Wohngeld
Wer wenig Geld zum Leben hat, kann Wohngeld beantragen. Wohngeld können Mieter*innen, aber auch Besitzer*innen einer Wohnung oder eines Hauses erhalten. Nach aktuellen Angaben haben in Deutschland rund zwei Million Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Für Menschen mit Behinderung gibt es Wohngeld-Freibeträge. Im Text erfahren Sie, wer Wohngeld bekommen kann und wie man es beantragt.
- Wer kann Wohngeld erhalten?
- Wer bekommt kein Wohngeld?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?
- Wie hoch ist das Wohngeld?
- Höhe der Miete oder Belastung (bei Eigentum)
- Mindesteinkommen
- Welches Einkommen zählt beim Wohngeld-Antrag?
- Freibeträge beim Wohngeld
- Wohngeld-Freibetrag für Menschen mit Behinderung
Wer kann Wohngeld erhalten?
Anspruch auf Wohngeld haben Familien oder einzelne Personen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben. Entscheidend sind folgende Punkte:
- Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben,
- Miet-Kosten oder bei Eigentum: Kosten für die Eigentumswohnung oder für das Haus
- Gesamt-Einkommen des Haushalts.
Das Wohngeld bekommt man als Zuschuss zur Miete. Eigentümer*innen einer Wohnung oder eines Hauses können das Wohngeld als Zuschuss zu den monatlichen Kosten bekommen.
Die rechtliche Grundlage für das Wohngeld ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Wohngeld-Reform 2023
Seit dem Jahr 2023 können in Deutschland rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld bekommen. Vorher waren es rund 600.000 Haushalte. Sie bekommen seit 2023 auch deutlich mehr Wohngeld. Der Betrag liegt jetzt bei durchschnittlich 370 Euro pro Monat.
Wieviel Wohngeld Sie persönlich bekommen können, lesen Sie im Abschnitt Wie hoch ist das Wohngeld?
Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Wohngeld erhalten Personen, die schon über eine andere Behörde einen Zuschuss zu den Wohn-Kosten bekommen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen:
- Grundsicherung im Alter und bei
Auch wenn nur eine Person im Haushalt einen Zuschuss zu den Wohn-Kosten bekommt, können die anderen kein Wohngeld erhalten. Der Grund dafür: Der Zuschuss zu den Wohn-Kosten ist durch die andere Leistung schon abgedeckt.
Empfänger*innen von oder Berufsbildungs-Beihilfe können ebenfalls kein Wohngeld bekommen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?
Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Einen Antrag auf Wohngeld kann jede Bürgerin und jeder Bürger mit geringem Einkommen stellen. Antrags-Formulare erhalten Sie bei der Wohngeld-Stelle in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis. Sie können die Antrags-Formulare auch im Internet herunterladen. Die Anträge für die einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite www.wohngeld.org.
Wohngeld beantragen Sie für Ihren Haushalt. Ein Haushalt kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Wenn Sie zum Beispiel allein wohnen, müssen sie einen Wohngeld-Antrag für einen Ein-Personen-Haushalt stellen. Sie müssen hauptsächlich in dem Wohnraum leben, für den Sie das Wohngeld beantragen.
Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen, dann können Sie Wohngeld für einen Mehr-Personen-Haushalt beantragen. Es gehören nicht automatisch alle Personen zu einem Haushalt, die darin leben.
Will eine Person als Haushaltsmitglied anerkannt werden, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss hauptsächlich in dem Wohnraum (Wohnung oder Haus) leben, für den das Wohngeld beantragt wird.
- Alle Haushaltsmitglieder müssen aus einem Topf wirtschaften. Das bedeutet in der Regel, dass alle Haushaltsmitglieder von einem gemeinsamen Konto leben.
- Als Haushaltsmitglied muss man miteinander verwandt sein oder zum Beispiel in einer Paar-Beziehung leben.
- Als Haushaltsmitglied darf man nicht über eine andere Sozial-Leistung einen Beitrag zu den Wohnkosten erhalten.
Am besten geben Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Wohngeld-Stelle persönlich ab. Fehlende Angaben können Sie dann direkt ergänzen. Wenn Unterlagen fehlen, können die Sachbearbeiter*innen Ihnen das direkt sagen.
