Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Steuer-Freibeträge für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung müssen für viele Sachen
mehr Geld bezahlen.

Zum Beispiel:

Deshalb müssen sie weniger Steuern
an das Finanz-Amt bezahlen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie bekommen einen Pausch-Betrag.
Der Pausch-Betrag wird
auf der Lohn-Steuer-Karte ein-getragen.
Menschen mit Behinderung
müssen für den Pausch-Betrag keine Steuern bezahlen.

Zum Beispiel:

Für jeden Grad der Behinderung
gibt es einen bestimmten Pausch-Betrag.
Menschen mit Behinderung
bekommen einen noch höheren Pausch-Betrag:

  • Wenn im Schwerbehinderten-Ausweis
    diese Merk-Zeichen stehen:
    H für hilflos.
    Bl für blind.

Der Pausch-Betrag ist dann 7.400 Euro.
Dann müssen die Menschen
für die 7.400 Euro von ihrem Lohn
keine Steuern bezahlen.

Eltern bekommen den Pausch-Betrag
für ihr Kind mit Behinderung.
Wenn sie für das Kind Kinder-Geld bekommen können.

Wenn das Kind selbst arbeitet:
Dann bekommt es den Pausch-Betrag selbst.

Bescheinigung für eine Behinderung

Wenn Menschen mit Behinderung
den Pausch-Betrag haben wollen.
Dann braucht das Finanz-Amt
eine Bescheinigung für die Behinderung.
Das sind zum Beispiel:

Den Pausch-Betrag können Menschen
auch rück-wirkend bekommen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie haben schon 3 Jahre lang eine Behinderung.
Die Behinderung wird aber jetzt erst fest-gestellt.
Dann bekommen Sie die Steuern zurück.
Die Sie in den letzten 3 Jahren zu viel bezahlt haben.
Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung vom Versorgungs-Amt.

Genaue Rechnung von Geld-Ausgaben

Für jeden Grad der Behinderung
gibt es einen bestimmten Pausch-Betrag.
Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden:

Wenn der Pausch-Betrag
genau aus-gerechnet werden soll:
Dann müssen Sie alle Rechnungen
beim Finanz-Amt abgeben.
Zum Beispiel:

  • Für die Hilfs-Mittel,
  • für Tabletten
  • und für besondere Kleidung.

Der Pausch-Betrag für Fahr-Kosten

Vielleicht fahren Sie oft:

  • Mit dem Auto,
  • mit dem Bus
  • oder mit der Bahn.

Dafür müssen Sie Geld bezahlen.
Dieses Geld heißt in schwerer Sprache auch: Fahr-Kosten.
Dazu müssen die Menschen noch Steuern bezahlen.

Seit dem Jahr 2021 gibt es einen Pausch-Betrag
für die Fahr-Kosten von Menschen mit Behinderung.
Das bedeutet:

  • Die Menschen müssen
    nicht so viele Steuern bezahlen.
  • Oder sie bekommen
    einen Teil von den Steuern zurück.

Diese Menschen können
einen Pausch-Betrag von 900 Euro im Jahr bekommen:

Diese Menschen können
einen Pausch-Betrag von 4 tausend 500 Euro im Jahr bekommen:

Sie müssen den Pausch-Betrag in Ihre Steuer-Erklärung schreiben
 
Wenn Sie den Pausch-Betrag für die Fahr-Kosten bekommen wollen:
Dann müssen Sie das in Ihre Steuer-Erklärung schreiben.
Dafür gibt es ein besonderes Papier.
Es heißt: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Das Papier ist ein Teil von der Steuer-Erklärung.
Dort schreiben Sie bei Punkt 4 die Zahl vom Pausch-Betrag auf.

