Grundsicherungsgeld 2026

Das Grundsicherungsgeld hat zum 1. Juli 2026 das bisherige abgelöst. Grundsicherungsgeld ist eine Unterstützung vom Staat für Arbeitssuchende. Der Staat zahlt das Geld an Menschen, die kein oder ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben. 

Wer kann Grundsicherungsgeld bekommen und wie hoch es ist? Wie und wo muss man es beantragen? Und welche besonderen Regeln gibt es für Menschen mit Behinderung? Dies und mehr erfahren Sie hier im Text. 

Grundsicherungsgeld - was ist das?

Das Grundsicherungsgeld ist eine des Staates für Bürgerinnen und Bürger, die kein oder ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben. Sie können es bekommen, wenn sie keine Arbeit haben und eine Arbeit suchen. Oder, wenn sie mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen.

Das Grundsicherungsgeld soll den Menschen helfen, die wichtigsten Dinge des alltäglichen Lebens zu bezahlen: zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung, Wohnung und Heizung. Außerdem soll das Geld den Menschen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Und es soll Ihnen dabei helfen, einen Arbeitsplatz zu finden: zum Beispiel durch eine Weiterbildung oder die Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen.

In Deutschland legt die Regierung einen Geldbetrag fest, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Man nennt diesen Geldbetrag Existenz-Minimum oder auch . Die Höhe des Grundsicherungsgeldes entspricht diesem Regelbedarf. Zusätzlich zum Regelbedarf gibt es Geld für Unterkunft und Heizung. Manche Menschen können außerdem sogenannte Mehrbedarfe erhalten.

Was Regelbedarf und Mehrbedarfe genau bedeuten, lesen Sie weiter unten im Text.

Hinweis: Wenn Sie eine Arbeit haben und zusätzlich Grundsicherungsgeld bekommen, nennt man das „aufstocken“. In diesem Fall könnte für Sie das Wohngeld eine gute Alternative sein. Es ist möglich, dass Sie dann mehr Geld erhalten. Ein weiterer Vorteil: Beim Wohngeld gibt es keine und keine regelmäßigen Jobcenter-Termine. Beratung dazu bekommen Sie bei Ihrem Jobcenter oder bei der Wohngeld-Stelle an Ihrem Wohnort.

Mehr Infos lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Wohngeld.

Wo steht es im Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für das Grundsicherungsgeld ist das 2, Kapitel 2.

Zum Gesetzestext

Was ändert sich, wenn ich bereits Bürgergeld bekomme?

Wenn Sie bereits Bürgergeld bekommen, ändert sich für Sie nicht viel.

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner beim Jobcenter bleibt gleich.
  • Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Qualifizierung oder Weiterbildung, laufen weiter.

Wichtig: Die bisher erlassenen Bescheide gelten weiter. Endet Ihre laufende Bewilligung, müssen Sie einen Weiterbewilligungs-Antrag stellen.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld?

Viele verschiedene Menschen bei einer Kundgebung.

Grundsicherungsgeld können Sie in Deutschland nur bekommen, wenn Sie erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig bedeutet: Sie sind zwischen 15 und 67 Jahre alt und können mindestens drei Stunden am Tag arbeiten.

Grundsicherungsgeld können aber auch Personen erhalten, die mit einer Empfängerin oder einem Empfänger von Grundsicherungsgeld in einer Wohnung leben. Zum Beispiel Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen und Kinder.

Grundsicherungsgeld bekommen Sie nicht, wenn Sie bereits eine dieser Leistungen erhalten:

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld?

Wie viel Grundsicherungsgeld Sie bekommen, hängt von Ihrer ab. Es gibt verschiedene Regelbedarfs-Stufen, zum Beispiel für:

  • Alleinlebende
  • Ehe- und Lebenspartner*innen 
  • Kinder.

Regelbedarf ist das Geld, was Menschen für ihren Lebensunterhalt brauchen. Also zum Beispiel für Nahrungsmittel und Getränke, Kleidung, Körperpflege, Wohnungsausstattung, Strom, Gesundheitsausgaben.

Wie viel Grundsicherungsgeld Sie persönlich bekommen, können Sie mit einem Grundsicherungsgeld-Rechner herausfinden. 

Achtung! Der Grundsicherungsgeld-Rechner ist nur ein Hilfs-Instrument. Das Ergebnis bietet keine Sicherheit über die tatsächliche Höhe Ihres Grundsicherungsgeldes.