Sie können den Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos stellen. Den ausführlichen Antrag mit Nachweisen können Sie innerhalb eines Monats nachreichen. Das Formular für den Antrag finden Sie hier:
Formular "Formloser Wohngeldantrag"
Wie viel Wohngeld Sie bekommen können, hängt von mehreren Dingen ab. Zum Beispiel davon:
- wie viele Personen im Haushalt leben,
- wie hoch das Gesamt-Einkommen im Haushalt ist,
- wie hoch die Miete ist,
- wo Sie wohnen.
Ein höheres Wohngeld () bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und Krankheit sowie Alleinerziehende. Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite wohngeld.org.
Wohngeld-Rechner
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen und Bauen finden Sie einen
Wohngeld-Rechner.
Damit können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie bekommen können.
Höhe der Miete oder Belastung (bei Eigentum)
Die Miete für einen Wohnraum oder die Belastung bei Eigentum darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Sonst können Sie kein Wohngeld beantragen. Der konkrete Höchst-Betrag der Miete oder Belastung ist unterschiedlich. Je nachdem, wo Sie wohnen, gibt es bestimmte Miet-Stufen. Insgesamt gibt es sieben Miet-Stufen. In Miet-Stufe 1 sind die Mieten vergleichsweise niedrig. In Miet-Stufe 7 sind die Durchschnittsmieten sehr hoch.
Außerdem ist die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt wichtig. Eine Liste mit den verschiedenen Miet-Stufen (Stand: 2024) finden Sie auf der Internetseite wohngeld.org. Auf der Liste können Sie nach Ihrem Bundesland und nach Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt suchen. Je höher die Mietstufe, desto mehr Wohngeld können Sie bekommen.
Mindesteinkommen
Die Höhe des Wohngeldes hängt auch davon ab, über wie viel Einkommen der Haushalt verfügt. Je geringer das Einkommen ist, desto mehr Wohngeld kann der Haushalt bekommen. Der Haushalt darf aber auch nicht zu wenig Einkommen haben. Denn: Wohngeld können nur diejenigen bekommen, die selbst einen Teil der Miete zahlen können. Die Antragsteller*innen müssen also ein gewisses Mindest-Einkommen nachweisen.
Welches Einkommen zählt beim Wohngeld-Antrag?
Für den Wohngeld-Antrag ist das Gesamt-Einkommen eines Haushalts entscheidend. Es besteht aus dem Brutto-Jahres-Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Ist dieses Jahres-Einkommen zu hoch, können Sie kein Wohngeld bekommen. Es gibt also eine Obergrenzen für das Jahres-Einkommen aller Personen im Haushalt. Die Obergrenze hängt davon ab:
- wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben
- und von Ihrem Wohnort.
Obergrenzen beim Einkommen
Wenn Ihr Haushalts-Einkommen zu hoch ist, können Sie kein Wohngeld bekommen.
Auf der Internetseite wohngeld.org finden Sie eine Liste mit den Einkommens-Obergrenzen.
Freibeträge beim Wohngeld
Vom Jahres-Einkommen werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Zum Beispiel Werbungskosten, Einkommenssteuer oder Pflicht-Beiträge zur Renten-Versicherung. Freibeträge beim Wohngeld können auch folgende Menschen bekommen:
Personen-Gruppe | Höhe des Freibetrags |
---|---|
bestimmte Menschen mit Schwerbehinderung (siehe dazu den nächsten Absatz) | 1.800 Euro |
Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren | 1.320 Euro |
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung | 750 Euro |
Je geringer das Jahres-Einkommen nach den genannten Abzügen ist, desto höher kann das Wohngeld ausfallen.
Wohngeld-Freibetrag für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können einen Freibetrag von 1.800 Euro bekommen. Dieser Freibetrag wird von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen. Dadurch können Menschen mit Schwerbehinderung mehr Wohngeld bekommen. Sie erhalten den Freibetrag bei:
- einem von 100,
- bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege (Wohngeldgesetz, Paragraf 17).
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Zuletzt aktualisiert am 25. November 2024