Der Pausch-Betrag für Kinder mit Behinderung Wenn Sie ein Kind mit einer Behinderung haben:
Dann können Sie vielleicht den Pausch-Betrag
für die Fahr-Kosten bekommen.
Das geht aber nur:

Es gibt noch mehr Regeln dafür.
Diese Regeln stehen im Paragraf 33, Absatz 2 in dem Gesetz:
Einkommens-Steuer-Gesetz.
Hier können Sie es in schwerer Sprache nach-lesen:
Gesetze im Internet

Der Pausch-Betrag für die Pflege

Sie können einen Pausch-Betrag für die Pflege bekommen:

  • Und wenn Sie kein Geld für die Pflege bekommen.
    Aber es gibt hier 1 Ausnahme:
    Vielleicht haben Sie ein Kind mit Behinderung.
    Wenn Sie dieses Kind pflegen:
    Dann können Sie dafür den Pausch-Betrag bekommen.
    Und Sie können noch Pflege-Geld dazu-bekommen.

Wie hoch der Pausch-Betrag für die Pflege ist
 
Sie pflegen einen Angehörigen.
Dafür können Sie einen Pausch-Betrag bekommen.
Wenn der Angehörige einen hohen Pflege-Grad hat:
Dann bekommen Sie auch mehr Pausch-Betrag für die Pflege.
Zum Beispiel:

So bekommen Sie den Pausch-Betrag für die Pflege
 
Wenn Sie den Pausch-Betrag für die Pflege bekommen wollen:
Dann müssen Sie das in Ihre Steuer-Erklärung schreiben.
Dafür gibt es ein besonderes Papier.
Es heißt: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Das Papier ist ein Teil von der Steuer-Erklärung.
Dort schreiben Sie bei Punkt 4 die Zahl vom Pausch-Betrag auf.

Wenn mehrere Menschen zusammen den Angehörigen pflegen
 
Manchmal pflegen mehrere Menschen zusammen
1 bestimmten Angehörigen.
Auch diese Menschen können
den Pausch-Betrag für die Pflege bekommen.
Der Pausch-Betrag wird aber
zwischen den Menschen auf-geteilt.
 
Ein Beispiel:
2 Menschen pflegen zusammen 1 Angehörigen.
Dieser Angehörige hat den Pflege-Grad 4.
Das bedeutet:
Der Pausch-Betrag ist 1 tausend 800 Euro.
Die 2 Menschen teilen den Pausch-Betrag jetzt unter sich auf.
Das bedeutet: Jeder Mensch bekommt 900 Euro.

Besondere Belastungen

Menschen mit Behinderung:

  • Können den Pausch-Betrag bekommen.
  • Und sie können außerdem noch Rechnungen
    für besondere Belastungen beim Finanz-Amt abgeben.
    Besondere Belastungen sind zum Beispiel:
    • Geld für das Kranken-Haus.
    • Geld für den Umbau vom Auto.
      Damit es barriere-frei ist.
    • Geld für die Pflege im Heim.
    • Geld für die Pflege in der eigenen Wohnung.
      Zum Beispiel:
      Von einem Menschen mit einer Schwerst-Behinderung.

Dann müssen Sie für den Geld-Betrag auf der Rechnung
vielleicht auch keine Steuern bezahlen.
Das bestimmt das Finanz-Amt.

Kinder-Freibetrag

Eltern müssen weniger Steuern bezahlen.
Wenn sie ein Kind mit Behinderung haben.
Das heißt in schwerer Sprache:
Sie haben einen Kinder-Freibetrag.
Den Kinder-Freibetrag bekommen sie
für das Kind ein Leben lang:

  • Wenn es die Behinderung bekommen hat,
    bevor es 25 Jahre alt war.
  • Und wenn das Kind
    immer Unterstützung von den Eltern braucht.
    Zum Beispiel:
    Weil es nicht arbeiten kann.
    Oder weil es nur wenig Geld
    für seine Arbeit bekommt.

Mehr Informationen

Noch mehr Informationen
können Sie bei Ihrem Finanz-Amt bekommen.

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