Grundsicherungsgeld-Rechner

Mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner der Caritas können Sie berechnen, wie hoch Ihr Grundsicherungsgeld sein kann. Außerdem erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf andere Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld-Zuschlag haben.

Für Menschen mit Behinderung bietet der Rechner verschiedene Einstellungen zur . 

Zum Grundsicherungsgeld-Rechner

Regelsätze für das Jahr 2026

Die bleiben auch nach der Umbenennung von „Bürgergeld“ auf „Grundsicherungsgeld“ gleich. Für das Jahr 2026 bedeutet das:

RegelsätzeBetragfür wen?
1563 Euroalleinstehende Personen
2506 Euroeheliche oder nichteheliche Partner*innen in einer Lebensgemeinschaft
3451 EuroVolljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind, im Alter von 18 bis 24 Jahren
4471 EuroKinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
5390 EuroKinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
6357 EuroKinder bis einschließlich 5 Jahren

 

Gegenüber dem Jahr 2025 gab es keine Veränderungen bei den Regelsätzen. Ob es 2027 zu einer Erhöhung der Regelsätze kommt, steht noch nicht fest.

Wie und wo beantrage ich das Grundsicherungsgeld?

Formular "Hauptantrag Grundsicherungsgeld"

Das Grundsicherungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen. Das machen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort. Ohne Antrag bekommen Sie kein Grundsicherungsgeld! Das Jobcenter ist für alle Angelegenheiten rund um das Grundsicherungsgeld zuständig. Sie können dort auch Ihre Fragen zum Grundsicherungsgeld stellen.

Suche nach Jobcenter an Ihrem Wohnort.

Sie bekommen das Grundsicherungsgeld erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Den Antrag können Sie zuerst formlos stellen, mündlich oder schriftlich. Das Antrags-Formular können Sie dann später ausfüllen. Wie Sie einen formlosen Antrag stellen, lesen Sie im Familienratgeber-Text Anträge und Formulare.

Hier können Sie die wichtigsten Antrags-Formulare herunterladen:

Sie bekommen diese Antrags-Formulare aber auch beim Jobcenter an Ihrem Wohnort.

Mehr Informationen zum Thema "Antrag-Stellung" lesen Sie im Familienratgeber-Text Anträge und Formulare.

Grundsicherungsgeld online beantragen

Sie können das Grundsicherungsgeld auch beantragen, also im Internet. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dazu einen Online-Service an:

Zum Grundsicherungsgeld-Online-Service (Die Internetseite ist nicht barrierefrei).

Auf der Seite können Sie auch Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. 

Es hat Vorteile, wenn Sie den Antrag online stellen, zum Beispiel:

  • Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
  • Bei Fragen können Sie zusätzliche Hilfetexte lesen.
  • Sie können Nachweise direkt hochladen, zum Beispiel den Nachweis zu Ihren Mietkosten.
  • Sie sparen sich die Fahrtkosten zum Jobcenter.

Mehr Infos zum Antrag und wie es danach weiter geht, lesen Sie auf der Internetseite Grundsicherungsgeld: Antrag und Bescheid.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Sie erhalten vom Jobcenter einen Bescheid. Darin steht, ob Sie Grundsicherungsgeld bekommen oder nicht. Wenn ja, steht in dem Bescheid auch, wieviel Geld sie bekommen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Das müssen Sie innerhalb eines Monats machen.

Wie Sie Widerspruch einlegen, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein?

Gibt es Grenzen bei Einkommen und Vermögen?

Ja. Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten möchten, dürfen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.

Einkommen

Zum Einkommen gehören alle Ihre Einnahme in Geld. Zum Beispiel:

  • Einnahmen aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Arbeit, das heißt Lohn, Gehalt, Honorare
  • Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Kindergeld, Unterhaltzahlungen für Kinder
  • Kapital- und Zinserträge,
  • , Ausbildungsgeld.

Beim Einkommen haben Sie einen Freibetrag von 100 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihr Einkommen teilweise angerechnet. Das bedeutet, Sie bekommen dann weniger Grundsicherungsgeld. Und zwar in folgender Höhe:

  • von einem Brutto-Einkommen von 101 Euro bis 520 Euro werden 80 Prozent auf das Grundsicherungsgeld angerechnet, 20 Prozent sind anrechnungsfrei.
  • von einem Brutto-Einkommen von 521 Euro bis 1.000 Euro werden 70 Prozent auf das Grundsicherungsgeld angerechnet, 30 Prozent sind anrechnungsfrei.
  • von einem Brutto-Einkommen von 1.001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bezieher oder Bezieherinnen von Grundsicherungsgeld mit Kind) werden 90 Prozent auf das Grundsicherungsgeld angerechnet, 10 Prozent sind anrechnungsfrei.

