suchen:
- Rehakliniken.de
- Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
- Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitation
Wunsch- und Wahlrecht
Seit dem Jahr 2023 können Sie sich als Reha-Patient*in selbst eine Reha-Klinik auswählen.
Sie haben bei ihrer Reha ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie dürfen in Hinblick auf Ihre Reha mitsprechen. Zum Beispiel können Sie sagen:
- ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha wünschen,
- in welche Reha-Klinik Sie gerne möchten,
- an welchem Ort die Reha sein soll,
- wann die Reha beginnen soll.
Diese Wünsche sollten Sie bereits in Ihren Antrag auf eine Reha hineinschreiben.
Heilmittel in der Reha
Heilmittel nennt man in der Reha die Behandlungsmethoden. Sie wirken von außen, im Gegensatz zu Medikamenten. Heilmittel sind zum Beispiel:
- Entspannungsübungen,
- Massagen,
- Atem-Therapie,
- Bestrahlungen,
- Elektro-Therapie,
- Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungs-Therapie,
- Kunst- und Musik-Therapie,
- Wasser-Anwendungen.
Bei vielen körperlichen Problemen oder Behinderungen sind Übungen sehr wichtig. Dadurch werden Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit wiederhergestellt. Patient*innen mit Sprach- oder Stimm-Behinderung lernen, sich durch sprach-therapeutische Behandlung zu verständigen. Das kann mit oder ohne technische Hilfsmittel möglich sein.
Hilfsmittel
Zur Rehabilitation gehört die Versorgung und das Training mit Hilfsmitteln. Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle oder Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Zu den Hilfsmitteln zählen auch Prothesen und Orthesen. Orthesen sind Hilfsmittel zum Stützen und Stabilisieren, zum Beispiel Schuhe. Hilfsmittel sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen oder ausgleichen. Während der Reha lernen die Patient*innen, wie man die Hilfsmittel richtig gebraucht. Außerdem gehört dazu die nötige Anpassung, Reparatur und Ersatz-Beschaffung von Hilfsmitteln.
Mehr zum Thema Hilfsmittel lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.
Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Zu den Reha-Leistungen gehören auch Hilfen im Bereich Arbeit sowie zur am Leben in der Gemeinschaft.
1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Ziel einer beruflichen Reha ist es, dass Patient*innen an Ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Oder, dass sie ihren bisherigen Arbeitsplatz behalten können. Es gibt verschieden Möglichkeiten, damit dies gelingt. Zum Beispiel:
- der Umbau des Arbeitsplatzes,
- der Einsatz von Hilfsmitteln,
- Unterstützung durch eine Arbeits-,
- Weiterbildung.
Manchmal ist die Weiterbeschäftigung oder die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht möglich. In diesen Fällen müssen die andere Maßnahmen finanzieren. Zum Beispiel:
- Weiterbildung oder Ausbildung an einem oder einem Berufsförderungswerk,
- Vermittlung eines Arbeitsplatzes,
- Unterstützung für Menschen, die sich selbständig machen möchten.
Die gesetzliche Grundlage für die ist das Sozialgesetzbuch 9, Kapitel 10. Dort können Sie alle Leistungen nachlesen.
2. Leistungen zur sozialen Teilhabe
Aufgabe der Reha-Träger ist es außerdem, Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Dazu gibt es Leistungen in unterschiedlichen Lebens-Bereichen, etwa beim Wohnen, im Alltag und auch in der Freizeit. Beispiele für Leistungen zur sozialen Teilhabe sind:
- Barrierefreier Umbau der Wohnung,
- Unterstützung durch eine Assistentin oder einen Assistenten, zum Beispiel im Haushalt oder zur Begleitung bei Freizeit-Aktivitäten,
- Assistenz-Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung ihrer Kinder (Eltern-Assistenz),
- Leistungen zur Mobilität. Das ist zum Beispiel der Kauf eines Autos oder der Umbau eines Autos, damit es eine Person mit Behinderung benutzen kann.
Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur sozialen Teilhabe ist das Sozialgesetzbuch 9, Kapitel 13. Dort können Sie alle Leistungen nachlesen.
Wo bekomme ich Beratung zu den Reha-Leistungen?
Informationen und Beratung zu den Reha-Leistungen bekommen Sie bei diesen Stellen:
- EUTB-Beratungsstellen. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung,
- Krankenkassen,
- der Renten-Versicherung,
- Trägern der Unfall-Versicherung und Berufsgenossenschaften,
- sowie den anderen Reha-Trägern.
Ansprechstelle finden
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie hier:
Zur SucheBelastungserprobung und Arbeits-Therapie
Arbeits-Therapie und Belastungserprobung sind Teile der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. In der Belastungserprobung testen die Patient*innen ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten und die Belastbarkeit. Das Ziel der Arbeits-Therapie ist es, den Patient*innen dabei zu helfen, wieder in ihrem alten Beruf arbeiten zu können.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite REHADAT.
Finanzielle Unterstützung während der Rehabilitation
Entfällt während der Rehabilitation das Einkommen, bekommen Reha-Patient*innen Geld von ihrem zuständigen Reha-Träger. Dieses Geld nennt man Krankengeld oder Verletztengeld. Die Reha-Patient*innen bekommen das Geld automatisch, wenn sie krankgeschrieben sind.
Außerdem gibt es noch das . Übergangsgeld muss man beantragen.
Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld soll die Reha-Patient*innen und ihre Familien während einer Reha finanziell absichern.
Zudem übernimmt der Reha-Träger Kosten für andere Leistungen. Diese Leistungen werden ergänzende Leistungen genannt. Das sind zum Beispiel:
- Reisekosten,
- Haushaltshilfen,
- Kinder-Betreuung,
- Reha-Sport.
Mehr zu den Geldleistungen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Geld in der Reha.
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Zuletzt aktualisiert am 09. September 2024