Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung müssen für viele Sachen
mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
- Für Hilfs-Mittel,
- Tabletten
- oder für besondere Kleidung.
Deshalb müssen sie weniger Steuern
an das Finanz-Amt bezahlen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie bekommen einen Pausch-Betrag.
Der Pausch-Betrag wird
auf der Lohn-Steuer-Karte ein-getragen.
Menschen mit Behinderung
müssen für den Pausch-Betrag keine Steuern bezahlen.
- Bei einer schweren Behinderung
ist der Pausch-Betrag höher.
Zum Beispiel:
- Bei einem Grad der Behinderung von 30
ist der Pausch-Betrag 310 €.
Dann müssen die Menschen
für die 310 € von ihrem Lohn keine Steuern bezahlen. - Bei einem Grad der Behinderung von 80
ist der Pausch-Betrag 1.060 Euro.
Dann müssen die Menschen
für die 1.060 Euro von ihrem Lohn
keine Steuern bezahlen.
Für jeden Grad der Behinderung
gibt es einen bestimmten Pausch-Betrag.
Menschen mit Behinderung
bekommen einen noch höheren Pausch-Betrag:
- Wenn im Schwerbehinderten-Ausweis
diese Merk-Zeichen stehen:
H für hilflos.
Bl für blind.
Eltern bekommen den Pausch-Betrag
für ihr Kind mit Behinderung.
Wenn sie für das Kind Kinder-Geld bekommen können.
Wenn das Kind selbst arbeitet:
Dann bekommt es den Pausch-Betrag selbst.
Bescheinigung für eine Behinderung
Wenn Menschen mit Behinderung
den Pausch-Betrag haben wollen.
Dann braucht das Finanz-Amt
eine Bescheinigung für die Behinderung.
Bescheinigung für eine Behinderung
Wenn Menschen mit Behinderung
den Pausch-Betrag haben wollen.
Dann braucht das Finanz-Amt
eine Bescheinigung für die Behinderung.
- Das sind zum Beispiel:
- Der Schwer-Behinderten-Ausweis,
- eine Bescheinigung von der Renten-Versicherung.
Dass der Mensch wegen seiner Behinderung
nicht mehr arbeiten kann. - Oder der Feststellungs-Bescheid.
Den Pausch-Betrag können Menschen
auch rück-wirkend bekommen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie haben schon 3 Jahre lang eine Behinderung.
Die Behinderung wird aber jetzt erst fest-gestellt.
Dann bekommen Sie die Steuern zurück.
Die Sie in den letzten 3 Jahren zu viel bezahlt haben.
Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung vom Versorgungs-Amt.
Genaue Rechnung von Geld-Ausgaben
Für jeden Grad der Behinderung
gibt es einen bestimmten Pausch-Betrag.
Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden:
- Ob sie den bestimmten Pausch-Betrag haben wollen.
- Oder ob der Pausch-Betrag genau aus-gerechnet werden soll.
Wenn der Pausch-Betrag
genau aus-gerechnet werden soll:
Dann müssen Sie alle Rechnungen
beim Finanz-Amt abgeben.
Zum Beispiel:
- Für die Hilfs-Mittel,
- für Tabletten
- und für besondere Kleidung.
Besondere Belastungen
Menschen mit Behinderung:
- Können den Pausch-Betrag bekommen.
- Und sie können außerdem noch Rechnungen
für besondere Belastungen beim Finanz-Amt abgeben.
Besondere Belastungen sind zum Beispiel:- Geld für das Kranken-Haus.
- Geld für den Umbau vom Auto.
Damit es barriere-frei ist. - Geld für die Pflege im Heim.
- Geld für die Pflege in der eigenen Wohnung.
Zum Beispiel:
Von einem Menschen mit einer Schwerst-Behinderung.
Dann müssen Sie für den Geld-Betrag auf der Rechnung
vielleicht auch keine Steuern bezahlen.
Das bestimmt das Finanz-Amt.
Kinder-Freibetrag
Eltern müssen weniger Steuern bezahlen.
Wenn sie ein Kind mit Behinderung haben.
Das heißt in schwerer Sprache:
Sie haben einen Kinder-Freibetrag.
Den Kinder-Freibetrag bekommen sie
für das Kind ein Leben lang:
- Wenn es die Behinderung bekommen hat,
bevor es 25 Jahre alt war. - Und wenn das Kind
immer Unterstützung von den Eltern braucht.
Zum Beispiel:
Weil es nicht arbeiten kann.
Oder weil es nur wenig Geld
für seine Arbeit bekommt.
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