Wenn Sie ein höheres Einkommen als 1.200 Euro (1.500 Euro mit Kind) haben, wird dies komplett auf den Grundsicherungsgeld-Regelsatz angerechnet.

Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, gilt ein Freibetrag von 520 Euro. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen nicht angerechnet.

Vermögen

Beim Vermögen gibt es einen individuellen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags hängt ab vom Alter des jeweiligen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und beträgt:

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 Euro,
  • ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro,
  • ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro,
  • ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro. 

Zu Ihrem Vermögen zählt zum Beispiel:

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Aktien
  • Gegenstände (zum Beispiel Auto, Motorrad oder Schmuck),
  • Lebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Mehr Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen

Menschen mit Behinderung und Grundsicherungsgeld

Grundsätzlich haben alle Bürger*innen in Deutschland Anspruch auf Grundsicherungsgeld, wenn sie wenig oder kein Einkommen und Vermögen haben. Bei Menschen mit Behinderung hängt es aber auch davon ab, wie stark sich ihre Behinderung im Alltag auswirkt. Besonders davon, wie lange Sie pro Tag arbeiten können.

Um Grundsicherungsgeld zu bekommen, müssen Sie erwerbsfähig sein. Also, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Und Sie müssen bereit und fähig sein, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Menschen mit Behinderung, die nicht erwerbsfähig sind, können Grundsicherung im Alter und bei bekommen. Oder sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Dabei unterscheidet man zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Grundsicherungsgeld - Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Manche Empfänger*innen von Grundsicherungsgeld können zusätzlich Geld bekommen. Nämlich dann, wenn sie wegen ihrer Lebensumstände mehr Geld benötigen. Zum Beispiel, weil sie:

  • alleinerziehend sind,
  • schwanger sind,
  • eine Behinderung haben oder
  • aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung brauchen.

Dieses zusätzliche Geld nennt man . Der Mehrbedarf liegt zwischen 12 und 60 Prozent vom jeweiligen Regelsatz.

Art des MehrbedarfProzent vom Regelsatz
werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche17 %
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren36 %
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern über 7 Jahren12 % pro Kind (maximal 60 %)
Menschen mit Schwerbehinderung und G oder aG17 %
besondere Ernährungje nach Krankheit unterschiedlich

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Menschen mit Schwerbehinderung 

Menschen mit Schwerbehinderung können in besonderen Fällen einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes bekommen. Nämlich dann, wenn sie eine dieser Leistungen bekommen:

  • Leistungen der zur am Arbeitsleben
    oder
  • Eingliederungshilfe zur Förderung der Schul- oder Hochschulbildung.

Den Bescheid über diese Leistungen müssen Sie Ihrem Antrag auf Grundsicherungsgeld beifügen.

Bei einer alleinstehenden erwachsenen Person mit Schwerbehinderung beträgt der Mehrbedarf dann 197,05 Euro. Nämlich 35 Prozent von 563 Euro, also 197,05 Euro (Stand: 2026).

Nähere Informationen dazu lesen Sie im Info-Heft "Bürgergeld" des Paritätischen, auf den Seiten 16 + 17 > Mehrbedarf > Behinderung.

Mehr Infos zum Thema Schwerbehinderung im Familienratgeber.

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Wo bekomme ich Beratung zum Grundsicherungsgeld?

Logo des Jobcenters.

Beratung zum Grundsicherungsgeld bekommen Sie bei Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, können Sie nach dem Jobcenter an Ihrem Wohnort suchen: Suche nach Jobcenter

Außerdem können Sie sich in einer Sozialberatungsstelle beraten lassen. Was Sozialberatung ist und wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, lesen Sie im Familienratgeber-Text Sozialberatung.

Die Caritas bietet eine an. Dort können Sie Ihre Fragen aufschreiben und erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Antwort. Dabei müssen Sie Ihren Namen nicht nennen, wenn Sie das nicht möchten: Caritas: Allgemeine Sozialberatung

Wie die Online-Beratung der Caritas funktioniert lesen Sie unter So funktioniert die Online-Beratung.

Menschen mit Behinderung können sich auch bei den beraten lassen:

Mehr Infos dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.

Zuletzt aktualisiert am 03. November 2026

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