Wie schwer eine Behinderung ist
Das Versorgungs-Amt stellt fest:
Wie schwer die Behinderung bei einem Menschen ist.
Im Schwer-Behinderten-Ausweis
steht dann eine Zahl zwischen 20 und 100.
Das ist der Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Die Behinderungen werden nicht immer zusammen-gezählt.
Wenn Sie verschiedene Behinderungen haben.
Sondern es wird geguckt:
Wie behindert Sie wirklich sind.
Auch wenn Sie verschiedene Behinderungen haben.
Für jede Behinderung gibt es eine Zahl.
Zum Beispiel:
Ein Mensch kann nicht mehr richtig sehen.
Dafür hat er einen GdB von 30.
Und er kann nicht mehr laufen.
Er hat einen GdB von 50.
Dann steht im Schwer-Behinderten-Ausweis
vielleicht nicht ein GdB von 80.
Dort steht dann vielleicht nur ein GdB von 60.
Bei einem GdB von 50 und mehr
ist ein Mensch schwer-behindert
Sie bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wenn Sie einen GdB von 50 haben.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag bekommen Sie beim Versorgungs-Amt in Ihrer Stadt.
Und Sie bekommen den Antrag im Internet.
Den Antrag müssen Sie beim Versorgungs-Amt in Ihrer Stadt abgeben.
Wer bestimmt, welchen GdB Sie bekommen?
Das Versorgungs-Amt bestimmt den GdB.
Dafür müssen Sie verschiedene Untersuchungen gemacht werden.
Zum Beispiel:
Die Berichte von der Untersuchung
müssen Sie beim Versorgungs-Amt abgeben.
Dann bestimmt das Versorgungs-Amt den GdB.
Manchmal stehen im Schwer-Behinderten-Ausweis
auch Buchstaben.
Zum Beispiel:
- aG für außergewöhnliche Geh-Behinderung
Das bedeutet:- Der Mensch kann ohne Hilfe nicht mehr laufen.
- Der Mensch benutzt einen Rollstuhl.
- BL für blind.
Das bedeutet:- Die Person kann sehr schlecht sehen.
- Oder die Person ist blind.
Diese Buchstaben im Schwer-Behinderten-Ausweis heißen:
Merk-Zeichen.
Mehr Informationen zu den Merk-Zeichen können Sie hier lesen:
Schwer-Behinderten-Ausweis
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