Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

So wird die Wohnung barriere-frei

Menschen mit Behinderung brauchen barriere-freie Wohnungen.
Deshalb müssen viele Wohnungen umgebaut werden.
Oder es müssen barriere-freie Wohnungen gebaut werden.
 
Für den Bau von barriere-freien Wohnungen gibt es Regeln.
Sie sind in der DIN Norm 18040 auf-geschrieben.
Mehr Informationen dazu gibt es hier:
Regeln für barriere-freie Wohnungen

Menschen mit Behinderung
können auch verschiedene Hilfs-Mittel bekommen.
Zum Beispiel:

  • Einen Treppen-Lift,
  • eine Toilettensitz-Erhöhung,
  • oder einen Duschsitz.

Damit sie gut in ihrer Wohnung leben können.

Beratungs-Stellen für barriere-freies Bauen

Menschen mit Behinderung brauchen gute Beratung.

Beratung gibt es bei vielen Stellen.
Zum Beispiel:

Auch bei verschiedenen Ämtern gibt es Beratung.
Zum Beispiel:

Dort können Sie Informationen bekommen.
Zum Beispiel:

  • Wie Sie ihre Wohnung umbauen lassen können.
  • Wie Sie den Umbau bezahlen können.

Die Berater kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Für barriere-freie Wohnungen geben verschiedene Stellen Geld

Zum Beispiel:

  • Für den Umbau von einer Wohnung,
  • für den Bau von neuen Wohnungen,
  • und für Hilfs-Mittel.

Geld bekommen Sie zum Beispiel:

Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag schicken Sie an eine Reha-Service-Stelle.
Das sind Beratungs-Stellen von den Reha-Trägern.
Die Reha-Service-Stelle gibt den Antrag an einen Reha-Träger weiter.
Zum Beispiel:

Diese Sachen bezahlen die Integrations-Ämter

Das Integrations-Amt bezahlt Geld für den Umbau:

  • Von einer Wohnung
  • oder von einem Haus.

Oder es gibt Geld dafür:

  • Dass Sie sich eine barriere-freie Wohnung
    kaufen können.
  • Oder dass Sie sich ein barriere-freies Haus
    kaufen können.

Das macht das Integrations-Amt aber nur:

  • Wenn die Menschen mit Behinderung
    dann ihren Arbeits-Platz behalten können.
  • Oder wenn sie dann einen neuen Arbeits-Platz bekommen.

Das bezahlt die Pflege-Kasse

Die Pflege-Kasse bezahlt nur Geld:
Wenn Sie einen Pflege-Grad haben.
Dann gibt die Pflege-Kasse Geld zum Umbau dazu.
Aber sie bezahlt nicht den ganzen Umbau.
Sie müssen selbst Geld dazu geben.

Bau-Sparverträge

Alle Bau-Sparverträge haben eine Lauf-Zeit.
Das bedeutet:
Sie müssen für eine bestimmte Zeit
Geld für den Bau-Sparvertrag bezahlen.
Zum Beispiel:

  • 5 Jahre
  • 10 Jahre
  • oder 15 Jahre.

Das bedeutet:
Sie sparen das Geld an.

Nach der Lauf-Zeit
können Sie ihr Geld bekommen.
Dann können Sie zum Beispiel:
Ihr Haus barriere-frei umbauen.

Für Menschen mit Behinderung
gibt es eine besondere Regel bei Bau-Sparverträgen
Menschen mit Behinderung können das Geld
schon früher bekommen.
Auch wenn die Lauf-Zeit noch nicht rum ist.
Dafür müssen sie aber einen GdB von 95 haben.
Auch die Ehe-Partner können das Geld schon früher bekommen.

Das ist auch bei Bau-Sparverträgen so:

Sie können das Geld aber nur früher bekommen:

  • Wenn sie noch keine Behinderung hatten.
    Als sie den Bau-Spar-Vertrag gemacht haben.
  • Wenn sie die Behinderung erst später bekommen haben.

Steuern sparen beim Umbau
Der Umbau von einer Wohnung kostet oft viel Geld.
Darum können Menschen mit Behinderung Steuern sparen.
 
Das bedeutet:
Sie müssen weniger Steuern an das Finanz-Amt bezahlen.
Dafür gibt es Regeln.
Zum Beispiel:

Ein Kredit von der KFW-Bank

Die KFW-Bank ist eine besondere Bank.
Sie gibt zum Beispiel Geld:

  • Für den Hausbau,
  • für eine neue Heizung,
  • für die Wärme-Dämmung in einem Haus.

Wenn Sie ihr Haus barriere-frei umbauen lassen wollen:
Dann können Sie Geld von der KFW-Bank bekommen.
In Schwerer Sprache heißt das:
Sie bekommen einen Kredit.
Das Geld müssen Sie zurück-bezahlen.
Aber sie müssen weniger Zinsen bezahlen.

Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:

Internet-Seite von der KFW-Bank
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/barrierefreier-bau-wohnungen.php

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